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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
G e m e i n d e r a t e s<br />
der Gemeinde SCHALCHEN<br />
am DONNERSTAG, dem 17. Dezember 2009<br />
Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />
ANWESENDE<br />
lfd. Nr. 6 Jahr 2009<br />
SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />
1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 12. Vizebgm. SCHANDA Walter<br />
2. Vizebgm. MITTERMAIER Erich 13. GV HUMMEL Markus<br />
3. GV STEINBERGER Hubert 14. GV DIRNSTEINER Robert<br />
4. GR PROBST Franz 15. GR WINTERSTELLER<br />
Bernadette<br />
5. GR STOCKER Hermann 16. GR MAIER Friedrich<br />
6. GR STUHLBERGER Andreas 17. GR SPERL Friedrich Helmut<br />
Ing.Mag.(FH)<br />
7. GR BRECKNER Gerlinde 18. GR NAGL Erich<br />
8. GR RIEDER Gertraud 19. GR POSTLMAYR Johann Dr.<br />
9. GR STÜBLO Wolfgang 20. GR MÜHLBACHER-KARRER<br />
Johann<br />
10. GR POINTECKER Hermann 21. GR SCHÖNBERGER Anna<br />
11. GR ÖSTERBAUER Michael Ing.<br />
ERSATZMITGLIEDER<br />
-----<br />
FPÖ-Fraktion:<br />
22. GV KLEPP Markus Ing.<br />
23. GR BRECKNER Roman<br />
24. GR HAIDINGER Albert<br />
25. GR STELZHAMMER Manfred
ES FEHLEN<br />
entschuldigt: unentschuldigt:<br />
1. Amtsleiter Karl SCHWENDNER<br />
----- ----<br />
SONSTIGE ANWESENDE<br />
2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an<br />
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 10.12.2009<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschriften über die letzte Sitzung vom 21.08.2009 und<br />
vom 05.11.2009 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im<br />
Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind, während der Sitzung zur<br />
Einsicht noch aufliegen und gegen diese Verhandlungsschriften bis zum<br />
Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />
a) GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass es zwei Versionen der<br />
Verständigung zur heutigen GR-Sitzung gibt.<br />
AL Schwendner entschuldigt sich hierfür und erklärt, dass diese<br />
zwar Textgleich sind, sich jedoch bei der fortlaufenden Nummerierung der<br />
Tagesordnungspunkte ein Fehler eingeschlichen hat.<br />
b) Der Bürgermeister berichtet, dass das Gemeinderatsmitglied<br />
Ing.Mag.(FH) Friedrich Helmut SPERL bei der konstituierenden Sitzung am<br />
05.11.2009 entschuldigt abwesend war. Daher hat GR Sperl heute die<br />
Angelobung zu leisten und mit den Worten „Ich gelobe“ das Gelöbnis<br />
abzulegen, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen<br />
Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes O.Ö.<br />
gewissenhaft zu beachten, die Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu<br />
erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach<br />
besten Wissen und Gewissen zu fördern.<br />
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GR Sperl kommt dieser Aufforderung durch Handschlag<br />
gegenüber dem Bürgermeister mit den Worten „Ich gelobe“ nach.<br />
TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />
PUNKT 1) NACHTRAGSVORANSCHLAG 2009<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass Verschiebungen sowohl in den<br />
Einnahmen als auch Ausgaben die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages<br />
erforderlich gemacht haben. Der Nachtragsvoranschlag 2009 ist im<br />
ordentlichen Haushalt mit € 5,601.300,00 in den Einnahmen und Ausgaben<br />
ausgeglichen. Dies trifft auch auf den außerordentlichen Haushalt mit €<br />
2,776.200,00 zu. Der Bürgermeister führt ergänzend aus, dass den einzelnen<br />
Fraktionen und Gemeinderatsmitgliedern jeweils der Entwurf des<br />
Nachtragsvoranschlages 2009 zugegangen ist. Weiters führt er folgendes aus:<br />
ORDENTLICHER HAUSHALT E I N N A H M E N<br />
0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung<br />
27.100,00 €<br />
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 4.900,00 €<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 278.400,00 €<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus<br />
200,00 €<br />
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 15.500,00 €<br />
5 Gesundheit 600,00 €<br />
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 45.000,00 €<br />
7 Wirtschaftsförderung 2.700,00 €<br />
8 Dienstleistungen 1,704.900,00 €<br />
9 Finanzwirtschaft 3,522.000,00 €<br />
SUMME 0 – 9 DER EINNAHMEN 5.601.300,00 €<br />
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ORDENTLICHER HAUSHALT A U S G A B E N<br />
0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung 742.300,00 €<br />
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 64.700,00 €<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 819.300,00 €<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus 48.900,00 €<br />
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 752.900,00 €<br />
5 Gesundheit 643.200,00 €<br />
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 385.500,00 €<br />
7 Wirtschaftsförderung 12.700,00 €<br />
8 Dienstleistungen 1,353.200,00 €<br />
9 Finanzwirtschaft 778.600,00 €<br />
SUMME 0 – 9 DER AUSGABEN 5.601.300,00 €<br />
EINNAHMEN DES ORDENTLICHEN VORANSCHLAGES 5,601.300,00 €<br />
AUSGABEN DES ORDENTLICHEN VORANSCHLAGES 5,601.300,00 €<br />
ÜBERSCHUSS (+) / ABGANG (-) 0,00 €<br />
AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT E I N N A H M E N<br />
163000 Zeughausbau – FF Unterlochen, FF Furth<br />
125.000,00<br />
240000 Kindergartenerweiterung 441.600,00<br />
422000 Betreutes Wohnen 60.000,00<br />
612200 Straßenbau Auffangstr.-Holznergründe 28.000,00<br />
821000 LKW Ankauf 181.800,00<br />
840000 Grundankauf 190.000,00<br />
851500 Ortskanalisation - BA 05 191.500,00<br />
851600 Ortskanalisation - BA 06 1,451.900,00<br />
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851900 Ortskanal nachträgliche Anschlüsse 106.400,00<br />
SUMME DER EINNAHMEN DES AO VORANSCHLAGES 2.776.200,00<br />
AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT A U S G A B E N<br />
163000 Zeughausbau – FF Unterlochen, FF Furth<br />
125.000,00<br />
240000 Kindergartenerweiterung 441.600,00<br />
422000 Betreutes Wohnen 60.000,00<br />
612200 Straßenbau Auffangstr.-Holznergründe 28.000,00<br />
821000 LKW - Ankauf 181.800,00<br />
840000 Grundankauf 190.000,00<br />
851500 Ortskanalisation - BA 05 191.500,00<br />
851600 Ortskanalisation - BA 06 1,451.900,00<br />
851900 Ortskanal nachträgliche Anschlüsse 106.400,00<br />
SUMME DER AUSGABEN DES AO VORANSCHLAGES 2.776.200,00<br />
EINNAHMEN DES AUSSERORDENTL. HAUSHALTES 2,776.200,00 €<br />
AUSGABEN DES AUSSERORDENTL. HAUSHALTES 2,776.200,00 €<br />
ÜBERSCHUSS (+) / ABGANG (-) 0,00 €<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass der Voranschlag 2009 im<br />
außerordentlichen Haushalt einen Abgang von € 108.000,00 aufwies, welcher<br />
jetzt im Nachtragsvoranschlag ausgeglichen werden konnte. Die Gemeinde<br />
<strong>Schalchen</strong> ist eine der wenigen Gemeinden im Bezirk Braunau, welche den<br />
Haushalt ausgleichen konnte, wobei dies im Jahr 2010 natürlich wieder anders<br />
aussehen kann.<br />
Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass es sehr erfreulich ist, dass der<br />
Nachtragsvoranschlag 2009 ausgeglichen werden konnte, nur war dies auch<br />
im Finanzjahr 2008 der Fall. Vizebürgermeister Schanda hofft, dass man nicht<br />
wieder Überraschungen erlebt und Rechnungen in das nächste Finanzjahr<br />
schiebt. Einsparungen sind eigentlich nur im Kindergarten erfolgt, wobei man<br />
nicht wirklich von Einsparungen reden kann. Mal sehen, was im Jahr 2010 noch<br />
alles kommt.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dies der Nachtragsvoranschlag<br />
2009 ist und daher nichts im Jahr 2010 kommen kann. Für das Jahr 2010 wird ein<br />
neues Budget erstellt, welches sicherlich anders aussehen wird, als das Budget<br />
2009. Grund hierfür ist die Senkung der Ertragsanteile, der Entfall von<br />
Kommunalsteuern usw..<br />
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Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass der Bürgermeister weiß, wovon<br />
er spricht. Es wurden im Finanzjahr 2008 Teilrechnungen der Fa. Porr in der Höhe<br />
von rund € 900.000,00 in das Jahr 2009 geschoben, damit der Haushalt<br />
ausgeglichen werden konnte.<br />
Der Bürgermeister bemerkt dazu, wenn Vizebürgermeister Schanda<br />
glaubt, die Rechnungen seien in das nächste Jahr geschoben worden, so<br />
akzeptiert er diese Meinung.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
von ihm verlesenen Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2009 zu genehmigen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 2) BEDARFSZUWEISUNGSANTRÄGE FÜR 2010<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass derzeit noch kein Erlass des Amtes der<br />
OÖ Landesregierung, Abteilung Gemeinden beim hiesigen Amte eingelangt<br />
ist. Wie bereits in der Presse verlautbart, wird es aber ohnehin so sein, dass<br />
aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung für neue Vorhaben<br />
ohnehin keine BZ-Mittel vorhanden sind.<br />
Laut Prognosen des Landes rechnet man damit, dass von 444 OÖ Gemeinden<br />
rund 300 ihren Finanzhaushalt nicht mehr selbst ausgleichen können. Die Folge<br />
ist, dass 2/3 des Landes-Gemeindebudgets von 141 Mio. dafür verwendet<br />
werden müssen, den Gemeinden die Abgänge auszugleichen. Neuprojekte<br />
werden vom Land erst dann mitfinanziert, wenn sich die Finanzlage gebessert<br />
