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Erscheinungsbild als Ortsgebiet nicht gegeben ist und daher die Versetzung der<br />
Ortstafel nicht angeordnet werden kann.<br />
Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass nunmehr diese Lücke<br />
geschlossen wurde. Weiters erinnert Vizebürgermeister Schanda an das<br />
Ortsgebiet Erb, im Bereich ab Hallewirt bis zum Hause Erb 36, Rauschmeier,<br />
welches auch nur einseitig verbaut ist und man damals keine Stellungnahme<br />
bezüglich Verbauung gehört hat.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
den Antrag, bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn das Ansuchen<br />
auf Erweiterung des Ortsgebietes im Bereich der Erbstraße bis nach dem Hause<br />
Stallhofen 39a einzubringen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 17) AUSÄSTUNG ODER ENTFERNUNG VON DIE BENÜTZUNG DER STRASSEN<br />
BEEINTRÄCHTIGENDEN BÄUME, STRÄUCHER, HECKEN UDGL.; ANTRAG<br />
DER ÖVP AUF EXTERNE DURCHFÜHRUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion mit Schreiben vom<br />
24.11.2009 folgenden Antrag einbringt:<br />
Immer wieder kommt es zu Beschwerden, dass Äste in die Fahrbahn ragen<br />
und Autos zerkratzt oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen<br />
werden. Grundsätzlich wäre dafür der Grundbesitzer verantwortlich. Viele<br />
sind aber gar nicht in der Lage oder haben nicht die nötigen Maschinen<br />
dafür.<br />
Die ÖVP <strong>Schalchen</strong> beantrag deshalb, dass die Arbeiten von der<br />
Gemeinde ausgeschrieben und an die Firma (z.Bsp. Maschinenring)<br />
vergeben werden. Diese Firmen haben das entsprechende Werkzeug und<br />
die Behinderungen werden in einem Zug entfernt. Dies wäre auf lange<br />
Sicht gesehen der günstigste und effektivste Weg und es wäre auch eine<br />
Entlastung für den Bauhof.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass damit die Gemeinde für relativ große<br />
Landwirte und Gutsbesitzer einen sogenannten „Entästungsdienst“ einrichten<br />
sollte, sieht er nicht ein. Dies ist z.Bsp. entlang der Lugerstraße, wo bis zur<br />
Gemeindegrenze Uttendorf die Familie Gann Grundbesitzer und somit für die<br />
Ausästung verantwortlich ist.<br />
Der Bürgermeister sieht nicht ein, dass die Gemeinde diese Kosten übernehmen<br />
soll, selbst wenn man diese dann an die Grundbesitzer weiterverrechnet, gibt<br />
es dann welche die nicht zahlen und die Gemeinde kann dann Geld<br />
eintreiben.<br />
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