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PUNKT 3) FESTSETZUNG DER HEBESÄTZE FÜR GEMEINDESTEUERN UND ABGABEN<br />

FÜR DAS FINANZJAHR 2010; GRUNDSTEUER, LUSTBARKEITENSABGABE,<br />

GRABGE-BÜHREN, HUNDEABGABE, BENÜTZUNGSGEBÜHREN FÜR<br />

ÖFFENTLICHEN GRUND<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Hebesätze der Grundsteuer für<br />

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe (A) sowie für Grundstücke (B) mit 500<br />

v.H. des Steuermessbetrages gleich bleiben soll.<br />

Weiters soll die Lustbarkeitsabgabe mit 10 v.H. des Preises oder Entgelts<br />

beibehalten werden.<br />

Bezüglich der Grabgebühren bemerkt der Bürgermeister, dass diese letztmalig<br />

per 01.01.2006 erhöht wurden. Die Gebühr für das Kindergrab wurde per<br />

01.01.2007 angehoben. Die Leichenhallengebühr wurde per 01.01.2008 von<br />

Tagesgebühr auf Pauschale abgeändert. Daher sollen die Grabgebühren – mit<br />

Ausnahme des Kindergrabes – geringfügig angehoben werden.<br />

Die Hundeabgabe soll um € 1,00 auf € 17,00 inkl.MWSt. erhöht werden und die<br />

Hundemarke soll gleich bleiben. Die Gemeinde Munderfing verlangt € 15,00<br />

inkl.MWSt. und die Stadtgemeinde Mattighofen € 20,00 inkl.MWSt. pro Hund.<br />

Die Gebrauchshunde gemäß § 10 des OÖ Hundegesetzes 2002 sind weiterhin<br />

von der Hundeabgabe befreit.<br />

Bezüglich den Benützungsgebühren für Gemeindegrund schlägt der<br />

Bürgermeister vor, dass diese generell um 10 % angehoben werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Hebesätze für die Grundsteuer, die Lustbarkeitsabgabe, die<br />

Hundeabgabegebühr sowie die Benützungsgebühr für Gemeindegrund wie<br />

folgt zu ändern bzw. beizubehalten und zwar:<br />

H E B E S Ä T Z E<br />

der Grundsteuer für Land- und<br />

Forstwirtschaft-<br />

liche Betriebe (A) mit ...<br />

der Grundsteuer für Grundstücke (B) mit<br />

...<br />

500 v.H. d.<br />

Steuermessbetrag<br />

500 v.H. d. Steuermessbetrag<br />

der Lustbarkeitsabgabe 10 v.H. d. Preises od. Entgelts<br />

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