hat. Keine Einschränkung gibt es für das laufende Kindergarten-<br />
Ausbauprogramm.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, folgende Anträge auf Gewährung von BZ-<br />
Mittel für 2010 einzubringen:<br />
1. für Grundankauf für künftigen Standort Alten- und Pflegeheim in <strong>Schalchen</strong><br />
(Beträge in €):<br />
2010 Gesamt<br />
2 Anteilsbetrag o.H. 71200 71200<br />
9 Landeszuschuss -- --<br />
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10 Beantragte bzw.<br />
gewährte<br />
Bedarfszuweisung<br />
71200 71200<br />
12 SUMME: 142400 142400<br />
Die Liegenschaft von Frau Wiesner wird in weiterem für das Projekt Betreubares<br />
Wohnen in <strong>Schalchen</strong> benötigt. Dieses Grundstück ist idealerweise im Zentrum<br />
von <strong>Schalchen</strong>. Bäcker, Metzger und andere Nahversorger sind daher in<br />
unmittelbarer Nähe. Um die geplanten 50 m² Wohnungen herrscht reges<br />
Interesse. Laut Fragebogenaktion haben bis dato 28 Personen/Ehepaare<br />
Interesse an einer derartigen Wohnung.<br />
2. für Geh- und Radweg Furth (Beträge in €):<br />
2010 Gesamt<br />
2 Anteilsbetrag o.H. 101100 101100<br />
9 Landeszuschuss 48800 48800<br />
10 Beantragte bzw.<br />
gewährte<br />
Bedarfszuweisung<br />
48800 48800<br />
12 SUMME: 198700 198700<br />
Die Nachbargemeinden Munderfing und Uttendorf haben den Radweg bereits<br />
bis an die Gemeindegrenzen von <strong>Schalchen</strong> errichtet. Damit das Radnetz nicht<br />
unterbrochen wird bzw. die Radfahrer nicht die äußerst stark frequentierte B<br />
147 benützen müssen, hat sich die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> entschlossen, den<br />
Radweg ab Gemeindegrenze Uttendorf bis zur Bahnstation Furth auszubauen.<br />
Die Kosten hierfür liegen derzeit bei rund € 117.000,--. In weiterer Folge soll das<br />
Radwegnetz bis zur Gemeinde Munderfing geschlossen werden. Um<br />
Landesförderung (Straßenbaureferat) wurde bereits im Juni 2009 angesucht.<br />
3. für die Sanierung der Volksschule <strong>Schalchen</strong> (Beträge in €):<br />
2010 2011 Gesamt<br />
2 Anteilsbetrag o.H. 200000 23200 223200<br />
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9 Landeszuschuss 83700 83700 167400<br />
10 Beantragte bzw.<br />
gewährte<br />
Bedarfszuweisung<br />
83700 83700 167400<br />
12 SUMME: 367400 190600 558000<br />
Das derzeitige Schulgebäude wurde im Jahre 1899 erbaut und aufgrund<br />
entstandenen Platzmangels erstmals 1956 und ein weiteres Mal im Jahr 1997<br />
erweitert.<br />
Dieser alte Gebäudekomplex, in welchem rund 120 Schüler unterrichtet<br />
werden, befindet sich in einem baulich sehr schlechten Zustand. Die<br />
Außenfassade des optisch veralterten Schulgebäudes ist derart desolat, dass<br />
bereits der Putz großflächig von den Außenwänden abbröckelt.<br />
Neben den schlecht isolierten Fenstern klagt u.a. die Schulleitung über feuchte<br />
Räume im Erdgeschoss (Schimmelbildung – gesundheitliches Risiko für Schüler<br />
und Lehrer). Zudem weist das alte Schulgebäude noch eine<br />
Deckenkonstruktion aus Holztramdecken auf. Da diese den statischen<br />
Anforderungen nicht mehr genügen, sind diese auszuwechseln. Die<br />
Notwendigkeit einer Sanierung ist daher außer Frage gestellt und dringendst<br />
notwendig.<br />
Vizebürgermeister Schanda stellt die Frage, ob der Geh- und Radweg<br />
bereits abgerechnet ist.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass der Geh- und Radweg noch nicht<br />
fertiggestellt ist. Es wurde aber der Bereich, welcher bereits gebaut ist, auch<br />
abgerechnet.<br />
GR Nagl stellt die Frage, ob bezüglich BZ-Ansuchen Pfarrheim bereits<br />
etwas zurückgekommen ist.<br />
Der Bürgermeister verneint dies und erklärt, dass man sich aufgrund der<br />
derzeitigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Landes sicherlich noch<br />
einmal zusammensetzen und unterhalten muss.<br />
GR Nagl stellt fest, dass also noch keine Antwort eingelangt ist.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, die Ansuchen für Bedarfszuweisungen für das Jahr 2010 mit folgender<br />
Reihung einzubringen und zwar:<br />
1. Grundankauf für künftigen Standort Alten- und Pflegeheim in <strong>Schalchen</strong><br />
2. Geh- und Radweg Furth<br />
3. Sanierung Volksschule <strong>Schalchen</strong><br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
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PUNKT 3) FESTSETZUNG DER HEBESÄTZE FÜR GEMEINDESTEUERN UND ABGABEN<br />
FÜR DAS FINANZJAHR 2010; GRUNDSTEUER, LUSTBARKEITENSABGABE,<br />
GRABGE-BÜHREN, HUNDEABGABE, BENÜTZUNGSGEBÜHREN FÜR<br />
ÖFFENTLICHEN GRUND<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass die Hebesätze der Grundsteuer für<br />
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe (A) sowie für Grundstücke (B) mit 500<br />
v.H. des Steuermessbetrages gleich bleiben soll.<br />
Weiters soll die Lustbarkeitsabgabe mit 10 v.H. des Preises oder Entgelts<br />
beibehalten werden.<br />
Bezüglich der Grabgebühren bemerkt der Bürgermeister, dass diese letztmalig<br />
per 01.01.2006 erhöht wurden. Die Gebühr für das Kindergrab wurde per<br />
01.01.2007 angehoben. Die Leichenhallengebühr wurde per 01.01.2008 von<br />
Tagesgebühr auf Pauschale abgeändert. Daher sollen die Grabgebühren – mit<br />
Ausnahme des Kindergrabes – geringfügig angehoben werden.<br />
Die Hundeabgabe soll um € 1,00 auf € 17,00 inkl.MWSt. erhöht werden und die<br />
Hundemarke soll gleich bleiben. Die Gemeinde Munderfing verlangt € 15,00<br />
inkl.MWSt. und die Stadtgemeinde Mattighofen € 20,00 inkl.MWSt. pro Hund.<br />
Die Gebrauchshunde gemäß § 10 des OÖ Hundegesetzes 2002 sind weiterhin<br />
von der Hundeabgabe befreit.<br />
Bezüglich den Benützungsgebühren für Gemeindegrund schlägt der<br />
Bürgermeister vor, dass diese generell um 10 % angehoben werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Hebesätze für die Grundsteuer, die Lustbarkeitsabgabe, die<br />
Hundeabgabegebühr sowie die Benützungsgebühr für Gemeindegrund wie<br />
folgt zu ändern bzw. beizubehalten und zwar:<br />
H E B E S Ä T Z E<br />
der Grundsteuer für Land- und<br />
Forstwirtschaft-<br />
liche Betriebe (A) mit ...<br />
der Grundsteuer für Grundstücke (B) mit<br />
...<br />
500 v.H. d.<br />
Steuermessbetrag<br />
500 v.H. d. Steuermessbetrag<br />
der Lustbarkeitsabgabe 10 v.H. d. Preises od. Entgelts<br />
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§ 10 (1-4), § 15 (1), § 16 ( 1 und 2), § 17 (2), § 19 (2 und 4), § 20 (1-3) und §<br />
25 des Lustbarkeitsabgabengesetzes:<br />
- das jeweils im Gesetz festgelegte Mindestausmaß<br />
der Hundeabgabe mit ... € 13,33 exkl. MWSt. für jeden<br />
Hund<br />
€ 1,33 exkl. MWSt. für die<br />
Hunde-<br />
marke<br />
Gebrauchshunde gemäß § 10 des OÖ Hundegesetzes 2002, LGBl. Nr.<br />
147/2002 idgF. sind von der Hundeabgabe befreit.<br />
der Benützungebühren f.<br />
Gemeindegrund mit ...<br />
€ 2,08 exkl.MWSt.<br />
€ 2,42 exkl.MWSt.<br />
€ 2,75 exkl.MWSt.<br />
€ 3,00 exkl.MWSt.<br />
€ 3,67 exkl.MWSt.<br />
€ 5,42 exkl.MWSt.<br />
€ 9,58 exkl.MWSt.<br />
€ 17,92 exkl.MWSt.<br />
€ 21,25 exkl.MWSt.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
BESCHLUSS:<br />
Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, die Friedhofsgebührenordnung vom<br />
16.06.2006, wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
17.12.2009 beschlossen, die Friedhofsgebührenordnung vom 16.06.2006, wie<br />
folgt abzuändern:<br />
§ 2<br />
Grabstellengebühr<br />
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Für die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle wird eine<br />
Grabstellengebühr eingehoben. Bei jeder Beisetzung einer Leiche bzw. Urne<br />
ist die Grabstellengebühr für 10 Jahre im Vorhinein zu entrichten.<br />
Die Nutzungsgebühren betragen pro Jahr:<br />
a) Einzelgrab € 9,17 exkl.MWSt.<br />
b) Doppelgrab € 18,33 exkl.MWSt.<br />
c) Kindergrab € 2,50 exkl.MWSt.<br />
d) Urnengrab € 9,17 exkl.MWSt.<br />
e) Urnenhain – Wandnische bei<br />
Verleihung des Benutzungsrechtes € 27,50 exkl.MWSt.<br />
Für die Errichtung der Marmortafel ist bei Verleihung<br />
ein einmaliger Kostenbeitrag in der Höhe von € 258,33 exkl.MWSt. zu<br />
entrichten.<br />
Bei Ablauf oder Verfall einer Grabstelle entsteht den Angehörigen kein<br />
Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Rückerstattung von Gebühren.<br />
§ 3<br />
Nachlösegebühr<br />
Nach einem Zeitablauf von 10 Jahren kann das Nutzungsrecht um weitere 5<br />
Jahre verlängert werden.<br />
Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle beträgt die<br />
Gebühr pro Jahr:<br />
a) Einzelgrab € 9,17 exkl.MWSt.<br />
b) Doppelgrab € 18,33 exkl.MWSt.<br />
c) Kindergrab € 2,50 exkl.MWSt.<br />
d) Urnengrab € 9,17 exkl.MWSt.<br />
e) Urnenhain – Verlängerung<br />
des Benutzungsrechtes € 11,92 exkl.MWSt.<br />
§ 6<br />
Leichenhallengebühr<br />
Für die Benützung der Leichenhalle ist eine Pauschalgebühr von € 35,-- exkl.<br />
MWSt. zu entrichten.<br />
§ 7<br />
Kränzeentsorgung<br />
Für die Entsorgung von Kränzen nach Beerdigungen und Beisetzungen durch<br />
die Gemeinde ist ein Entsorgungsbeitrag von € 3,18 pro Kranz und € 2,27 pro<br />
Bukett jeweils exkl. MWSt. zu entrichten.<br />
§ 10<br />
Umsatzsteuer<br />
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Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
