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Der Bürgermeister schlägt vor, diesen Grundstücksteil um € 40,--/m² an die<br />
Ehegatten Daxecker zu verkaufen. Weiters haben die Käufer die<br />
Vermessungskosten zu tragen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
nachstehenden Antrag:<br />
a) einen ca. 30 m² großen Teil des öffentlichen Straßengutes 985/1, KG. Furth an<br />
die Ehegatten Gerhard und Helga Daxecker um den Preis von 40,--/m² zu<br />
verkaufen. Die Vermessungskosten haben die Ehegatten Daxecker zu<br />
tragen.<br />
b) das Verfahren zur Auflassung des laut vorliegenden Planes<br />
gekennzeichneten Teilstückes im Ausmaß von ca. 30 m² des öffentlichen<br />
Gutes 985/1, KG. Furth, entsprechend den Bestimmungen des OÖ<br />
Straßengesetzes einzuleiten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 13) WIESENBERGERSTRASSE; NEUVERMESSUNG IM BEREICH ALFONS<br />
GANN, FURTH 3 SOWIE ÜBEREIGNUNG VON TEIL 3 DES ÖFFENTLICHEN<br />
STRASSEN-GUTES 1002/2, KG. FURTH; GRUNDBÜCHERLICHE<br />
DURCHFÜHRUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass damals Herr Alfons Gann<br />
entsprechend dem Vermessungsplan 50077-1/01 vom 07.06.2001 zur<br />
Verbreiterung der Wiesenbergerstraße 75 m² in das öffentliche Gut abgetreten<br />
hat. Dies wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 05.04.2006, TOP 2) zur<br />
Kenntnis genommen. Die nunmehr vom DI Fleischmann, Salzburg<br />
vorgenommene Vermessung, Plan Nr. 34768/09 vom 01.09.2009 ergibt einen<br />
Zuwachs für die Gemeinde von 32 m² und einen Zuwachs für Herrn Gann von<br />
177 m². Demnach ergibt sich eine Differenz von 70 m² zu Lasten der Gemeinde.<br />
Vizebürgermeister Schanda stellt fest, dass die Gemeinde einerseits<br />
ein Guthaben von 70 m² hat und andererseits Herrn Gann den Thujenzaun<br />
bezahlt hat.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde bereits<br />
mehrmals solche Abkommen geschlossen hat. Es wird zum Beispiel auch beim<br />
Grundstück von Herrn Friedrich Schachner der Zaun errichtet.<br />
In der Angelegenheit Gann geht es darum, dass bei diesem Grundstück<br />
eigentlich die Errichtung einer Busbucht geplant war, jedoch war das Land<br />
wieder anderer Ansicht. Desweiteren hatte dort die Straße eine Breite von 3 m<br />
und jetzt wenigstens rund 4 m.<br />
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