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Bescheid

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GZ. BMVIT-820.315/0014-IV/SCH2/2011<br />

IV. Entscheidung über Einwendungen<br />

Über die im Rahmen des Verfahrens erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen<br />

wird wie folgt entschieden:<br />

1. Alle gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen werden,<br />

soweit es sich nicht um zivilrechtliche Einwendungen handelt oder den Einwendungen<br />

durch die Aufnahme von entsprechenden Nebenbestimmungen oder durch bereits im Bauentwurf<br />

selbst vorgesehenen Maßnahmen entsprochen wird, als unbegründet<br />

2. Zivilrechtliche Ansprüche werden<br />

und auf den Zivilrechtsweg verwiesen.<br />

abgewiesen.<br />

zurückgewiesen<br />

3. Nicht verfahrensgegenständliche Einwendungen werden<br />

zurückgewiesen.<br />

Bestehende Vereinbarungen werden hievon nicht berührt bzw. steht dies der Möglichkeit noch<br />

abzuschließender privatrechtlicher Vereinbarungen nicht entgegen bzw. werden hievon während<br />

der Verhandlung erfolgte Zusagen nicht berührt.<br />

V. Rechtsgrundlagen<br />

§ 23b Abs. 1 Z. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr.<br />

697/1993 idgF<br />

§§ 24 Abs. 1 und 24f Abs. 1, Abs. 1a, Abs. 2, Abs. 3 sowie Abs. 5 UVP-G 2000, idgF<br />

jeweils in Verbindung mit<br />

§§ 2, 3 und 5 Hochleistungsstreckengesetz - HlG, BGBl. Nr. 135/1989 idgF<br />

§ 31f Eisenbahngesetz 1957 - EisbG, BGBl. Nr. 60 idgF<br />

§ 94 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 idgF<br />

§§ 17 bis 19 des Forstgesetzes 1975 (ForstG), BGBl. Nr. 440/1975 idgF<br />

§§ 44a ff. und 59 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr.<br />

51/1991 idgF<br />

B. Kosten<br />

I. Vorschreibung von Kommissionsgebühren des Bundes:<br />

Für die am 31. Mai, 15. und 16. Juni 2011 durchgeführten Amtshandlungen (öffentliche Erörterung,<br />

öffentliche mündliche Verhandlung) hat die ÖBB-Infrastruktur AG innerhalb von vierzehn Tagen ab<br />

<strong>Bescheid</strong>zustellung Kommissionsgebühren in Höhe von<br />

€ 800,40<br />

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