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Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
Die Gebührenordnung tritt mit 01. Jänner 2010 in Kraft.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 4) WASSERVERSORGUNGS- UND ABWASSERENTSORGUNGSANLAGE;<br />
FEST-SETZUNG DER ANSCHLUSSGEBÜHREN UND ANHEBUNG DER<br />
WASSERBEZUGS- UND KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass laut Erlass des Amtes der OÖ<br />
Landesregierung IKD(Gem-)511001/292-2009-Pra/Kai vom 11.11.2009 die<br />
Mindestanschlussgebühr bei WVA € 1.701,-- und jene für die ABA € 2.837,-- zu<br />
betragen hat. Die Anschlussgebühren der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> liegen<br />
aufgrund der jährlichen Anbindung an den Verbraucherpreisindex bereits über<br />
diese Mindestsätze. Seitens des Landes ergeht generell die Empfehlung, die im<br />
Haushaltsjahr 2009 gültigen Mindestanschlussgebühren für das Jahr 2010<br />
unverändert zu belassen.<br />
Der Bürgermeister schlägt daher vor, die Mindestanschlussgebühr bei<br />
WVA unverändert bei € 1.706,00 exkl.MWSt. und jene für die ABA unverändert<br />
bei € 2.846,00 exkl.MWSt. zu belassen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Mindestanschlussgebühr und somit auch die Anschlussgebühr bei WVA und<br />
ABA nicht zu erhöhen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Der Bürgermeister berichtet bezüglich der Wasserbezugs- und<br />
Kanalbenützungsgebühren, dass diese in der GR-Sitzung vom 21.10.2005 bereits<br />
bis zum Jahre 2010 beschlossen wurden. In der GR-Sitzung vom 11.12.2008<br />
wurden jedoch die Gebühren für das Jahr 2009 nicht angehoben.<br />
Es gibt nunmehr drei Varianten die Gebühren zu erhöhen und zwar:<br />
WASSERBEZUGSGEBÜHR<br />
Variante 1:<br />
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