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Die Mengenfeststellung des aus Versorgungsanlagen entnommenen<br />
Wassers hat durch einen von der Gemeinde beigestellten, geeichten<br />
Wasserzählers zu erfolgen.<br />
Erfolgt die Wasserversorgung über eine eigene Brunnen- oder<br />
Quellenanlage, ist der Wasserzähler unmittelbar nach der Pumpenanlage<br />
bzw. vor der ersten Auslauföffnung einzubauen. Für Brauchwässer (Wasser<br />
zum Gartenspritzen, Füllen von Freibadanlagen etc.) besteht die<br />
Möglichkeit einen Subzähler einbauen zu lassen. Für einen derartigen<br />
Wasserverbrauch ist keine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.<br />
Die Kosten für den Einbau des Wasserzählers und Subzählers hat der<br />
Eigentümer des angeschlossenen Grundstückes zu tragen. Die<br />
Wasserzähler selbst bleiben im Eigentum der Gemeinde und werden diese<br />
gegen die in der Wassergebührenordnung festgelegte Zählermiete zu<br />
Verfügung gestellt.<br />
Der Einbau eines Subzählers wird nach Fertigstellung der notwendigen<br />
Installation von der Gemeinde vorgenommen.<br />
§ 6<br />
Umsatzsteuer<br />
Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf<br />
den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag, frühestens mit 01.<br />
Jänner 2010.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 5) ABFALLGEBÜHREN; FESTSETZUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Bezirksabfallverband den<br />
Abfallwirtschafts-beitrag für 2010 nicht erhöht hat. Jener für den Sperrmüll<br />
wurde um € 0,55 je Einwohner angehoben.<br />
Beim Abfuhrunternehmen Buttenhauser ist die Indexgrenze noch nicht erreicht,<br />
sodass für 2010 keine Erhöhung des Entgeltes für die Abfuhr zu erwarten ist.<br />
Die Kosten für Grünabfälle und Bioabfälle blieben im Vergleich 2008 zu 2009<br />
konstant.<br />
Aufgrund der vorhandenen Rücklage ist eine Erhöhung der Abfallgebühren<br />
nicht zwingend erforderlich.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
die Abfallgebühren für das Jahr 2010 nicht zu erhöhen.<br />
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