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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />

für insgesamt 58 Halbstunden (eine Halbstunde zu € 13,80) für 3 Vertreter des Bundesministeriums<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie 31. Mai, 15. Juni 2011 bzw. 2 Vertreter am 16. Juni<br />

2011 durch Einzahlung auf das Konto Nummer 5040.003 bei der Österreichischen Postsparkasse,<br />

BLZ 60 000, lautend auf Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, zu entrichten.<br />

Als Verwendungszweck ist die Zahl dieses <strong>Bescheid</strong>es anzuführen.<br />

Rechtsgrundlagen:<br />

§ 77 AVG idgF<br />

Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 2007 (BKommGebV), BGBl. II Nr. 262/2007 idgF<br />

B e g r ü n d u n g<br />

A. Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens<br />

Vorverfahren:<br />

Mit Schreiben vom 5. Mai 2010, hat die ÖBB-Infrastruktur AG die Durchführung eines Vorverfahrens<br />

für die Umweltverträglichkeitsprüfung und des teilkonzentrierten Genehmigungsverfahrens im<br />

Sinne des § 24 Abs. 7 iVm § 4 UVP-G 2000 beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie als UVP-Behörde beantragt.<br />

Diesem Antrag waren eine planliche Darstellung des Vorhabens sowie ein Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung<br />

(UVE-Konzept) samt Darlegung der Grundzüge des Vorhabens angeschlossen.<br />

Die Behörde hat gemäß § 4 UVP-G 2000 gegenüber der Projektwerberin zu diesen Unterlagen<br />

ehestmöglich, spätestens aber drei Monate nach deren Einlangen, nach Beiziehung der mitwirkenden<br />

Behörden und allenfalls auch Dritter Stellung zu nehmen.<br />

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als UVP-Behörde hat diesen Bestimmungen<br />

entsprechend mit Schreiben vom 10. Mai 2010, GZ. BMVIT-820.315/0005­<br />

IV/SCH2/2010, die vorgelegten Unterlagen den voraussichtlich mitwirkenden Behörden zur Kenntnisnahme<br />

und Abgabe einer allfälligen Stellungnahme übermittelt.<br />

Des Weiteren hat die UVP-Behörde gemäß § 24c Abs. 1 und 2 UVP-G 2000 eine Koordination<br />

sowie Sachverständige aus projektsrelevanten Fachgebieten bestellt bzw. beigezogen und diesen<br />

das Konzept zur Umweltverträglichkeitserklärung mit dem Auftrag zur Verfügung gestellt, insbesondere,<br />

offensichtliche Mängel des Vorhabens oder des Konzepts für die Umweltverträglichkeitserklärung<br />

aufzuzeigen und voraussichtlich zusätzlich erforderliche Angaben in der Umweltverträglichkeitserklärung<br />

anzuführen.<br />

Der daraus als „Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Konzept für die Umweltverträglichkeit“<br />

resultierende Bericht vom 17. Juni 2010 wurde der ÖBB-Infrastruktur AG seitens des Bundesministeriums<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie mit Schreiben vom 3. August 2010<br />

übermittelt und das UVP-Verfahren damit abgeschlossen.<br />

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