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GR Dr. Postlmayr ergänzt, dass die Unfallhäufigkeitsstellen bereits<br />

durch Beschränkungen abgedeckt sind.<br />

Vizebürgermeister Mittermaier bemerkt, dass es einen Sinn machen<br />

würde, wenn man die bestehende 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung in<br />

Furth in Richtung Norden bis zum Gebäude der Pfingstkirche Gottes, Furth 70<br />

ausweitet, sodass die Zufahrt in den Beschränkungsbereich hineinfällt. Weiters<br />

soll ein Überholverbot in diesem Beschränkungs-bereich erlassen werden.<br />

Jedoch keineswegs eine durchgehende Geschwindigkeits-beschränkung.<br />

Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass es sich dabei um eine der<br />

wenigen Streckenabschnitte handelt, welche noch frei von Beschränkungen<br />

ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

nachstehenden Antrag:<br />

a) eine 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß § 52 lit.a Ziffer 10a StVO<br />

1960 von Strkm. 19,374 (Ende Ortsgebiet <strong>Schalchen</strong>) bis Strkm. 22,950 (Beginn<br />

Ortsgebiet Uttendorf) in beiden Fahrtrichtungen abzulehnen;<br />

b) bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn eine Ausweitung der 70 km<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung in Furth in Richtung Norden bis zum<br />

Gebäude der Pfingstkirche Gottes, Furth 70, sowie die Erlassung eines<br />

Überholverbotes im Bereich der 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung zu<br />

beantragen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 15) B 147; ANTRAG DER FPÖ AUF ERRICHTUNG EINES AMPELGEREGELTEN<br />

FUSS-GÄNGERÜBERGANGES IM BEREICH DER EINMÜNDUNG<br />

FELDWEISSSTRASSE<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die FPÖ-Fraktion mit Schreiben vom<br />

24.11.2009 beantragt, bei den zuständigen Stellen der Bezirkshauptmannschaft<br />

Braunau und bei der OÖ Landesregierung vorstellig zu werden, um die<br />

Voraussetzungen für die Errichtung eines ampelgeregelten<br />

Fußgängerüberganges über die Braunauer-Bundesstraße im Bereich der<br />

Einmündung Unterlochnerstraße prüfen zu lassen. Begründet wird das<br />

Ansuchen damit, dass die Überquerung der Bundesstraße in diesem Bereich<br />

aufgrund der Verkehrsdichte für Kinder und ältere Mitbürger unzumutbar ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass vor Jahren für den geplanten Umbau des<br />

Kreuzungsbereiches und Errichtung eines Zebrastreifens eine Verkehrszählung<br />

durchgeführt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen zu<br />

wenig ist und daher das Land zur Errichtung eines Zebrastreifens nicht<br />

zustimmen kann.<br />

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