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GR Breckner bemerkt, dass sicherlich alles teurer geworden ist, es ist<br />

trotzdem ein enormer Sprung vom Jahr 2008 auf 2009. Ist eine größere<br />

Anschaffung erfolgt?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass keine größere Anschaffung erfolgt ist<br />

und wiederholt, dass die Aktion erst wirtschaftlicher wird, wenn mehr Leute<br />

daran teilnehmen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass er eine genaue Aufstellung über die Kosten für<br />

diese Aktion erstellen und jedem zukommen lässt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, den Beitrag für die Aktion Essen auf Rädern auf € 6,50 inkl.MWSt. pro<br />

Portion zu erhöhen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 9) MUSIKVEREIN SCHALCHEN; ANSUCHEN AUF EINVERNEHMLICHE<br />

LÖSUNG DES MIETEN- UND SUBVENTIONSPROBLEMS<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Musikverein <strong>Schalchen</strong> mit<br />

Schreiben 14.04.2009 folgendes Ansuchen eingebracht hat:<br />

1. Als einmalige Veranstaltung haben wir am Sonntag, den 22.02.2009 eine<br />

Jubiläumsveranstaltung „60 Jahre Lumpenball“ veranstaltet. Aufgrund der<br />

einmaligen Veranstaltung ersuchen wir den Gemeinderat von <strong>Schalchen</strong><br />

um einen Erlass der Saalmiete (wie mit Herrn Bürgermeister Stefan Fuchs<br />

telefonisch vereinbart)<br />

2. Im Probelokal speziell im Gesamtprobenraum weißt die Akustikdecke<br />

starke optische Mängel (jeder Stoß der Platten wird von Monat zu Monat<br />

stärker sichtbar) auf.<br />

Über den Trompetenregister ist seit einigen Jahren ein immer größer<br />

werdender schwarzer Fleck sichtbar – resultiert aus Feuchteeintritt durch<br />

die Entlüftung und wahrscheinlich mangelnder Anschluss der<br />

Dampfbremse. Wir haben diesen Punkt schon einige Male bei der<br />

Gemeinde beanstandet.<br />

3. Miete:<br />

Beim Einzug 1996 in unser derzeitiges Probelokal wurde seitens der<br />

Gemeinde und des Vorstandes des Musikvereines folgende Vereinbarung<br />

getroffen:<br />

Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung wird seitens des Musikvereines<br />

<strong>Schalchen</strong> eine Miete an die Gemeinde entrichtet, auf die Dauer von 10<br />

Jahren. Zum gleichen Zeitpunkt hat sich der Musikverein verpflichtet um<br />

keine außertürlichen Subventionen anzusuchen (was auch in der Frist nie<br />

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