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Die Mengenfeststellung des aus Versorgungsanlagen entnommenen<br />

Wassers hat durch einen von der Gemeinde beigestellten, geeichten<br />

Wasserzählers zu erfolgen.<br />

Erfolgt die Wasserversorgung über eine eigene Brunnen- oder<br />

Quellenanlage, ist der Wasserzähler unmittelbar nach der Pumpenanlage<br />

bzw. vor der ersten Auslauföffnung einzubauen. Für Brauchwässer (Wasser<br />

zum Gartenspritzen, Füllen von Freibadanlagen etc.) besteht die<br />

Möglichkeit einen Subzähler einbauen zu lassen. Für einen derartigen<br />

Wasserverbrauch ist keine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.<br />

Die Kosten für den Einbau des Wasserzählers und Subzählers hat der<br />

Eigentümer des angeschlossenen Grundstückes zu tragen. Die<br />

Wasserzähler selbst bleiben im Eigentum der Gemeinde und werden diese<br />

gegen die in der Wassergebührenordnung festgelegte Zählermiete zu<br />

Verfügung gestellt.<br />

Der Einbau eines Subzählers wird nach Fertigstellung der notwendigen<br />

Installation von der Gemeinde vorgenommen.<br />

§ 6<br />

Umsatzsteuer<br />

Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf<br />

den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag, frühestens mit 01.<br />

Jänner 2010.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 5) ABFALLGEBÜHREN; FESTSETZUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Bezirksabfallverband den<br />

Abfallwirtschafts-beitrag für 2010 nicht erhöht hat. Jener für den Sperrmüll<br />

wurde um € 0,55 je Einwohner angehoben.<br />

Beim Abfuhrunternehmen Buttenhauser ist die Indexgrenze noch nicht erreicht,<br />

sodass für 2010 keine Erhöhung des Entgeltes für die Abfuhr zu erwarten ist.<br />

Die Kosten für Grünabfälle und Bioabfälle blieben im Vergleich 2008 zu 2009<br />

konstant.<br />

Aufgrund der vorhandenen Rücklage ist eine Erhöhung der Abfallgebühren<br />

nicht zwingend erforderlich.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

die Abfallgebühren für das Jahr 2010 nicht zu erhöhen.<br />

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