Die Gebührenordnung tritt mit 01. Jänner 2010 in Kraft.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 4) WASSERVERSORGUNGS- UND ABWASSERENTSORGUNGSANLAGE;<br />
FEST-SETZUNG DER ANSCHLUSSGEBÜHREN UND ANHEBUNG DER<br />
WASSERBEZUGS- UND KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass laut Erlass des Amtes der OÖ<br />
Landesregierung IKD(Gem-)511001/292-2009-Pra/Kai vom 11.11.2009 die<br />
Mindestanschlussgebühr bei WVA € 1.701,-- und jene für die ABA € 2.837,-- zu<br />
betragen hat. Die Anschlussgebühren der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> liegen<br />
aufgrund der jährlichen Anbindung an den Verbraucherpreisindex bereits über<br />
diese Mindestsätze. Seitens des Landes ergeht generell die Empfehlung, die im<br />
Haushaltsjahr 2009 gültigen Mindestanschlussgebühren für das Jahr 2010<br />
unverändert zu belassen.<br />
Der Bürgermeister schlägt daher vor, die Mindestanschlussgebühr bei<br />
WVA unverändert bei € 1.706,00 exkl.MWSt. und jene für die ABA unverändert<br />
bei € 2.846,00 exkl.MWSt. zu belassen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Mindestanschlussgebühr und somit auch die Anschlussgebühr bei WVA und<br />
ABA nicht zu erhöhen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Der Bürgermeister berichtet bezüglich der Wasserbezugs- und<br />
Kanalbenützungsgebühren, dass diese in der GR-Sitzung vom 21.10.2005 bereits<br />
bis zum Jahre 2010 beschlossen wurden. In der GR-Sitzung vom 11.12.2008<br />
wurden jedoch die Gebühren für das Jahr 2009 nicht angehoben.<br />
Es gibt nunmehr drei Varianten die Gebühren zu erhöhen und zwar:<br />
WASSERBEZUGSGEBÜHR<br />
Variante 1:<br />
Seite 12 von 48
Es werden für das Finanzjahr 2010 die Gebühren verlangt, welche<br />
bereits in der Sitzung vom 21.10.2005 beschlossen wurden:<br />
Das wäre somit:<br />
201<br />
Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,10 pro m3 (excl. MWSt.)<br />
Variante 2:<br />
Es werden für das Finanzjahr 2010 die Gebühren verlangt, welche in der<br />
Sitzung vom 21.10.2005 für 2009 beschlossen wurden, da die Gemeinde<br />
für 2009 keine Gebührenerhöhung beschlossen hat.<br />
Das wäre somit:<br />
201<br />
0<br />
excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />
1,30 1,43 pro<br />
Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,05 pro m3 (excl. MWSt.)<br />
Variante 3:<br />
Es werden die Gebühren um die Indexsteigerung von 2 % erhöht.<br />
Das wäre somit:<br />
201<br />
0<br />
0<br />
excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />
m³<br />
1,28 1,41 pro<br />
Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,03 pro m3 (excl. MWSt.)<br />
Variante 1:<br />
excl. MWSt. incl. 10% MWSt.<br />
1,35 1,49 pro<br />
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR<br />
m³<br />
m³<br />
Seite 13 von 48
Es werden für das Finanzjahr 2010 die Gebühren verlangt, welche<br />
bereits in der Sitzung vom 21.10.2005 beschlossen wurden:<br />
Das wäre somit:<br />
excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />
201<br />
0<br />
3,49 3,84 pro<br />
Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,30 pro m3 (excl. MWSt.)<br />
Variante 2:<br />
Es werden für das Finanzjahr 2010 die Gebühren verlangt, welche in der<br />
Sitzung vom 21.10.2005 für 2009 beschlossen wurden, da die Gemeinde<br />
für 2009 keine Gebührenerhöhung beschlossen hat.<br />
Das wäre somit<br />
excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />
201<br />
0<br />
m³<br />
3,34 3,67 pro<br />
Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,15 pro m3 (excl. MWSt.)<br />
Variante 3:<br />
Es werden die Gebühren um die Indexsteigerung von 2 % erhöht.<br />
Das wäre somit<br />
excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />
201<br />
0<br />
m³<br />
3,25 3,58 pro<br />
Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,06 pro m3 (excl. MWSt.)<br />
Vizebürgermeister Schanda stellt die Frage, welche dieser jeweils<br />
drei Varianten jetzt gewählt wird.<br />
Da im Jahr 2009 keine Erhöhung erfolgt ist, schlägt der Bürgermeister vor,<br />
jeweils die Variante 2 zu nehmen. Diese ergibt demnach bei den<br />
Kanalbenützungsgebühren eine Erhöhung um € 0,15 pro m³ (exklusive<br />
Mehrwertsteuer) und bei den Wasserbezugsgebühren eine Erhöhung um € 0,05<br />
m³ (exklusive Mehrwertsteuer).<br />
m³<br />
Seite 14 von 48
Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass auch die Erhöhung laut<br />
Variante 3 eine Möglichkeit wäre.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass bei dieser Variante 3 eine<br />
Erhöhung um lediglich € 0,06 m³ bzw. € 0,03 m³ erfolgt. Wenn immer nur<br />
geringfügig erhöht wird, könnte man später das Problem haben, dass man<br />
dann eine enorme Erhöhung machen muss, um wirtschaftlich zu sein.<br />
GV Ing. Klepp kann dieser Wortmeldung des Bürgermeisters nicht<br />
zustimmen. Denn wenn die Gemeinde jetzt weiterhin die Erhöhungen laut<br />
Variante 3 (Indexsteigerung) durchführt, ist zu beachten, dass bei einer<br />
Erholung der Wirtschaftslage auch der Verbraucherpreisindex wieder steigt.<br />
Das heißt, dass man dann nicht automatisch einen höheren Schritt hat. Es gibt<br />
hiezu auch eine Landeskorrespondenz Nr. 177 vom 04.08.2009, in welcher das<br />
Land explizite sagt, die Gemeinden sollen die Erhöhungen um den<br />
Verbraucherpreisindex durchführen und nicht um den jetzt gültigen Betrag.<br />
Weiters stellt GV Ing. Klepp die Frage, wie man in der Variante 3 auf eine<br />
Indexsteigerung von 2 % kommt.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass es hierzu einen gültigen<br />
Gemeinderatsbeschluss gibt, welcher weder vom Verbraucherpreisindex noch<br />
sonst irgendetwas ausgegangen ist, sondern es sich dabei um ein Abkommen<br />
mit dem RHV Mattig-Hainbach handelt.<br />
GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, wie weit weg ist man mit der Variante 2<br />
von den Mindestgebühren laut VA-Erlass 2010.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass die Mindestgebühren bei den<br />
Kanalbenützungsgebühren € 3,48 inkl.MWSt. und bei den<br />
Wasserbezugsgebühren € 1,41 inkl.MWSt. betragen.<br />
GV Ing. Klepp stellt nochmals die Frage, wie man in der Variante 3 auf<br />
eine Indexsteigerung von 2 % kommt.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass es sich dabei um jenen<br />
Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahre 2005 handelt, mit welchem<br />
beschlossen wurde, dass jedes Jahr eine Erhöhung um 2 % erfolgen soll.<br />
GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass demnach die Bezeichnung<br />
Indexsteigerung unter Variante 3 nicht richtig ist und abzuändern wäre.<br />
Der Bürgermeister stimmt dem zu.<br />
GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass in den Sitzungsunterlagen auch die<br />
Erhöhung der Zählermiete angeführt wurde.<br />
Seite 15 von 48
Der Bürgermeister erklärt, dass derzeit für die großen Wasserzähler (20 m³)<br />
in der Gemeinde die gleichen Zählermieten wie für die kleinen Wasserzähler (3<br />
m³) eingehoben werden. In der Gemeinde gibt es derzeit ca. 15 Stück große<br />
Wasserzähler. Der Kaufpreis bei der Salzburg AG beträgt für den kleinen<br />
Wasserzähler € 20,-- netto und für den großen Wasserzähler € 58,-- netto.<br />
Der Bürgermeister schlägt nunmehr vor, dass man die Gebühren für den<br />
kleinen Wasserzähler auf € 1,35 inkl.MWSt. je Monat erhöht und für den großen<br />
Wasserzähler € 2,00 inkl.MWSt. je Monat verlangt.<br />
Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass die Gemeinde mit dieser<br />
Einführung der Gebühr für große Wasserzähler keinen Gewinn machen wird,<br />
aber es ist gerecht gegenüber jenen mit einem kleinen Wasserzähler.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, die Wassergebührenordnung vom 11.12.2003, idgF vom 11.12.2008, wie<br />
folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
17.12.2009 beschlossen, die Wassergebührenordnung vom 11.12.2003, wie<br />
folgt abzuändern:<br />
§ 3<br />
Wasserbezugsgebühren<br />
1. Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen<br />
Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu<br />
entrichten. Diese beträt bei der Messung des Wasserverbrauches mit<br />
Wasserzählern:<br />
ab 01.01.2006 pro m³ € 1,15 exkl. MWSt.<br />
ab 01.01.2007 pro m³ € 1,20 exkl. MWSt.<br />
ab 01.01.2008 pro m³ € 1,25 exkl. MWSt.<br />
ab 01.01.2009 pro m³ € 1,25 exkl. MWSt. (KEINE Erhöhung)<br />
ab 01.01.2010 pro m³ € 1,30 exkl. MWSt.<br />
2. Die Mindestwasserbezugsgebühr wird für jedes angeschlossene<br />
Grundstück mit der jeweils gültigen Wassergebühr mit:<br />
festgelegt.<br />
30 m³ pro Jahr und je Haushalt bis zu einer Person und<br />
50 m³ pro Jahr und je Mehrpersonenhaushalt<br />
3. Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist der<br />
Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre als Basis für die<br />
Berechnung heranzuziehen.<br />
Seite 16 von 48
4. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine<br />
Wassergebührenpauschale zu ent-richten.<br />
Diese beträgt monatlich:<br />
a) für unbebaute Grundstücke € 4,85 exkl. MWSt.<br />
b) für bebaute Grundstücke nach § 2 (1) € 4,85 exkl. MWSt.<br />
5. Für die Bereitstellung, Instandhaltung, Überprüfung und Nacheichung de<br />
Wasserzähler ist eine Wasserzählergebühr zu entrichten. Die<br />
Wasserzählergebühr beträgt:<br />
a) pro Wasserzähler 3 m³ - € 1,23 exkl. MWSt. je Monat;<br />
b) pro Wasserzähler 20 m³ - € 1,82 exkl.MWSt. je Monat.<br />
§ 5<br />
Umsatzsteuer<br />
