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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />

Verfahrensablauf:<br />

Antrag und Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des teilkonzentrierten Genehmigungsverfahrens:<br />

Auf Basis der Ergebnisse dieses Vorverfahrens hat die ÖBB-Infrastruktur AG mit Antrag vom<br />

23. Dezember 2010 um die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den §§ 23b,<br />

24 und 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 für das gegenständliche Vorhaben angesucht,<br />

sowie um Genehmigung gemäß den §§ 24a Abs. 1 UVP-G 2000 in Verbindung mit § 3<br />

Abs. 2 Hochleistungsstreckengesetz (HlG), BGBl. Nr. 135/1989 für die Trassengenehmigung und<br />

in Verbindung mit §§ 31 ff. Eisenbahngesetz (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957, für die eisenbahnrechtliche<br />

Baugenehmigung einschließlich Mitbehandlung der wasserrechtlichen Bestimmungen iSd<br />

§ 127 Abs. 1 lit. b Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG), BGBl. Nr. 215/1959, alle Gesetze in der jeweils<br />

geltenden Fassung.<br />

Zuletzt wurde um alle sonstigen, für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen,<br />

die in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie oder<br />

andere Bundesminister/innen in erster Instanz fallen, angesucht.<br />

Dem Antrag waren die nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens<br />

erforderlichen Unterlagen (Umweltverträglichkeitserklärung, Bauentwurf, Gutachten gemäß § 31a<br />

EisbG und Trassengenehmigungsunterlagen) – auch in elektronischer Form - angeschlossen.<br />

Daraufhin wurde seitens der Behörde das Prüfungsverfahren im Sinne des § 24a Abs. 2 UVP-G<br />

2000 eingeleitet und die Ergänzungsbedürftigkeit des Genehmigungsantrages bzw. der Umweltverträglichkeitserklärung<br />

geprüft. Weiters wurden im Sinne des § 24a Abs. 3 UVP-G 2000 die<br />

Projektsunterlagen aus fachlicher und rechtlicher Sicht im Hinblick auf ihre Vollständigkeit einer<br />

Prüfung unterzogen.<br />

Zur fachlichen Prüfung des Antrages sowie zur Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens<br />

(im Folgenden UVG) wurden seitens der Behörde Gutachter aus folgenden Fachbereichen bestellt<br />

bzw. herangezogen:<br />

Eisenbahnwesen und Straßenverkehrstechnik<br />

Schalltechnik, Lärm, Erschütterungstechnik und Körperschall<br />

Humanmedizin<br />

Klima<br />

Luftschadstoffe<br />

Elektromagnetische Felder, Licht (Beleuchtung)<br />

Wasserbautechnik<br />

Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser und Geotechnik<br />

Boden, Grundwasserchemie und Abfallwirtschaft<br />

Von der Behörde wurde auch ein UVP-Koordinator zur Unterstützung der Behörde sowie der Koordination<br />

der Erstellung des UVG (Gesamtgutachten) beauftragt, wobei seitens der Koordination<br />

auch die Fachgebiete<br />

Raumplanung, Freizeit/ Erholung<br />

Sach- und Kulturgüter<br />

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