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Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass Herr Gann mehr<br />
Grundfläche und einen Zaun erhalten hat.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dies nur so möglich war, da man<br />
einen entsprechenden Kurvenradius benötigt und dies so auch von seiten des<br />
Landes vorgegeben ist.<br />
GR Sperl fasst zusammen, dass die Gemeinde noch ein Guthaben<br />
von 70 m² an Grundfläche hat und als Aufwandsentschädigung auch der Zaun<br />
errichtet wurde.<br />
Der Bürgermeister betont, dass dies damit gar nichts zu tun hat und<br />
eine Spitzfindigkeit ist. So ist nie, auch in der Gemeinde nicht, geredet worden.<br />
Der Bürgermeister erklärt nochmals, dass es mit Herrn Alfons Gann ein<br />
Abkommen betreffend der sogenannten Busbucht gegeben hat und dabei<br />
hat natürlich Herr Gann Gegenleistungen gefordert. Wenn die Gemeinde dem<br />
nicht entsprochen hätte, möchte er nicht wissen, was die Bewohner der<br />
Ortschaft Furth – welche diese Busbucht vehement gefordert haben –<br />
gemacht hätten. Auch der Gemeinderat hat dem damals zugestimmt und<br />
heute ist entsprechend ein weiterer Beschluss zu fassen. Nicht mehr und nicht<br />
weniger.<br />
AL Schwendner erklärt weiters, dass Herr Alfons Gann die Errichtung<br />
des Zaunes gefordert hat, damit er überhaupt zur Grundabtretung bereit ist.<br />
Dies ist jedoch kein Einzelfall.<br />
GR Sperl stellt die Frage, wem die 70 m² nach der<br />
grundbücherlichen Durchführung gehören.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass grundbücherlicher Eigentümer<br />
dieser 70 m² nach wie vor Herr Alfons Gann ist. Jedoch wurde im Jahre 2006<br />
vereinbart, dass für den Fall, dass die Gemeinde in diesem Bereich<br />
Grundflächen für Gehsteigbau etc. benötigt, auf diese 70 m² zurückgreifen<br />
kann.<br />
GV Hummel stellt fest, dass die Gemeinde auf 70 m² Grundflächen<br />
Anspruch hat, welche derzeit noch von Herrn Gann genutzt werden. GV<br />
Hummel stellt die Frage, warum man dann den Zaun nicht noch weiter<br />
hineingesetzt hat.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass die Errichtung des Zaunes noch<br />
weiter hinten nicht erforderlich war und auch die Autos dann noch weiter zur<br />
Seite fahren.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
nachstehenden Antrag:<br />
a) Herrn Alfons Gann den laut vorliegenden Vermessungsplan des DI<br />
Fleischmann vom 01.09.2009, GZ: 34768/09 aus dem öffentlichen Straßengut<br />
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