Zu den Gebührensätzen wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Abänderung der Wassergebührenordnung tritt<br />
mit 01. Jänner 2010 in Kraft<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Hinsichtlich der Kanalanschlussgebühren bringt der Bürgermeister<br />
vor, dass auch diese entsprechend dem vorhin erwähnten Variante 2<br />
anzuheben ist.<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, die Kanalgebührenordnung vom<br />
11.12.2003, idgF vom 21.08.2009, wie folgt abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am 17.12.2009<br />
beschlossen, die Kanalgebührenordnung vom 11.12.2003, wie folgt<br />
abzuändern:<br />
§ 4<br />
Kanalbenützungsgebühren<br />
1. Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche<br />
Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt pro m³ des aus<br />
gemeindeeigenen, genossenschaftlichen oder privaten<br />
Wasserversorgungsanlagen bezogenen Wassers:<br />
ab 01.01.2006 pro m³ € 2,89 exkl. MWSt.<br />
ab 01.01.2007 pro m³ € 3,04 exkl. MWSt.<br />
ab 01.01.2008 pro m³ € 3,19 exkl. MWSt.<br />
ab 01.01.2009 pro m³ € 3,19 exkl. MWSt. (KEINE Erhöhung)<br />
ab 01.01.2010 pro m³ € 3,34 exkl. MWSt..<br />
Seite 17 von 48
Die Mengenfeststellung des aus Versorgungsanlagen entnommenen<br />
Wassers hat durch einen von der Gemeinde beigestellten, geeichten<br />
Wasserzählers zu erfolgen.<br />
Erfolgt die Wasserversorgung über eine eigene Brunnen- oder<br />
Quellenanlage, ist der Wasserzähler unmittelbar nach der Pumpenanlage<br />
bzw. vor der ersten Auslauföffnung einzubauen. Für Brauchwässer (Wasser<br />
zum Gartenspritzen, Füllen von Freibadanlagen etc.) besteht die<br />
Möglichkeit einen Subzähler einbauen zu lassen. Für einen derartigen<br />
Wasserverbrauch ist keine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.<br />
Die Kosten für den Einbau des Wasserzählers und Subzählers hat der<br />
Eigentümer des angeschlossenen Grundstückes zu tragen. Die<br />
Wasserzähler selbst bleiben im Eigentum der Gemeinde und werden diese<br />
gegen die in der Wassergebührenordnung festgelegte Zählermiete zu<br />
Verfügung gestellt.<br />
Der Einbau eines Subzählers wird nach Fertigstellung der notwendigen<br />
Installation von der Gemeinde vorgenommen.<br />
§ 6<br />
Umsatzsteuer<br />
Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf<br />
den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag, frühestens mit 01.<br />
Jänner 2010.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 5) ABFALLGEBÜHREN; FESTSETZUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Bezirksabfallverband den<br />
Abfallwirtschafts-beitrag für 2010 nicht erhöht hat. Jener für den Sperrmüll<br />
wurde um € 0,55 je Einwohner angehoben.<br />
Beim Abfuhrunternehmen Buttenhauser ist die Indexgrenze noch nicht erreicht,<br />
sodass für 2010 keine Erhöhung des Entgeltes für die Abfuhr zu erwarten ist.<br />
Die Kosten für Grünabfälle und Bioabfälle blieben im Vergleich 2008 zu 2009<br />
konstant.<br />
Aufgrund der vorhandenen Rücklage ist eine Erhöhung der Abfallgebühren<br />
nicht zwingend erforderlich.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
die Abfallgebühren für das Jahr 2010 nicht zu erhöhen.<br />
Seite 18 von 48
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 6) ESSENSBEITRAG FÜR KINDERGARTENKINDER; ANGLEICHUNG AN<br />
JENEN FÜR VOLKSSCHÜLER<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Essensbeitrag für Schulkinder € 2,40<br />
inkl.MWSt. pro Portion, für Lehrpersonen € 4,20 inkl.MWSt. pro Portion und für<br />
Kindergartenkinder € 2,00 inkl.MWSt. pro Portion beträgt. Da die Portionen für<br />
den Kindergarten laut Kochstellenleitung gleich der Schulkinder sind und für<br />
den Kindergarten ein zusätzlicher Aufwand für Fahrtkosten hinzukommt, wäre<br />
es angebracht, den Essensbeitrag für Kindergartenkinder an jenen für die<br />
Schulkinder anzugleichen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />
die Tarifordnung für den Kindergarten und die alterserweiterte Gruppe für<br />
Volksschulkinder der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 01.09.2009 wie folgt<br />
abzuändern:<br />
V E R O R D N U N G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am 17.12.2009<br />
beschlossen, die Tarifordnung für den Kindergarten und die alterserweiterte<br />
Gruppe für Volksschulkinder der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 01.09.2009, wie<br />
folgt abzuändern:<br />
§ 7<br />
SONSTIGE BEITRÄGE<br />
(1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 2,40<br />
inkl.MWSt. pro Essensportion verrechnet.<br />
(2) Für die Begleitperson beim Kindergartentransport wird (lt. Erlass des Amtes<br />
der OÖ Landesregierung vom 25.10.2006, AZ: Gem-511001/220-2006-JI/Pü)<br />
ein Kostenbeitrag in Höhe von monatlich € 8,-- inkl.MWSt. vorgeschrieben.<br />
§ 8<br />
INKRAFTTRETEN<br />
Die Rechtswirksamkeit dieser Tarifordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag, spätestens am 01. Jänner 2010.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
Seite 19 von 48
PUNKT 7) MEHRZWECKHALLE; ANTRAG DER ÖVP AUF BEFREIUNG DER<br />
SAALMIETE FÜR GEMEINNÜTZIGE VEREINE FÜR JE EINE<br />
VERANSTALTUNG PRO JAHR<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion den Antrag<br />
eingebracht hat, den gemeinnützigen Vereinen (Feuerwehren, Musikverein,<br />
Sportverein, Landjugend und Kameradschaftsbund) grundsätzlich für eine<br />
Veranstaltung pro Jahr die Saalmiete zu erlassen. Denn ein kostendeckender<br />
Betrieb der Freizeithalle ist auch bei einer Erhöhung der Saalmiete nicht<br />
möglich. Jeder Veranstalter hat die Möglichkeit, bei der Gemeinde um<br />
Befreiung anzusuchen und wird dem Ansuchen meist auch entsprochen. Es<br />
wäre aber eine Verwaltungsvereinfachung und für die Vereine ein kleines<br />
Dankeschön für ihr unentgeltliches Bemühen für die Gemeinde und die<br />
Dorfgemeinschaft.<br />
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass bei der Aufsichtsbehörde um eine<br />
diesbezügliche Stellungnahme gebeten wurde. Mit Schreiben vom 11.12.2009,<br />
GZ: Gem40-902-2009-MF/Fo teilt die Bezirkshauptmannschaft mit, dass bereits<br />
im Gebarungseinschaubericht 2004/2005 darauf hingewiesen wurde, dass der<br />
Betrieb der Mehrzweckhalle einen effektiven Abgang in beträchtlicher Höhe<br />
verzeichnet. Gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Krise, in der eine große<br />
Anzahl von Gemeinden den ordentlichen Haushalt nicht mehr ausgleichen<br />
können, muss die Aufsichtsbehörde auf eine gerechte Verteilung der<br />
Steuermittel achten. Dies bedeutet, dass auch wirtschaftlich (noch) gesunde<br />
Gemeinden auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und<br />
Zweckmäßigkeit achten müssen. Jene Gemeinden die diese Grundsätze<br />
missachten, müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sie bei<br />
der Verteilung der allenfalls noch verbleibenden Bedarfszuweisungmittel leer<br />
ausgehen. Die Bezirkshauptmannschaft empfiehlt daher, von generellen<br />
Befreiungen von Saalmieten bzw. Betriebskostenersätzen Abstand zu nehmen.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass unter TOP 22) der heutigen Sitzung das<br />
Ansuchen der FF Stallhofen um Befreiung von der Saalmiete für den<br />
Feuerwehrball zu behandeln ist. Dieses möchte er doch noch einmal positiv<br />
behandeln. Es wäre Aufgabe eines Ausschusses Richtlinien für die Benützung<br />
der Mehrzweckhalle auszuarbeiten und diese dann dem Gemeinderat<br />
vorzulegen. Es ist nicht möglich, diesem Antrag der ÖVP-Fraktion stattzugeben,<br />
da sonst sogar eventuell finanzielle Mittel gestrichen werden.<br />
Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass dies eigentlich nur eine<br />
Verwaltungsvereinfachung wäre. Denn jedes Ansuchen, sei es von Feuerwehr,<br />
Musikverein usw. muss im Gemeinderat behandelt werden und es wurde<br />
seinen Kenntnissen nach, noch nie ein Antrag abgelehnt.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass es trotzdem besser wäre, wenn jeder<br />
einzelne Antrag im Gemeinderat behandelt wird. Denn dann steht jetzt nicht<br />
im Protokoll, dass die Gemeinde für gemeinnützige Vereine generell keine<br />
Kosten für die Mehrzweckhalle verrechnet. Er wäre auch dafür, dass alle<br />
Seite 20 von 48
Vereine befreit würden, doch ist im Schreiben der Bezirkshauptmann-schaft<br />
festgehalten, dass die Gemeinde bei der Vergabe der BZ-Mittel leer ausgehen<br />
könnte. Man solle daher bei dem bisherigen Modus bleiben.<br />
Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass die ÖVP-Fraktion den Antrag<br />
zurück zieht. Es soll dieses Thema in einem Ausschuss behandelt werden.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, jetzt den<br />
Antrag zurückzuziehen. Es wird der Antrag zur Kenntnis genommen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dieses Antrag der ÖVP-Fraktion zur Kenntnis<br />
zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 8) FESTSETZUNG DES BEITRAGES FÜR ESSEN AUF RÄDERN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass eine Portion jetzt € 6,30 inkl.MWSt. kostet<br />
und die letzte Erhöhung per 01.01.2007 erfolgt ist. Nachdem die Aktion Essen<br />
auf Rädern immer einen Abgang haben und dieser für das Jahr 2009 bei<br />
vorläufig € 8.621,49 liegen wird, sollte der Portionspreis auf € 6,50 inkl.MWSt.<br />
angehoben werden.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, wenn man die jährlichen Ausgaben durch<br />
