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Erscheinungsbild als Ortsgebiet nicht gegeben ist und daher die Versetzung der<br />

Ortstafel nicht angeordnet werden kann.<br />

Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass nunmehr diese Lücke<br />

geschlossen wurde. Weiters erinnert Vizebürgermeister Schanda an das<br />

Ortsgebiet Erb, im Bereich ab Hallewirt bis zum Hause Erb 36, Rauschmeier,<br />

welches auch nur einseitig verbaut ist und man damals keine Stellungnahme<br />

bezüglich Verbauung gehört hat.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

den Antrag, bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn das Ansuchen<br />

auf Erweiterung des Ortsgebietes im Bereich der Erbstraße bis nach dem Hause<br />

Stallhofen 39a einzubringen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 17) AUSÄSTUNG ODER ENTFERNUNG VON DIE BENÜTZUNG DER STRASSEN<br />

BEEINTRÄCHTIGENDEN BÄUME, STRÄUCHER, HECKEN UDGL.; ANTRAG<br />

DER ÖVP AUF EXTERNE DURCHFÜHRUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion mit Schreiben vom<br />

24.11.2009 folgenden Antrag einbringt:<br />

Immer wieder kommt es zu Beschwerden, dass Äste in die Fahrbahn ragen<br />

und Autos zerkratzt oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen<br />

werden. Grundsätzlich wäre dafür der Grundbesitzer verantwortlich. Viele<br />

sind aber gar nicht in der Lage oder haben nicht die nötigen Maschinen<br />

dafür.<br />

Die ÖVP <strong>Schalchen</strong> beantrag deshalb, dass die Arbeiten von der<br />

Gemeinde ausgeschrieben und an die Firma (z.Bsp. Maschinenring)<br />

vergeben werden. Diese Firmen haben das entsprechende Werkzeug und<br />

die Behinderungen werden in einem Zug entfernt. Dies wäre auf lange<br />

Sicht gesehen der günstigste und effektivste Weg und es wäre auch eine<br />

Entlastung für den Bauhof.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass damit die Gemeinde für relativ große<br />

Landwirte und Gutsbesitzer einen sogenannten „Entästungsdienst“ einrichten<br />

sollte, sieht er nicht ein. Dies ist z.Bsp. entlang der Lugerstraße, wo bis zur<br />

Gemeindegrenze Uttendorf die Familie Gann Grundbesitzer und somit für die<br />

Ausästung verantwortlich ist.<br />

Der Bürgermeister sieht nicht ein, dass die Gemeinde diese Kosten übernehmen<br />

soll, selbst wenn man diese dann an die Grundbesitzer weiterverrechnet, gibt<br />

es dann welche die nicht zahlen und die Gemeinde kann dann Geld<br />

eintreiben.<br />

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