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Der Bürgermeister erklärt, dass derzeit für die großen Wasserzähler (20 m³)<br />

in der Gemeinde die gleichen Zählermieten wie für die kleinen Wasserzähler (3<br />

m³) eingehoben werden. In der Gemeinde gibt es derzeit ca. 15 Stück große<br />

Wasserzähler. Der Kaufpreis bei der Salzburg AG beträgt für den kleinen<br />

Wasserzähler € 20,-- netto und für den großen Wasserzähler € 58,-- netto.<br />

Der Bürgermeister schlägt nunmehr vor, dass man die Gebühren für den<br />

kleinen Wasserzähler auf € 1,35 inkl.MWSt. je Monat erhöht und für den großen<br />

Wasserzähler € 2,00 inkl.MWSt. je Monat verlangt.<br />

Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass die Gemeinde mit dieser<br />

Einführung der Gebühr für große Wasserzähler keinen Gewinn machen wird,<br />

aber es ist gerecht gegenüber jenen mit einem kleinen Wasserzähler.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, die Wassergebührenordnung vom 11.12.2003, idgF vom 11.12.2008, wie<br />

folgt abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

17.12.2009 beschlossen, die Wassergebührenordnung vom 11.12.2003, wie<br />

folgt abzuändern:<br />

§ 3<br />

Wasserbezugsgebühren<br />

1. Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen<br />

Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu<br />

entrichten. Diese beträt bei der Messung des Wasserverbrauches mit<br />

Wasserzählern:<br />

ab 01.01.2006 pro m³ € 1,15 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2007 pro m³ € 1,20 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2008 pro m³ € 1,25 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2009 pro m³ € 1,25 exkl. MWSt. (KEINE Erhöhung)<br />

ab 01.01.2010 pro m³ € 1,30 exkl. MWSt.<br />

2. Die Mindestwasserbezugsgebühr wird für jedes angeschlossene<br />

Grundstück mit der jeweils gültigen Wassergebühr mit:<br />

festgelegt.<br />

30 m³ pro Jahr und je Haushalt bis zu einer Person und<br />

50 m³ pro Jahr und je Mehrpersonenhaushalt<br />

3. Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist der<br />

Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre als Basis für die<br />

Berechnung heranzuziehen.<br />

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