die jährlichen Portionen dividiert, man folgende Zahlen erhält:<br />
2005: € 7,54 2008: € 8,10<br />
2006: € 8,60 2009: € 10,23<br />
2007: € 8,15<br />
Dabei fällt auf, dass im Jahr 2009 ein gewaltiger Anstieg erfolgt ist. GR Breckner<br />
stellt die Frage, ob es hierfür eine Erklärung gibt.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass dies einfach erklärt ist, da auch die<br />
Kosten pro Portion an das Bezirksaltenheim teurer geworden sind. Es ist nirgends<br />
wo etwas billiger geworden. Im Gegenteil es ist das Kilometergeld sowie auch<br />
das Personal teurer geworden.<br />
Vizebürgermeister Schanda stellt fest, dass die Kosten pro Portion an das<br />
Bezirksaltenheim € 5,20 inkl.MWSt. betragen. Von GR Breckner wurde ein Betrag<br />
von € 10,23 errechnet, dies ist fast das Doppelte.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, dass für die Kosten das Personal, Geschirr,<br />
Kilometergeld usw. gerechnet werden. Weiters muss beachtet werden, je<br />
weniger Portionen, desto teurer ist die Aktion Essen auf Rädern.<br />
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GR Breckner bemerkt, dass sicherlich alles teurer geworden ist, es ist<br />
trotzdem ein enormer Sprung vom Jahr 2008 auf 2009. Ist eine größere<br />
Anschaffung erfolgt?<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass keine größere Anschaffung erfolgt ist<br />
und wiederholt, dass die Aktion erst wirtschaftlicher wird, wenn mehr Leute<br />
daran teilnehmen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass er eine genaue Aufstellung über die Kosten für<br />
diese Aktion erstellen und jedem zukommen lässt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, den Beitrag für die Aktion Essen auf Rädern auf € 6,50 inkl.MWSt. pro<br />
Portion zu erhöhen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 9) MUSIKVEREIN SCHALCHEN; ANSUCHEN AUF EINVERNEHMLICHE<br />
LÖSUNG DES MIETEN- UND SUBVENTIONSPROBLEMS<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Musikverein <strong>Schalchen</strong> mit<br />
Schreiben 14.04.2009 folgendes Ansuchen eingebracht hat:<br />
1. Als einmalige Veranstaltung haben wir am Sonntag, den 22.02.2009 eine<br />
Jubiläumsveranstaltung „60 Jahre Lumpenball“ veranstaltet. Aufgrund der<br />
einmaligen Veranstaltung ersuchen wir den Gemeinderat von <strong>Schalchen</strong><br />
um einen Erlass der Saalmiete (wie mit Herrn Bürgermeister Stefan Fuchs<br />
telefonisch vereinbart)<br />
2. Im Probelokal speziell im Gesamtprobenraum weißt die Akustikdecke<br />
starke optische Mängel (jeder Stoß der Platten wird von Monat zu Monat<br />
stärker sichtbar) auf.<br />
Über den Trompetenregister ist seit einigen Jahren ein immer größer<br />
werdender schwarzer Fleck sichtbar – resultiert aus Feuchteeintritt durch<br />
die Entlüftung und wahrscheinlich mangelnder Anschluss der<br />
Dampfbremse. Wir haben diesen Punkt schon einige Male bei der<br />
Gemeinde beanstandet.<br />
3. Miete:<br />
Beim Einzug 1996 in unser derzeitiges Probelokal wurde seitens der<br />
Gemeinde und des Vorstandes des Musikvereines folgende Vereinbarung<br />
getroffen:<br />
Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung wird seitens des Musikvereines<br />
<strong>Schalchen</strong> eine Miete an die Gemeinde entrichtet, auf die Dauer von 10<br />
Jahren. Zum gleichen Zeitpunkt hat sich der Musikverein verpflichtet um<br />
keine außertürlichen Subventionen anzusuchen (was auch in der Frist nie<br />
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geschehen ist). Mittlerweilen bezahlen wir seit fast 13 Jahren die Miete inkl.<br />
Betriebskosten.<br />
Miete inkl.Betriebskosten: € 577,06 x 12 = 6.934,72 €<br />
Rückerstattete Subvention: 5.228,16 € (2008)<br />
Ergibt eine jährliche -Subvention 1.706,56 €<br />
Vor 1996 bekamen wir seitens der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> eine Subvention<br />
in der Höhe von 15.000,-- Schilling.<br />
Seitens der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist uns wieder eine Mietpreiserhöhung<br />
von € 539,04 für das Jahr 2009 bekannt.<br />
Wir bitten die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> um ein genaues Betrachten der<br />
Zahlen. Wir bitten um eine Lösung, den wir müssen mittlerweilen inkl. der<br />
Subvention die wir von Euch beziehen, im Jahre 2009 2.245,60 € sprich in<br />
Schilling über 30.000,-- Schilling draufzahlen.<br />
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Punkte 1. und 2. bereits in der<br />
Gemeinderatsitzung am 19.06.2009, TOP 21) behandelt wurden. Damals wurde<br />
mit dem Musikverein vereinbart, dass das Thema Miete erst nach der<br />
Gemeinde- und Bürgermeisterwahl behandelt wird.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Miete und die Betriebskosten seit 1998<br />
aufgrund der Indexsteigerung erhöht wurden, jedoch die Subventionshöhe<br />
immer gleich geblieben ist. Ausnahme hievon war das Jahr 2003, in welchem<br />
Uniformen und ein PC angekauft wurden. Detailliert sieht die Aufstellung wie<br />
folgt aus:<br />
Miete Betriebskosten Subvention<br />
1998 4.360,37 1.690,17 5,450,46<br />
1999 4.360,37 1.645,22 5.450,46<br />
2000 4.504,26 2.035,01 5.450,46<br />
2001 4.533,04 1.615,99 5.450,46<br />
2002 4.792,05 1.305,24 5.450,46<br />
2003 4.587,52 1.607,25 7.633,84 +PC-Ankauf + Uniformen<br />
2004 4.760,20 1.686,97 5.450,46<br />
2005 4.583,16 1.722,11 4.956,11 aufgrund nicht<br />
vorgelegter Re.<br />
2006 5.527,27 1.922,20 5.450,46<br />
2007 5.108,75 1.951,49 5.450,46<br />
2008 5.068,32 1.856,40 5.228,15 abzügl.Vorhang<br />
2009 5.068,32 1.856,40 5.450,46<br />
SUMME<br />
57.253,63<br />
20.894,45<br />
66.872,25<br />
-11.275,83<br />
Der Bürgermeister erinnert sich an die mit dem Musikverein im Jahre 1996<br />
per Handschlag ausgemachte Vereinbarung. Es ist auch bekannt, welche<br />
Seite 23 von 48
gigantische Summe der Musik dadurch verloren gegangen ist, welche<br />
nunmehr in irgendeiner Weise seitens der Gemeinde abgedeckt werden muss.<br />
Es steht der Musik, wie jedem anderen Verein, eine jährliche Förderung zu.<br />
Damals waren es ATS 15.000,-- pro Jahr, jetzt könnte man vorschlagen, dass es<br />
€ 2.000,-- pro Jahr werden. Man muss auf alle Fälle ab dem Finanzjahr 2010<br />
eine Förderung vorsehen, damit der verlorene Betrag von € 11.275,83 in Raten<br />
gefördert wird.<br />
Vizebürgermeister Schanda schlägt vor, dass die jährliche Subvention<br />
von derzeit € 5.450,46 auf € 7.000,-- zu erhöhen. Dies sollte vielleicht vom<br />
Ausschuss noch vorab durchgerechnet werden.<br />
GR Roman Breckner weist auf die Indexsteigerung seit 1996 hin.<br />
GV Steinberger stellt die Frage, ob auch der Musikverein damit<br />
einverstanden ist. Man soll sich auf alle Fälle das Einverständnis der Musik<br />
einholen und zusammensitzen.<br />
Vizebürgermeister Schanda schlägt vor, dass man den Obmann des<br />
Musikvereines zur nächsten Gemeindevorstandssitzung einlädt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, den Obmann des Musikvereines <strong>Schalchen</strong> zur nächsten<br />
Gemeindevorstandssitzung einzuladen, um die Modalitäten der Subvention zu<br />
besprechen und eine jährliche Förderung in der Höhe von € 7.000,--<br />
vorzuschlagen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 10) ABSCHLUSS KAUFVERTRAG MIT FRAU WALPURGA STEININGER FÜR<br />
ANKAUF DER GRUNDSTÜCKE 510 UND 508/1, KG. SCHALCHEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />
01.08.2008 beschlossen hat, von Frau Steininger einen rund 2.033 m² großen Teil<br />
der Grundstücke 510 und 508/1, KG. <strong>Schalchen</strong> zum Preis von € 61,--<br />
anzukaufen.<br />
Diesem Beschluss stimmte Frau Steininger nicht zu, da sie darauf verwies, dass<br />
ein Grundpreis von € 62,--/m² und € 35,--/m² für die Friedhofzufahrt vereinbart<br />
war. Der Gemeinderat kam dem in der Sitzung am 21.08.2009 nach.<br />
Dem stimmte Frau Steininger neuerlich nicht zu und fordert sie nun folgendes:<br />
NEUER KAUFPREIS lt. Wunsch von Frau Steininger (Schreiben vom<br />
01.09.09)<br />
- das aus Gst. 508/1 neugebildete Gst. 508/3 im Ausmaß von 1.579 m² um<br />
Seite 24 von 48<br />
€ 62,--/m²;<br />
- Gst. 510 mit Teil „1“ im Ausmaß von 367 m² um € 35,--/m²
Der Bürgermeister bemerkt, dass dadurch zwar der Kaufpreis um €<br />
2.187,00 höher ausfällt, jedoch sollte man nun endlich zu einem Abschluss<br />
kommen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vom Gemeinderat in der Sitzung am 21.08.2009 unter TOP 3) gefassten<br />
Beschluss zur Gänze aufzuheben und neu zu fassen wie folgt:<br />
Laut vorliegender Vermessungsurkunde von DI Fleischmann vom 13.10.2008, GZ<br />
34366/08:<br />
a) das aus Grundstück 508/1 neugebildete Grundstück 508/3 im Ausmaß<br />
von 1.579 m² um den Kaufpreis von € 62,--/m²;<br />
b) das Grundstück 510 mit Teil „1“ im Ausmaß von 367 m² um den Kaufpreis<br />
von € 35,--/m²;<br />
c) den aus Grundstück 508/1 neugebildeten Teil „2“ im Ausmaß von 87 m2;<br />
abzüglich 6 m² (Teil „3“) ergibt 81 m² um den Kaufpreis von € 62,--/m²,<br />
d) zuzüglich 3 % Maklerprovision der Fa. RE/MAX in der Höhe von € 4.167,54<br />
käuflich zu erwerben und diesen Kauf aus der Entnahme der Rücklage<br />
Raumordnung zu finanzieren.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 11) ÖFFENTLICHES GUT 1598, KG. SCHALCHEN;<br />
STRASSENGRUNDABTRETUNGS-ERKLÄRUNG DER PFARRPFRÜNDE<br />
SCHALCHEN ZUM AUSBAU DES ÖFFENT-LICHEN GUTES 1598<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am<br />
