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Der Bürgermeister schlägt vor, diesen Grundstücksteil um € 40,--/m² an die<br />

Ehegatten Daxecker zu verkaufen. Weiters haben die Käufer die<br />

Vermessungskosten zu tragen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

nachstehenden Antrag:<br />

a) einen ca. 30 m² großen Teil des öffentlichen Straßengutes 985/1, KG. Furth an<br />

die Ehegatten Gerhard und Helga Daxecker um den Preis von 40,--/m² zu<br />

verkaufen. Die Vermessungskosten haben die Ehegatten Daxecker zu<br />

tragen.<br />

b) das Verfahren zur Auflassung des laut vorliegenden Planes<br />

gekennzeichneten Teilstückes im Ausmaß von ca. 30 m² des öffentlichen<br />

Gutes 985/1, KG. Furth, entsprechend den Bestimmungen des OÖ<br />

Straßengesetzes einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 13) WIESENBERGERSTRASSE; NEUVERMESSUNG IM BEREICH ALFONS<br />

GANN, FURTH 3 SOWIE ÜBEREIGNUNG VON TEIL 3 DES ÖFFENTLICHEN<br />

STRASSEN-GUTES 1002/2, KG. FURTH; GRUNDBÜCHERLICHE<br />

DURCHFÜHRUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass damals Herr Alfons Gann<br />

entsprechend dem Vermessungsplan 50077-1/01 vom 07.06.2001 zur<br />

Verbreiterung der Wiesenbergerstraße 75 m² in das öffentliche Gut abgetreten<br />

hat. Dies wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 05.04.2006, TOP 2) zur<br />

Kenntnis genommen. Die nunmehr vom DI Fleischmann, Salzburg<br />

vorgenommene Vermessung, Plan Nr. 34768/09 vom 01.09.2009 ergibt einen<br />

Zuwachs für die Gemeinde von 32 m² und einen Zuwachs für Herrn Gann von<br />

177 m². Demnach ergibt sich eine Differenz von 70 m² zu Lasten der Gemeinde.<br />

Vizebürgermeister Schanda stellt fest, dass die Gemeinde einerseits<br />

ein Guthaben von 70 m² hat und andererseits Herrn Gann den Thujenzaun<br />

bezahlt hat.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde bereits<br />

mehrmals solche Abkommen geschlossen hat. Es wird zum Beispiel auch beim<br />

Grundstück von Herrn Friedrich Schachner der Zaun errichtet.<br />

In der Angelegenheit Gann geht es darum, dass bei diesem Grundstück<br />

eigentlich die Errichtung einer Busbucht geplant war, jedoch war das Land<br />

wieder anderer Ansicht. Desweiteren hatte dort die Straße eine Breite von 3 m<br />

und jetzt wenigstens rund 4 m.<br />

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