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EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 6) ESSENSBEITRAG FÜR KINDERGARTENKINDER; ANGLEICHUNG AN<br />

JENEN FÜR VOLKSSCHÜLER<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Essensbeitrag für Schulkinder € 2,40<br />

inkl.MWSt. pro Portion, für Lehrpersonen € 4,20 inkl.MWSt. pro Portion und für<br />

Kindergartenkinder € 2,00 inkl.MWSt. pro Portion beträgt. Da die Portionen für<br />

den Kindergarten laut Kochstellenleitung gleich der Schulkinder sind und für<br />

den Kindergarten ein zusätzlicher Aufwand für Fahrtkosten hinzukommt, wäre<br />

es angebracht, den Essensbeitrag für Kindergartenkinder an jenen für die<br />

Schulkinder anzugleichen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

die Tarifordnung für den Kindergarten und die alterserweiterte Gruppe für<br />

Volksschulkinder der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 01.09.2009 wie folgt<br />

abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am 17.12.2009<br />

beschlossen, die Tarifordnung für den Kindergarten und die alterserweiterte<br />

Gruppe für Volksschulkinder der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 01.09.2009, wie<br />

folgt abzuändern:<br />

§ 7<br />

SONSTIGE BEITRÄGE<br />

(1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 2,40<br />

inkl.MWSt. pro Essensportion verrechnet.<br />

(2) Für die Begleitperson beim Kindergartentransport wird (lt. Erlass des Amtes<br />

der OÖ Landesregierung vom 25.10.2006, AZ: Gem-511001/220-2006-JI/Pü)<br />

ein Kostenbeitrag in Höhe von monatlich € 8,-- inkl.MWSt. vorgeschrieben.<br />

§ 8<br />

INKRAFTTRETEN<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Tarifordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag, spätestens am 01. Jänner 2010.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

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