19.06.2009, TOP 12) die am 23.05.2009 von Pfarrer Pater Joschko abgegebene<br />
Abtretungserklärung für einen südlich an den öffentlichen Weg 1598<br />
angrenzenden ca. 3 m breiten Grundstücksstreifen aus der Parzelle 499 in<br />
einem Ausmaß von rund 300 m² beschlossen hat. Im Zuge des Tausch- und<br />
Seite 25 von 48
Grundabtretungsverfahrens kam die Finanzkammer der Diözese Linz jedoch zur<br />
Ansicht, dass nur jener Teil ab der Hummelbachstraße bis zur östlichen<br />
Grundgrenze des Grundstückes 501/2 in einem Ausmaß von ca. 150 m²<br />
abgetreten wird.<br />
Der Gemeinderat hat damals den Beschluss gefasst, diesen Grundstücksstreifen<br />
in das öffentliche Gut zu übernehmen, um einen durchgehenden Weg zur<br />
Brunnbachstraße zu errichten. Daher kann es nicht sein, dass jetzt, wo die<br />
Straße entlang des Grundstückes des Pfarrhofes errichtet ist, plötzlich nur ein Teil<br />
abgetreten wird.<br />
Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass die Gemeinde nicht<br />
verpflichtet ist, diese Straße in das öffentliche Gut zu übernehmen, da es ja<br />
eine Sackgasse ist. Für den Fall, dass die Finanzkammer nicht wie ursprünglich<br />
vereinbart, die gesamte Weglänge abtritt, soll diesen eine Rechnung für die<br />
Errichtung der Straße gestellt werden.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass jedoch diese Straße interessant gewesen<br />
wäre, da somit eine Verbindung in die Brunnbachstraße hergestellt werden<br />
hätte können.<br />
Vizebürgermeister Mittermaier stellt die Frage, in wie weit sich die<br />
Gemeinde verpflichtet hat, diese Straße in das öffentliche Gut zu übernehmen.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass Mitglieder des Pfarrgemeinderates bei<br />
ihm vorgesprochen und gefragt haben, ob die Übernahme der Straße durch<br />
die Gemeinde möglich wäre. Dies wurde im Gemeinderat vorgebracht und<br />
beschlossen. Der Beschluss lautet jedoch, dass die gesamte Länge<br />
übernommen wird und nicht nur ein Teil von etwa 80 m.<br />
Der Bürgermeister schlägt daher vor, dass Ansinnen der Finanzkammer der<br />
Diözese Linz abzulehnen und auf den Gemeinderatsbeschluss zu verweisen, in<br />
welchem beschlossen wurde, dass rund 300 m² abgetreten werden. Ist die<br />
Diözese Linz damit nicht einverstanden, wird die Straße nicht in das öffentliche<br />
Gut übernommen.<br />
GR Nagl berichtet, dass sich der Pfarrgemeinderat bemüht hat für alle<br />
Beteiligten eine optimale Lösung zu finden. Die Vorstellungen der Diözese Linz<br />
sind jedoch absurd. GR Nagl hat mit dem zuständigen Herrn der Finanzkammer<br />
der Diözese Linz, Herrn Schestauber ein langes Telefongespräch geführt. Dessen<br />
Vorstellung war, dass die Diözese den Straßenteil bis zur östlichen Grundgrenze<br />
des Grundstückes 501/2 kostenlos in das öffentliche Gut abtritt. Der restliche Teil<br />
bis zur Brunnbachstraße soll die Gemeinde zum Baulandpreis erwerben. GR<br />
Nagl teilte Herrn Schestauber mit, dass es sich dabei um kein Bauland, sondern<br />
um Grünland handelt. Demnach wären dies € 900,00, wenn der<br />
Quadratmeterpreis mit € 3,-- gerechnet wird. Nur über einen solchen Unsinn<br />
sollte gar nicht nachgedacht werden.<br />
Der Bürgermeister stellt an GR Nagl die Frage, ob den Herren der Diözese<br />
Linz bekannt ist, dass die Gemeinde bereits die Straße errichtet hat.<br />
Seite 26 von 48
GR Nagl antwortet, dass dies zum Zeitpunkt des Telefongespräches noch<br />
nicht erfolgt war. Weiters erklärt GR Nagl, dass er Herrn Schestauber mitgeteilt<br />
hat, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> nicht so dumm ist, dass sie ein Grundstück<br />
in teures Bauland umwidmet, um es dann der Diözese abkaufen zu können.<br />
Aber es erweckt den Anschein, dass er dabei auf taube Ohren gestoßen ist.<br />
AL Schwendner stellt an GR Nagl die Frage, ob rechtlich gesehen, Pfarrer<br />
Pater Joschko die Befugnis hat, die Straßengrundabtretungserklärung zu<br />
unterfertigen.<br />
GR Nagl antwortet, dass dies eine eigenartige Konstellation ist, denn<br />
einerseits bekommt Pfarrer Pater Joschko als Grundeigentümer den Bauplan<br />
zum Unterfertigen, andererseits wird dann von der Diözese Linz mitgeteilt, dass<br />
die von Pater Joschko unterfertigten Unterlagen nicht gelten. In der Diözese<br />
Linz weiß man selber nicht, wer für was kompetent ist.<br />
GV Dirnsteiner betont, dass die Gemeinde dieses Schreiben an die<br />
Diözese etwas schärfer richten darf. Denn die Diözese führt die Gemeinde an<br />
der Nase herum.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, die vorliegende Straßengrundabtretungserklärung der Finanzkammer<br />
der Diözese Linz vom 09.10.2009 abzulehnen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 12) HOLZLEITNERSTRASSE; ANSUCHEN DER EHEGATTEN GERHARD UND<br />
HELGA DAXECKER, HITZLEITEN 7 AUF VERKAUF VON CA. 30 M² AUS<br />
DEM ÖFFENT-LICHEN STRASSENGUT 985/1, KG. FURTH<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Ehegatten Gerhard und<br />
Helga Daxecker, Hitzleiten 7 mit Schreiben vom 29.09.2009 mitteilen, dass sie im<br />
Jahr 2008 das Grundstück 398/3, KG. Furth, welches an die Holzleitnerstraße<br />
angrenzt, erworben haben. Ursprünglich war das Grundstück von der<br />
Holzleitnerstraße in Richtung Westen mit einer um ca. 2-3 m abfallenden<br />
Böschung verbunden. Nachdem nunmehr das Grundstück auf etwa das<br />
Niveau der Straße aufgefüllt wurde, ergibt sich ein Grundstücksstreifen<br />
zwischen Holzleitnerstraße und dem Grundstück 398/3. Dieser Grünstreifen hat<br />
ca. ein Ausmaß von 30 m². Da die Ehegatten Daxecker nunmehr parallel zur<br />
Straße einen Zaun errichten möchten, stellen diese an die Gemeinde das<br />
Ansuchen, den ca. 30 m² großen Grünstreifen aus dem öffentliche Straßengut<br />
985/1, KG. Furth zu verkaufen.<br />
Seite 27 von 48
Der Bürgermeister schlägt vor, diesen Grundstücksteil um € 40,--/m² an die<br />
Ehegatten Daxecker zu verkaufen. Weiters haben die Käufer die<br />
Vermessungskosten zu tragen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
nachstehenden Antrag:<br />
a) einen ca. 30 m² großen Teil des öffentlichen Straßengutes 985/1, KG. Furth an<br />
die Ehegatten Gerhard und Helga Daxecker um den Preis von 40,--/m² zu<br />
verkaufen. Die Vermessungskosten haben die Ehegatten Daxecker zu<br />
tragen.<br />
b) das Verfahren zur Auflassung des laut vorliegenden Planes<br />
gekennzeichneten Teilstückes im Ausmaß von ca. 30 m² des öffentlichen<br />
Gutes 985/1, KG. Furth, entsprechend den Bestimmungen des OÖ<br />
Straßengesetzes einzuleiten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 13) WIESENBERGERSTRASSE; NEUVERMESSUNG IM BEREICH ALFONS<br />
GANN, FURTH 3 SOWIE ÜBEREIGNUNG VON TEIL 3 DES ÖFFENTLICHEN<br />
STRASSEN-GUTES 1002/2, KG. FURTH; GRUNDBÜCHERLICHE<br />
DURCHFÜHRUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass damals Herr Alfons Gann<br />
entsprechend dem Vermessungsplan 50077-1/01 vom 07.06.2001 zur<br />
Verbreiterung der Wiesenbergerstraße 75 m² in das öffentliche Gut abgetreten<br />
hat. Dies wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 05.04.2006, TOP 2) zur<br />
Kenntnis genommen. Die nunmehr vom DI Fleischmann, Salzburg<br />
vorgenommene Vermessung, Plan Nr. 34768/09 vom 01.09.2009 ergibt einen<br />
Zuwachs für die Gemeinde von 32 m² und einen Zuwachs für Herrn Gann von<br />
177 m². Demnach ergibt sich eine Differenz von 70 m² zu Lasten der Gemeinde.<br />
Vizebürgermeister Schanda stellt fest, dass die Gemeinde einerseits<br />
ein Guthaben von 70 m² hat und andererseits Herrn Gann den Thujenzaun<br />
bezahlt hat.<br />
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde bereits<br />
mehrmals solche Abkommen geschlossen hat. Es wird zum Beispiel auch beim<br />
Grundstück von Herrn Friedrich Schachner der Zaun errichtet.<br />
In der Angelegenheit Gann geht es darum, dass bei diesem Grundstück<br />
eigentlich die Errichtung einer Busbucht geplant war, jedoch war das Land<br />
wieder anderer Ansicht. Desweiteren hatte dort die Straße eine Breite von 3 m<br />
und jetzt wenigstens rund 4 m.<br />
Seite 28 von 48
Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass Herr Gann mehr<br />
Grundfläche und einen Zaun erhalten hat.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dies nur so möglich war, da man<br />
einen entsprechenden Kurvenradius benötigt und dies so auch von seiten des<br />
Landes vorgegeben ist.<br />
GR Sperl fasst zusammen, dass die Gemeinde noch ein Guthaben<br />
von 70 m² an Grundfläche hat und als Aufwandsentschädigung auch der Zaun<br />
errichtet wurde.<br />
Der Bürgermeister betont, dass dies damit gar nichts zu tun hat und<br />
eine Spitzfindigkeit ist. So ist nie, auch in der Gemeinde nicht, geredet worden.<br />
Der Bürgermeister erklärt nochmals, dass es mit Herrn Alfons Gann ein<br />
Abkommen betreffend der sogenannten Busbucht gegeben hat und dabei<br />
hat natürlich Herr Gann Gegenleistungen gefordert. Wenn die Gemeinde dem<br />
nicht entsprochen hätte, möchte er nicht wissen, was die Bewohner der<br />
Ortschaft Furth – welche diese Busbucht vehement gefordert haben –<br />
gemacht hätten. Auch der Gemeinderat hat dem damals zugestimmt und<br />
heute ist entsprechend ein weiterer Beschluss zu fassen. Nicht mehr und nicht<br />
weniger.<br />
AL Schwendner erklärt weiters, dass Herr Alfons Gann die Errichtung<br />
des Zaunes gefordert hat, damit er überhaupt zur Grundabtretung bereit ist.<br />
