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GR Nagl antwortet, dass dies zum Zeitpunkt des Telefongespräches noch<br />

nicht erfolgt war. Weiters erklärt GR Nagl, dass er Herrn Schestauber mitgeteilt<br />

hat, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> nicht so dumm ist, dass sie ein Grundstück<br />

in teures Bauland umwidmet, um es dann der Diözese abkaufen zu können.<br />

Aber es erweckt den Anschein, dass er dabei auf taube Ohren gestoßen ist.<br />

AL Schwendner stellt an GR Nagl die Frage, ob rechtlich gesehen, Pfarrer<br />

Pater Joschko die Befugnis hat, die Straßengrundabtretungserklärung zu<br />

unterfertigen.<br />

GR Nagl antwortet, dass dies eine eigenartige Konstellation ist, denn<br />

einerseits bekommt Pfarrer Pater Joschko als Grundeigentümer den Bauplan<br />

zum Unterfertigen, andererseits wird dann von der Diözese Linz mitgeteilt, dass<br />

die von Pater Joschko unterfertigten Unterlagen nicht gelten. In der Diözese<br />

Linz weiß man selber nicht, wer für was kompetent ist.<br />

GV Dirnsteiner betont, dass die Gemeinde dieses Schreiben an die<br />

Diözese etwas schärfer richten darf. Denn die Diözese führt die Gemeinde an<br />

der Nase herum.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, die vorliegende Straßengrundabtretungserklärung der Finanzkammer<br />

der Diözese Linz vom 09.10.2009 abzulehnen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 12) HOLZLEITNERSTRASSE; ANSUCHEN DER EHEGATTEN GERHARD UND<br />

HELGA DAXECKER, HITZLEITEN 7 AUF VERKAUF VON CA. 30 M² AUS<br />

DEM ÖFFENT-LICHEN STRASSENGUT 985/1, KG. FURTH<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Ehegatten Gerhard und<br />

Helga Daxecker, Hitzleiten 7 mit Schreiben vom 29.09.2009 mitteilen, dass sie im<br />

Jahr 2008 das Grundstück 398/3, KG. Furth, welches an die Holzleitnerstraße<br />

angrenzt, erworben haben. Ursprünglich war das Grundstück von der<br />

Holzleitnerstraße in Richtung Westen mit einer um ca. 2-3 m abfallenden<br />

Böschung verbunden. Nachdem nunmehr das Grundstück auf etwa das<br />

Niveau der Straße aufgefüllt wurde, ergibt sich ein Grundstücksstreifen<br />

zwischen Holzleitnerstraße und dem Grundstück 398/3. Dieser Grünstreifen hat<br />

ca. ein Ausmaß von 30 m². Da die Ehegatten Daxecker nunmehr parallel zur<br />

Straße einen Zaun errichten möchten, stellen diese an die Gemeinde das<br />

Ansuchen, den ca. 30 m² großen Grünstreifen aus dem öffentliche Straßengut<br />

985/1, KG. Furth zu verkaufen.<br />

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