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GR Breckner bemerkt, dass sicherlich alles teurer geworden ist, es ist<br />
trotzdem ein enormer Sprung vom Jahr 2008 auf 2009. Ist eine größere<br />
Anschaffung erfolgt?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass keine größere Anschaffung erfolgt ist<br />
und wiederholt, dass die Aktion erst wirtschaftlicher wird, wenn mehr Leute<br />
daran teilnehmen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass er eine genaue Aufstellung über die Kosten für<br />
diese Aktion erstellen und jedem zukommen lässt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, den Beitrag für die Aktion Essen auf Rädern auf € 6,50 inkl.MWSt. pro<br />
Portion zu erhöhen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 9) MUSIKVEREIN SCHALCHEN; ANSUCHEN AUF EINVERNEHMLICHE<br />
LÖSUNG DES MIETEN- UND SUBVENTIONSPROBLEMS<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Musikverein <strong>Schalchen</strong> mit<br />
Schreiben 14.04.2009 folgendes Ansuchen eingebracht hat:<br />
1. Als einmalige Veranstaltung haben wir am Sonntag, den 22.02.2009 eine<br />
Jubiläumsveranstaltung „60 Jahre Lumpenball“ veranstaltet. Aufgrund der<br />
einmaligen Veranstaltung ersuchen wir den Gemeinderat von <strong>Schalchen</strong><br />
um einen Erlass der Saalmiete (wie mit Herrn Bürgermeister Stefan Fuchs<br />
telefonisch vereinbart)<br />
2. Im Probelokal speziell im Gesamtprobenraum weißt die Akustikdecke<br />
starke optische Mängel (jeder Stoß der Platten wird von Monat zu Monat<br />
stärker sichtbar) auf.<br />
Über den Trompetenregister ist seit einigen Jahren ein immer größer<br />
werdender schwarzer Fleck sichtbar – resultiert aus Feuchteeintritt durch<br />
die Entlüftung und wahrscheinlich mangelnder Anschluss der<br />
Dampfbremse. Wir haben diesen Punkt schon einige Male bei der<br />
Gemeinde beanstandet.<br />
3. Miete:<br />
Beim Einzug 1996 in unser derzeitiges Probelokal wurde seitens der<br />
Gemeinde und des Vorstandes des Musikvereines folgende Vereinbarung<br />
getroffen:<br />
Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung wird seitens des Musikvereines<br />
<strong>Schalchen</strong> eine Miete an die Gemeinde entrichtet, auf die Dauer von 10<br />
Jahren. Zum gleichen Zeitpunkt hat sich der Musikverein verpflichtet um<br />
keine außertürlichen Subventionen anzusuchen (was auch in der Frist nie<br />
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