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Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Die Gebührenordnung tritt mit 01. Jänner 2010 in Kraft.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 4) WASSERVERSORGUNGS- UND ABWASSERENTSORGUNGSANLAGE;<br />

FEST-SETZUNG DER ANSCHLUSSGEBÜHREN UND ANHEBUNG DER<br />

WASSERBEZUGS- UND KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass laut Erlass des Amtes der OÖ<br />

Landesregierung IKD(Gem-)511001/292-2009-Pra/Kai vom 11.11.2009 die<br />

Mindestanschlussgebühr bei WVA € 1.701,-- und jene für die ABA € 2.837,-- zu<br />

betragen hat. Die Anschlussgebühren der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> liegen<br />

aufgrund der jährlichen Anbindung an den Verbraucherpreisindex bereits über<br />

diese Mindestsätze. Seitens des Landes ergeht generell die Empfehlung, die im<br />

Haushaltsjahr 2009 gültigen Mindestanschlussgebühren für das Jahr 2010<br />

unverändert zu belassen.<br />

Der Bürgermeister schlägt daher vor, die Mindestanschlussgebühr bei<br />

WVA unverändert bei € 1.706,00 exkl.MWSt. und jene für die ABA unverändert<br />

bei € 2.846,00 exkl.MWSt. zu belassen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Mindestanschlussgebühr und somit auch die Anschlussgebühr bei WVA und<br />

ABA nicht zu erhöhen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

Der Bürgermeister berichtet bezüglich der Wasserbezugs- und<br />

Kanalbenützungsgebühren, dass diese in der GR-Sitzung vom 21.10.2005 bereits<br />

bis zum Jahre 2010 beschlossen wurden. In der GR-Sitzung vom 11.12.2008<br />

wurden jedoch die Gebühren für das Jahr 2009 nicht angehoben.<br />

Es gibt nunmehr drei Varianten die Gebühren zu erhöhen und zwar:<br />

WASSERBEZUGSGEBÜHR<br />

Variante 1:<br />

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