Dies ist jedoch kein Einzelfall.<br />
GR Sperl stellt die Frage, wem die 70 m² nach der<br />
grundbücherlichen Durchführung gehören.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass grundbücherlicher Eigentümer<br />
dieser 70 m² nach wie vor Herr Alfons Gann ist. Jedoch wurde im Jahre 2006<br />
vereinbart, dass für den Fall, dass die Gemeinde in diesem Bereich<br />
Grundflächen für Gehsteigbau etc. benötigt, auf diese 70 m² zurückgreifen<br />
kann.<br />
GV Hummel stellt fest, dass die Gemeinde auf 70 m² Grundflächen<br />
Anspruch hat, welche derzeit noch von Herrn Gann genutzt werden. GV<br />
Hummel stellt die Frage, warum man dann den Zaun nicht noch weiter<br />
hineingesetzt hat.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass die Errichtung des Zaunes noch<br />
weiter hinten nicht erforderlich war und auch die Autos dann noch weiter zur<br />
Seite fahren.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
nachstehenden Antrag:<br />
a) Herrn Alfons Gann den laut vorliegenden Vermessungsplan des DI<br />
Fleischmann vom 01.09.2009, GZ: 34768/09 aus dem öffentlichen Straßengut<br />
Seite 29 von 48
1002/2 neugebildeten Teil „2“ im Ausmaß von 25 m² sowie Teil „3“ im Ausmaß<br />
von 152 m² zu überlassen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde den Teil „1“ im<br />
Ausmaß von 32 m² und hat einen Anspruch auf Grundflächen von Herrn<br />
Gann im Ausmaß von 70 m² für etwaige spätere Bauten.<br />
b) das Verfahren zur Auflassung der laut dem vorliegenden Vermessungsplanes<br />
des DI Fleischmann vom 01.09.2009, GZ: 34768/09 neugebildeten Teile „2“<br />
und „3“ im Gesamtausmaß von 177 m² des öffentlichen Gutes 1002/2, KG.<br />
Furth, entsprechend den Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes<br />
einzuleiten.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 14) B 147; ABGABE EINER STELLUNGNAHME ZUR BEABSICHTIGTEN<br />
ERLASSUNG EINER DURCHGEHENDEN 70 KM/H<br />
GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG ZWISCHEN DEN ORTSGEBIETEN<br />
SCHALCHEN UND HELPFAU-UTTENDORF<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Bezirkshauptmannschaft<br />
Braunau am Inn mit Schreiben vom 17.11.2009, GZ: VerkR10-1-94-2008/BR<br />
mitteilt, dass beabsichtigt ist, eine 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
gemäß § 52 lit.a Ziffer 10a StVO 1960 von Strkm. 19,374 (Ende Ortsgebiet<br />
<strong>Schalchen</strong>) bis Strkm. 22.950 (Beginn Ortsgebiet Uttendorf) in beiden<br />
Fahrtrichtungen zu erlassen, sowie die Erweiterung des Ortsgebietes Uttendorf<br />
von Strkm. 23,139 bis Strkm. ca. 22,950.<br />
Am 18.10.2009 gab es diesbezüglich einen Lokalaugenschein, bei dem vom<br />
Amt der OÖ Landesregierung, Dir. Straßenbau und Verkehr Herr Ing. Christoph<br />
Lehner und von der BH Braunau Herr Josef Daxegger anwesend waren. Dabei<br />
wurde festgestellt, dass im Jahr 2008 zu den ständig aufscheinenden<br />
Unfallhäufigkeitsstellen am Ortsausgang von <strong>Schalchen</strong> und in der Ortschaft<br />
Furth noch jene im Bereich Rechlmühle hinzugekommen ist. Dort wäre bei der<br />
Zufahrt zum Verkehrstechnikzentrum Burgstaller die Errichtung eines<br />
Linksabbiegestreifens in Planung gewesen. Allerdings hat sich durch die<br />
Errichtung eines Geh- und Radweges dieses Vorhaben aus Platzgründen<br />
zerschlagen. Außerdem befinden sich dort noch Haus- und<br />
Grundstückszufahrten bei deren Benützung es immer wieder zu<br />
Verkehrsunfällen kommt. Geschwindigkeitsmessungen im Jahre 2007 haben<br />
ergeben, dass im Bereich Rechlmühle in beiden Fahrtrichtungen die V85<br />
Geschwindigkeit bei einem Kolonnenverkehrsanteil von 45 Prozent bei 89 km/h<br />
liegt. Aufgrund dieser Umstände werden zusätzliche Verkehrsbe-schränkungen<br />
unumgänglich sein.<br />
Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass er zwar gegen sein<br />
eigenes Geschäft als Polizist redet, jedoch sieht er keinen Sinn in einer<br />
durchgehenden Geschwindigkeits-beschränkung.<br />
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GR Dr. Postlmayr ergänzt, dass die Unfallhäufigkeitsstellen bereits<br />
durch Beschränkungen abgedeckt sind.<br />
Vizebürgermeister Mittermaier bemerkt, dass es einen Sinn machen<br />
würde, wenn man die bestehende 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung in<br />
Furth in Richtung Norden bis zum Gebäude der Pfingstkirche Gottes, Furth 70<br />
ausweitet, sodass die Zufahrt in den Beschränkungsbereich hineinfällt. Weiters<br />
soll ein Überholverbot in diesem Beschränkungs-bereich erlassen werden.<br />
Jedoch keineswegs eine durchgehende Geschwindigkeits-beschränkung.<br />
Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass es sich dabei um eine der<br />
wenigen Streckenabschnitte handelt, welche noch frei von Beschränkungen<br />
ist.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
nachstehenden Antrag:<br />
a) eine 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß § 52 lit.a Ziffer 10a StVO<br />
1960 von Strkm. 19,374 (Ende Ortsgebiet <strong>Schalchen</strong>) bis Strkm. 22,950 (Beginn<br />
Ortsgebiet Uttendorf) in beiden Fahrtrichtungen abzulehnen;<br />
b) bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn eine Ausweitung der 70 km<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung in Furth in Richtung Norden bis zum<br />
Gebäude der Pfingstkirche Gottes, Furth 70, sowie die Erlassung eines<br />
Überholverbotes im Bereich der 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung zu<br />
beantragen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 15) B 147; ANTRAG DER FPÖ AUF ERRICHTUNG EINES AMPELGEREGELTEN<br />
FUSS-GÄNGERÜBERGANGES IM BEREICH DER EINMÜNDUNG<br />
FELDWEISSSTRASSE<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die FPÖ-Fraktion mit Schreiben vom<br />
24.11.2009 beantragt, bei den zuständigen Stellen der Bezirkshauptmannschaft<br />
Braunau und bei der OÖ Landesregierung vorstellig zu werden, um die<br />
Voraussetzungen für die Errichtung eines ampelgeregelten<br />
Fußgängerüberganges über die Braunauer-Bundesstraße im Bereich der<br />
Einmündung Unterlochnerstraße prüfen zu lassen. Begründet wird das<br />
Ansuchen damit, dass die Überquerung der Bundesstraße in diesem Bereich<br />
aufgrund der Verkehrsdichte für Kinder und ältere Mitbürger unzumutbar ist.<br />
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass vor Jahren für den geplanten Umbau des<br />
Kreuzungsbereiches und Errichtung eines Zebrastreifens eine Verkehrszählung<br />
durchgeführt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen zu<br />
wenig ist und daher das Land zur Errichtung eines Zebrastreifens nicht<br />
zustimmen kann.<br />
Seite 31 von 48
Andererseits hat sich der Bürgermeister vor einigen Jahren sehr bemüht, dass<br />
man dort einen geregelten Kreuzungsbereich errichtet. Es wurden dazu sogar<br />
Pläne gezeichnet, welche der Gemeinde und dem Land OÖ auch Geld<br />
gekostet haben. Doch diese wurden irgendwo in Linz schubladiert.<br />
Der Bürgermeister schlägt daher vor, dass zuerst die Pläne wieder ausgegraben<br />
werden sollten, welche irgendwo bei der OÖ Landesregierung liegen und<br />
dann kann man gerne über den Ausbau reden. Es wird bereits seit über 20<br />
Jahren darüber diskutiert, aber im Grunde genommen nichts bewegt. Wenn<br />
jetzt die FPÖ-Fraktion meint, er als Bürgermeister solle bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft und beim Land vorstellig werden, muss er antworten,<br />
dass er alle seine Hausaufgaben bereits erledigt hat. Der Bürgermeister ersucht<br />
die Fraktionen, dass diese zu ihren Landesräten gehen, damit diese bei der<br />
Straßenbauabteilung des Landes Druck ausüben. Denn es liegen die fertigen<br />
Pläne in der Schublade.<br />
Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass es trotzdem kein Fehler sei,<br />
wenn ein neuer Antrag gestellt wird. Wenn die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> viel<br />
fordert, vielleicht bekommt man wenigstens ein bisschen was, wie<br />
Fußgängerübergang und Blinkanlage. Denn eine Fußgängerampel wird man<br />
ohnehin nicht bekommen, aber man kann diese trotzdem einmal fordern.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass er bei den Verhandlungen betreffend<br />
Umfahrung Mattighofen des Öfteren Hofrat Meindl bzw. Sutrich auf diese<br />
Situation aufmerksam gemacht hat. Die Herren haben sich den<br />
Kreuzungsbereich auch angesehen und selber bemerkt, dass dort etwas<br />
gemacht werden muss, aber es wurde nie realisiert.<br />
GR Sperl macht den Vorschlag, dass es auch die Möglichkeit gäbe,<br />
einen Fußgängerübergang zu errichten.<br />
Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass dies genau jenes ist, was man bei<br />
der Errichtung der Umfahrung verhindern möchte. Desweiteren ist hierzu zu<br />
wenig Platz vorhanden.<br />
Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass sich die provisorisch<br />
errichtete Trichterbildung auch bewährt hat.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass er nichts dagegen hat. Es wird ein<br />
entsprechender Brief an die Landesregierung, Abteilung Straßenbau an den<br />
zuständigen Landesrat verfasst und es müssen aber auch die Fraktionen tätig<br />
werden und entsprechenden Druck ausüben.<br />
GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass die FPÖ-Fraktion bereits ein<br />
Schreiben an Herrn David Schießl adressiert und ihre Landesräte bereits darauf<br />
