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4. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine<br />

Wassergebührenpauschale zu ent-richten.<br />

Diese beträgt monatlich:<br />

a) für unbebaute Grundstücke € 4,85 exkl. MWSt.<br />

b) für bebaute Grundstücke nach § 2 (1) € 4,85 exkl. MWSt.<br />

5. Für die Bereitstellung, Instandhaltung, Überprüfung und Nacheichung de<br />

Wasserzähler ist eine Wasserzählergebühr zu entrichten. Die<br />

Wasserzählergebühr beträgt:<br />

a) pro Wasserzähler 3 m³ - € 1,23 exkl. MWSt. je Monat;<br />

b) pro Wasserzähler 20 m³ - € 1,82 exkl.MWSt. je Monat.<br />

§ 5<br />

Umsatzsteuer<br />

Zu den Gebührensätzen wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Abänderung der Wassergebührenordnung tritt<br />

mit 01. Jänner 2010 in Kraft<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

Hinsichtlich der Kanalanschlussgebühren bringt der Bürgermeister<br />

vor, dass auch diese entsprechend dem vorhin erwähnten Variante 2<br />

anzuheben ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, die Kanalgebührenordnung vom<br />

11.12.2003, idgF vom 21.08.2009, wie folgt abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am 17.12.2009<br />

beschlossen, die Kanalgebührenordnung vom 11.12.2003, wie folgt<br />

abzuändern:<br />

§ 4<br />

Kanalbenützungsgebühren<br />

1. Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche<br />

Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt pro m³ des aus<br />

gemeindeeigenen, genossenschaftlichen oder privaten<br />

Wasserversorgungsanlagen bezogenen Wassers:<br />

ab 01.01.2006 pro m³ € 2,89 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2007 pro m³ € 3,04 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2008 pro m³ € 3,19 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2009 pro m³ € 3,19 exkl. MWSt. (KEINE Erhöhung)<br />

ab 01.01.2010 pro m³ € 3,34 exkl. MWSt..<br />

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