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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />
Verfahrensablauf:<br />
Antrag und Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des teilkonzentrierten Genehmigungsverfahrens:<br />
Auf Basis der Ergebnisse dieses Vorverfahrens hat die ÖBB-Infrastruktur AG mit Antrag vom<br />
23. Dezember 2010 um die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den §§ 23b,<br />
24 und 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 für das gegenständliche Vorhaben angesucht,<br />
sowie um Genehmigung gemäß den §§ 24a Abs. 1 UVP-G 2000 in Verbindung mit § 3<br />
Abs. 2 Hochleistungsstreckengesetz (HlG), BGBl. Nr. 135/1989 für die Trassengenehmigung und<br />
in Verbindung mit §§ 31 ff. Eisenbahngesetz (EisbG), BGBl. Nr. 60/1957, für die eisenbahnrechtliche<br />
Baugenehmigung einschließlich Mitbehandlung der wasserrechtlichen Bestimmungen iSd<br />
§ 127 Abs. 1 lit. b Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG), BGBl. Nr. 215/1959, alle Gesetze in der jeweils<br />
geltenden Fassung.<br />
Zuletzt wurde um alle sonstigen, für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungen,<br />
die in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie oder<br />
andere Bundesminister/innen in erster Instanz fallen, angesucht.<br />
Dem Antrag waren die nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens<br />
erforderlichen Unterlagen (Umweltverträglichkeitserklärung, Bauentwurf, Gutachten gemäß § 31a<br />
EisbG und Trassengenehmigungsunterlagen) – auch in elektronischer Form - angeschlossen.<br />
Daraufhin wurde seitens der Behörde das Prüfungsverfahren im Sinne des § 24a Abs. 2 UVP-G<br />
2000 eingeleitet und die Ergänzungsbedürftigkeit des Genehmigungsantrages bzw. der Umweltverträglichkeitserklärung<br />
geprüft. Weiters wurden im Sinne des § 24a Abs. 3 UVP-G 2000 die<br />
Projektsunterlagen aus fachlicher und rechtlicher Sicht im Hinblick auf ihre Vollständigkeit einer<br />
Prüfung unterzogen.<br />
Zur fachlichen Prüfung des Antrages sowie zur Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens<br />
(im Folgenden UVG) wurden seitens der Behörde Gutachter aus folgenden Fachbereichen bestellt<br />
bzw. herangezogen:<br />
Eisenbahnwesen und Straßenverkehrstechnik<br />
Schalltechnik, Lärm, Erschütterungstechnik und Körperschall<br />
Humanmedizin<br />
Klima<br />
Luftschadstoffe<br />
Elektromagnetische Felder, Licht (Beleuchtung)<br />
Wasserbautechnik<br />
Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser und Geotechnik<br />
Boden, Grundwasserchemie und Abfallwirtschaft<br />
Von der Behörde wurde auch ein UVP-Koordinator zur Unterstützung der Behörde sowie der Koordination<br />
der Erstellung des UVG (Gesamtgutachten) beauftragt, wobei seitens der Koordination<br />
auch die Fachgebiete<br />
Raumplanung, Freizeit/ Erholung<br />
Sach- und Kulturgüter<br />
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