Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
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Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />
<strong>Verzeichnis</strong> <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>allgemeinverbindlich</strong> <strong>erklärten</strong> <strong>Tarifverträge</strong> Stand: 1. April 2011<br />
Geän<strong>der</strong>te <strong>Tarifverträge</strong> werden meist in <strong>der</strong> Fassung des Än<strong>der</strong>ungstarifvertrages erneut <strong>für</strong><br />
<strong>allgemeinverbindlich</strong> erklärt. In diesem Fall ist jeweils <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> letzten Allge-<br />
meinverbindlicherklärung angegeben und es ist jeweils nur <strong>der</strong> letzte Än<strong>der</strong>ungstarifvertrag<br />
aufgeführt, in dessen Fassung <strong>der</strong> Ursprungstarifvertrag erneut <strong>für</strong> <strong>allgemeinverbindlich</strong> erklärt<br />
wurde.<br />
<strong>Tarifverträge</strong>, bei denen <strong>der</strong> persönliche Geltungsbereich (gewerbliche Arbeitnehmer, An-<br />
gestellte usw.) nicht beson<strong>der</strong>s genannt ist, gelten <strong>für</strong> alle Arbeitnehmer im Tarifbereich; zum<br />
Teil sind auch Auszubildende in den Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>Tarifverträge</strong> einbezogen. Bei<br />
Lohntarifverträgen (<strong>für</strong> Arbeiter) und Gehaltstarifverträgen (<strong>für</strong> Angestellte) wurde auf die<br />
Benennung des persönlichen Geltungsbereichs verzichtet.<br />
Mindestlohn-<strong>Tarifverträge</strong><br />
Gültige und durch Rechtsverordnung verbindliche Mindestlohn-<strong>Tarifverträge</strong> aufgrund des<br />
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gibt es zur Zeit im Elektrohandwerk (S. 9), im Baugewerbe<br />
(S.15), im Maler- und Lackiererhandwerk (S. 16), im Dachdeckerhandwerk (S.17), in <strong>der</strong><br />
Gebäu<strong>der</strong>einigung (S. 21), in den Wäschereidienstleistungen (S. 21), in <strong>der</strong> Abfallwirtschaft<br />
(S. 21) und in <strong>der</strong> Pflegebranche (S. 24).<br />
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