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1002/2 neugebildeten Teil „2“ im Ausmaß von 25 m² sowie Teil „3“ im Ausmaß<br />

von 152 m² zu überlassen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde den Teil „1“ im<br />

Ausmaß von 32 m² und hat einen Anspruch auf Grundflächen von Herrn<br />

Gann im Ausmaß von 70 m² für etwaige spätere Bauten.<br />

b) das Verfahren zur Auflassung der laut dem vorliegenden Vermessungsplanes<br />

des DI Fleischmann vom 01.09.2009, GZ: 34768/09 neugebildeten Teile „2“<br />

und „3“ im Gesamtausmaß von 177 m² des öffentlichen Gutes 1002/2, KG.<br />

Furth, entsprechend den Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes<br />

einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 14) B 147; ABGABE EINER STELLUNGNAHME ZUR BEABSICHTIGTEN<br />

ERLASSUNG EINER DURCHGEHENDEN 70 KM/H<br />

GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG ZWISCHEN DEN ORTSGEBIETEN<br />

SCHALCHEN UND HELPFAU-UTTENDORF<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Bezirkshauptmannschaft<br />

Braunau am Inn mit Schreiben vom 17.11.2009, GZ: VerkR10-1-94-2008/BR<br />

mitteilt, dass beabsichtigt ist, eine 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

gemäß § 52 lit.a Ziffer 10a StVO 1960 von Strkm. 19,374 (Ende Ortsgebiet<br />

<strong>Schalchen</strong>) bis Strkm. 22.950 (Beginn Ortsgebiet Uttendorf) in beiden<br />

Fahrtrichtungen zu erlassen, sowie die Erweiterung des Ortsgebietes Uttendorf<br />

von Strkm. 23,139 bis Strkm. ca. 22,950.<br />

Am 18.10.2009 gab es diesbezüglich einen Lokalaugenschein, bei dem vom<br />

Amt der OÖ Landesregierung, Dir. Straßenbau und Verkehr Herr Ing. Christoph<br />

Lehner und von der BH Braunau Herr Josef Daxegger anwesend waren. Dabei<br />

wurde festgestellt, dass im Jahr 2008 zu den ständig aufscheinenden<br />

Unfallhäufigkeitsstellen am Ortsausgang von <strong>Schalchen</strong> und in der Ortschaft<br />

Furth noch jene im Bereich Rechlmühle hinzugekommen ist. Dort wäre bei der<br />

Zufahrt zum Verkehrstechnikzentrum Burgstaller die Errichtung eines<br />

Linksabbiegestreifens in Planung gewesen. Allerdings hat sich durch die<br />

Errichtung eines Geh- und Radweges dieses Vorhaben aus Platzgründen<br />

zerschlagen. Außerdem befinden sich dort noch Haus- und<br />

Grundstückszufahrten bei deren Benützung es immer wieder zu<br />

Verkehrsunfällen kommt. Geschwindigkeitsmessungen im Jahre 2007 haben<br />

ergeben, dass im Bereich Rechlmühle in beiden Fahrtrichtungen die V85<br />

Geschwindigkeit bei einem Kolonnenverkehrsanteil von 45 Prozent bei 89 km/h<br />

liegt. Aufgrund dieser Umstände werden zusätzliche Verkehrsbe-schränkungen<br />

unumgänglich sein.<br />

Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass er zwar gegen sein<br />

eigenes Geschäft als Polizist redet, jedoch sieht er keinen Sinn in einer<br />

durchgehenden Geschwindigkeits-beschränkung.<br />

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