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Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass Herr Gann mehr<br />

Grundfläche und einen Zaun erhalten hat.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dies nur so möglich war, da man<br />

einen entsprechenden Kurvenradius benötigt und dies so auch von seiten des<br />

Landes vorgegeben ist.<br />

GR Sperl fasst zusammen, dass die Gemeinde noch ein Guthaben<br />

von 70 m² an Grundfläche hat und als Aufwandsentschädigung auch der Zaun<br />

errichtet wurde.<br />

Der Bürgermeister betont, dass dies damit gar nichts zu tun hat und<br />

eine Spitzfindigkeit ist. So ist nie, auch in der Gemeinde nicht, geredet worden.<br />

Der Bürgermeister erklärt nochmals, dass es mit Herrn Alfons Gann ein<br />

Abkommen betreffend der sogenannten Busbucht gegeben hat und dabei<br />

hat natürlich Herr Gann Gegenleistungen gefordert. Wenn die Gemeinde dem<br />

nicht entsprochen hätte, möchte er nicht wissen, was die Bewohner der<br />

Ortschaft Furth – welche diese Busbucht vehement gefordert haben –<br />

gemacht hätten. Auch der Gemeinderat hat dem damals zugestimmt und<br />

heute ist entsprechend ein weiterer Beschluss zu fassen. Nicht mehr und nicht<br />

weniger.<br />

AL Schwendner erklärt weiters, dass Herr Alfons Gann die Errichtung<br />

des Zaunes gefordert hat, damit er überhaupt zur Grundabtretung bereit ist.<br />

Dies ist jedoch kein Einzelfall.<br />

GR Sperl stellt die Frage, wem die 70 m² nach der<br />

grundbücherlichen Durchführung gehören.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass grundbücherlicher Eigentümer<br />

dieser 70 m² nach wie vor Herr Alfons Gann ist. Jedoch wurde im Jahre 2006<br />

vereinbart, dass für den Fall, dass die Gemeinde in diesem Bereich<br />

Grundflächen für Gehsteigbau etc. benötigt, auf diese 70 m² zurückgreifen<br />

kann.<br />

GV Hummel stellt fest, dass die Gemeinde auf 70 m² Grundflächen<br />

Anspruch hat, welche derzeit noch von Herrn Gann genutzt werden. GV<br />

Hummel stellt die Frage, warum man dann den Zaun nicht noch weiter<br />

hineingesetzt hat.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass die Errichtung des Zaunes noch<br />

weiter hinten nicht erforderlich war und auch die Autos dann noch weiter zur<br />

Seite fahren.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

nachstehenden Antrag:<br />

a) Herrn Alfons Gann den laut vorliegenden Vermessungsplan des DI<br />

Fleischmann vom 01.09.2009, GZ: 34768/09 aus dem öffentlichen Straßengut<br />

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