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ist. Die Finanzierungszuschüsse des Bundes sind ausschließlich für die<br />

Darlehenstilgung zu verwenden. Diese Darlehensaufnahme stellt einen<br />

fixen Finanzierungsbestandteil dar. Diese Verpflichtung ist im Rahmen<br />

des Schuldscheines vom Förderungswerber zu bestätigen und wird bei<br />

der Endabrechnung durch Vorlage einer Bestätigung der Bank und des<br />

aktuellen Tilgungsplanes überprüft.<br />

Die Darlehensnehmerin erklärt, durch die Unterfertigung des<br />

Schuldscheines durch ihre gefertigten gesetzlichen Organe den Inhalt<br />

dieses Schuldscheines vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben.<br />

Die Aufnahme dieses Darlehens wurde vom Gemeinderat am<br />

……………………. beschlossen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vorliegenden Schuldschein vollinhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und das in<br />

Aussicht gestellte Landesdarlehen bis zur Höhe von € 65.581,-- für den BA 04 zu<br />

den im Schuldschein ange-führten Bedingungen aufzunehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 19) STANDESAMT; ABSCHLUSS EINES PROGRAMMNUTZUNGSVERTRAGES<br />

MIT DER GEMDAT FÜR DAS PROGRAMM WEB STANDESAMT<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Web Standesamtsprogramm von<br />

der GEMDAT erworben wurde, um die Benachrichtigung der Standesamtsfälle<br />

für Gebietskrankenkasse und Statistisches Zentralamt elektronisch durchführen<br />

zu können. Es ist hiefür der entsprechende Programmnutzungsvertrag mit der<br />

GEMDAT abzuschließen. Die monatliche Wartung für dieses Programm beträgt<br />

€ 32,-- exkl.MWSt..<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vorliegenden Programmnutzungsvertrag mit der GEMDAT für das Programm<br />

Web Standesamt abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 20) KASSENGEBARUNG; PRÜFBERICHT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />

BRAUNAU<br />

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