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Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass auch die Erhöhung laut<br />

Variante 3 eine Möglichkeit wäre.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass bei dieser Variante 3 eine<br />

Erhöhung um lediglich € 0,06 m³ bzw. € 0,03 m³ erfolgt. Wenn immer nur<br />

geringfügig erhöht wird, könnte man später das Problem haben, dass man<br />

dann eine enorme Erhöhung machen muss, um wirtschaftlich zu sein.<br />

GV Ing. Klepp kann dieser Wortmeldung des Bürgermeisters nicht<br />

zustimmen. Denn wenn die Gemeinde jetzt weiterhin die Erhöhungen laut<br />

Variante 3 (Indexsteigerung) durchführt, ist zu beachten, dass bei einer<br />

Erholung der Wirtschaftslage auch der Verbraucherpreisindex wieder steigt.<br />

Das heißt, dass man dann nicht automatisch einen höheren Schritt hat. Es gibt<br />

hiezu auch eine Landeskorrespondenz Nr. 177 vom 04.08.2009, in welcher das<br />

Land explizite sagt, die Gemeinden sollen die Erhöhungen um den<br />

Verbraucherpreisindex durchführen und nicht um den jetzt gültigen Betrag.<br />

Weiters stellt GV Ing. Klepp die Frage, wie man in der Variante 3 auf eine<br />

Indexsteigerung von 2 % kommt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass es hierzu einen gültigen<br />

Gemeinderatsbeschluss gibt, welcher weder vom Verbraucherpreisindex noch<br />

sonst irgendetwas ausgegangen ist, sondern es sich dabei um ein Abkommen<br />

mit dem RHV Mattig-Hainbach handelt.<br />

GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, wie weit weg ist man mit der Variante 2<br />

von den Mindestgebühren laut VA-Erlass 2010.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass die Mindestgebühren bei den<br />

Kanalbenützungsgebühren € 3,48 inkl.MWSt. und bei den<br />

Wasserbezugsgebühren € 1,41 inkl.MWSt. betragen.<br />

GV Ing. Klepp stellt nochmals die Frage, wie man in der Variante 3 auf<br />

eine Indexsteigerung von 2 % kommt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass es sich dabei um jenen<br />

Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahre 2005 handelt, mit welchem<br />

beschlossen wurde, dass jedes Jahr eine Erhöhung um 2 % erfolgen soll.<br />

GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass demnach die Bezeichnung<br />

Indexsteigerung unter Variante 3 nicht richtig ist und abzuändern wäre.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass in den Sitzungsunterlagen auch die<br />

Erhöhung der Zählermiete angeführt wurde.<br />

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