hingewiesen hat. Nur ist GV Ing. Klepp der Meinung, dass egal ist, wie oft<br />
bereits in Linz angefragt wurde, die OÖ Landesregierung wird es wieder in die<br />
Schublade legen, wenn keiner mehr nachfragt. Daher muss immer wieder<br />
hinein gestochert werden, bis etwas in Linz passiert.<br />
Seite 32 von 48
Der Bürgermeister wiederholt, dass die Gemeinde sicherlich wieder<br />
nachhaken wird, jedoch erwartet auch er, dass die einzelnen Fraktionen nicht<br />
nur mündlich, sondern auch schriftlich Druck ausüben.<br />
AL Schwendner weist darauf hin, dass hier einiges nicht ausgesprochen<br />
wurde. Der angesprochene Plan ist nicht in Linz schubladiert, sondern liegt<br />
beim Gemeindeamt. Dieser Plan wurde vom Land OÖ mit einem<br />
Fahrbahnteiler gezeichnet. Die Probleme liegen jedoch darin, dass zu wenig<br />
Grundfläche vorhanden ist. Für den Ausbau dieses Kreuzungsbereich bzw.<br />
Linksabbieger ist erforderlich, dass Herr Schwaiger, Landstraße 32 einen Grund<br />
abtritt. Man ist damals an Herrn Schwaiger herangetreten und es wurde von<br />
diesem mitgeteilt, dass er keinen Grund hergibt, solange die Osttrasse für die<br />
Umfahrung Mattighofen nicht vom Tisch ist, denn er lässt sich nicht die Autos<br />
bei der Haustür vorbeifahren. Dies ist auch verständlich.<br />
AL Schwendner bemerkt, dass dies der wunde Punkt ist und der Plan für einen<br />
Kreuzungsausbau mit einem Fahrbahnteiler sehr wohl existiert, jedoch nicht<br />
umzusetzen ist. Auf der einen Seite ist der Bach und auf der anderen Seite der<br />
Grund von Herrn Schwaiger. Es bleibt auch das Provisorium bestehen, solange<br />
es keine Lösung gibt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
den Antrag, dem Land OÖ zu schreiben und bezüglich dem Kreuzungsumbau<br />
nachzuhaken. Dies erfolgt auch von den Fraktionen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 16) ERBSTRASSE; ANTRAG DER ÖVP AUF VERSETZUNG DER ORTSTAFEL<br />
STALL-HOFEN BIS NACH DEM HAUS RIEPLER, STALLHOFEN 39A<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion den Antrag stellt, die<br />
Ortstafel Stallhofen auf der Erbstraße bis nach dem Hause Stallhofen 39a zu<br />
versetzen. Bisher waren die Häuser Stallhofen 39 und 39a durch eine<br />
Bebauungslücke vom Ortsgebiet abgesetzt. Durch den letzten Bau wurde die<br />
Lücke geschlossen und die Ortstafel steht jetzt zwischen den Häusern.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass bereits im Jahr 2005 auf massives Betreiben<br />
von Herrn Johann Neumayr, Stallhofen 35 ein diesbezügliches Ansuchen<br />
gestellt wurde. Vom Sachverständigen Ing. Christoph Lehner wurde damals der<br />
Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass in diesem Streckenabschnitt auf<br />
Grund der rechts gänzlich fehlenden Verbauung die unverbauten Flächen<br />
überwiegen und bei diesem Verbauungsgrad für die Verkehrsbehörde das<br />
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Erscheinungsbild als Ortsgebiet nicht gegeben ist und daher die Versetzung der<br />
Ortstafel nicht angeordnet werden kann.<br />
Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass nunmehr diese Lücke<br />
geschlossen wurde. Weiters erinnert Vizebürgermeister Schanda an das<br />
Ortsgebiet Erb, im Bereich ab Hallewirt bis zum Hause Erb 36, Rauschmeier,<br />
welches auch nur einseitig verbaut ist und man damals keine Stellungnahme<br />
bezüglich Verbauung gehört hat.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
den Antrag, bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn das Ansuchen<br />
auf Erweiterung des Ortsgebietes im Bereich der Erbstraße bis nach dem Hause<br />
Stallhofen 39a einzubringen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 17) AUSÄSTUNG ODER ENTFERNUNG VON DIE BENÜTZUNG DER STRASSEN<br />
BEEINTRÄCHTIGENDEN BÄUME, STRÄUCHER, HECKEN UDGL.; ANTRAG<br />
DER ÖVP AUF EXTERNE DURCHFÜHRUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion mit Schreiben vom<br />
24.11.2009 folgenden Antrag einbringt:<br />
Immer wieder kommt es zu Beschwerden, dass Äste in die Fahrbahn ragen<br />
und Autos zerkratzt oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen<br />
werden. Grundsätzlich wäre dafür der Grundbesitzer verantwortlich. Viele<br />
sind aber gar nicht in der Lage oder haben nicht die nötigen Maschinen<br />
dafür.<br />
Die ÖVP <strong>Schalchen</strong> beantrag deshalb, dass die Arbeiten von der<br />
Gemeinde ausgeschrieben und an die Firma (z.Bsp. Maschinenring)<br />
vergeben werden. Diese Firmen haben das entsprechende Werkzeug und<br />
die Behinderungen werden in einem Zug entfernt. Dies wäre auf lange<br />
Sicht gesehen der günstigste und effektivste Weg und es wäre auch eine<br />
Entlastung für den Bauhof.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass damit die Gemeinde für relativ große<br />
Landwirte und Gutsbesitzer einen sogenannten „Entästungsdienst“ einrichten<br />
sollte, sieht er nicht ein. Dies ist z.Bsp. entlang der Lugerstraße, wo bis zur<br />
Gemeindegrenze Uttendorf die Familie Gann Grundbesitzer und somit für die<br />
Ausästung verantwortlich ist.<br />
Der Bürgermeister sieht nicht ein, dass die Gemeinde diese Kosten übernehmen<br />
soll, selbst wenn man diese dann an die Grundbesitzer weiterverrechnet, gibt<br />
es dann welche die nicht zahlen und die Gemeinde kann dann Geld<br />
eintreiben.<br />
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Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass es nicht um Hecken<br />
und Sträucher geht, sondern lediglich um die entlang des Waldrandes<br />
befindlichen Straßenstücke. Diese könnten von seiten des<br />
Straßenbauausschusses bei der Besichtigung der sanierungsbedürftigen<br />
Straßen gleich mit angesehen werden, wo eine Ausästung erforderlich ist. Dies<br />
macht auch die Straßenmeisterei und nicht nur Gemeinden.<br />
Der Bürgermeister erklärt GV Schanda, dass es unter anderem dadurch<br />
die Straßenmeisterei macht, da bei den Bundesstraßen doch gewaltige Meter<br />
an Wald dabei sind und dort die Straßenmeisterei auch zuständig ist. Bei den<br />
betroffenen Stellen geht der Waldrand bis zum Banketterand und daher ist<br />
auch der Wald- bzw. Grundbesitzer zuständig und nicht die Gemeinde.<br />
Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass bei uns sogar die Straße<br />
teilweise in den Wald hineingeht, wie man beim Anwesen Pappernigg<br />
gesehen hat. Der Vizebürgermeister schlägt vor, dass sich der Straßenausschuss<br />
die Straßenabschnitte ansieht und darüber entscheidet. Dieser Antrag sollte<br />
jetzt nicht heißen, dass die Arbeiten ausgeschrieben werden sollen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />
den Antrag, diesen Antrag nach Behandlung durch den Straßenbauausschuss<br />
in einer der nächsten Gemeinderatsitzungen wieder zu behandeln.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 18) ABA, BA 04; AUFNAHME EINES LANDESDARLEHENS<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass der Bau der ABA, BA 04<br />
Gesamtkosten in der Höhe von € 2,835.207,-- verursacht hat. Mit Schreiben vom<br />
25.11.2009, GZ: OGW-AW-410234/279-2009-Has/Al teilt das Amt der OÖ<br />
Landesregierung mit, dass die OÖ Landesregierung in ihrer Sitzung am<br />
09.11.2009 unter OGW-AW-070000/733-2009/Has/Al den Beschluss gefasst hat,<br />
der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ein Landesdarlehen bis zur Höhe von € 65.581,-- zu<br />
gewähren.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dieses Darlehen soll selbstverständlich in<br />
Anspruch genommen werden und verliest sodann nachstehenden<br />
Schuldschein:<br />
Gebührenfrei gemäß § 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1948,<br />
BGBl. Nr. 24/1949, betr. die Gewährung von Gebührenbefreiungen für<br />
Anleihen von Gebietskörperschaften sowie gemäß § 15<br />
Umweltförderungsgesetz 1993, BGBl. Nr. 185, i.d.g.F.<br />
S C H U L D S C H E I N<br />
Seite 35 von 48
Das Land Oberösterreich beabsichtigt in Entsprechung des Beschlusses der<br />
OÖ. Landesregierung vom 09.11.2009, OGW-AW-070000/733-2009/Has,<br />
vorbehaltlich der Genehmigung der hiefür erforderlichen Mittel durch den<br />
Oö. Landtag, der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> für den Bau der<br />
Abwasserbeseitigungsanlage, Bauabschnitt 04, ein Darlehen bis zur Höhe<br />
von<br />
65.581 Euro<br />
(in Worten: fünfundsechzigtausendfünfhunderteinundachtzig Euro)<br />
zu gewähren.<br />
Dieses Darlehen wird aus den von der Direktion Umwelt und<br />
Wasserwirtschaft bewirtschafteten Landesmitteln aufgebracht. Es wird<br />
ausdrücklich festgestellt, dass ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen<br />
nicht besteht.<br />
Für dieses Darlehen gelten nachstehende Bestimmungen:<br />
Das Darlehen wird nach Maßgabe des Baufortschrittes zugezählt, ist im<br />
Sinne des Beschlusses der Oö. Landesregierung vom 9. Mai 1994 zinsenfrei<br />
und auf die Dauer von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung des letzten<br />
Darlehensteilbetrages, tilgungsfrei. Die Rückzahlung hat in 20<br />
gleichbleibenden Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz nicht<br />
übersteigenden Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3. und 1.9. eines jeden<br />
Jahres zu erfolgen, sofern nicht die Oö. Landesregierung auf Grund der<br />
Finanzlage der Gemeinde einen längeren Tilgungszeitraum, einen Verzicht<br />
auf eine Verzinsung oder einen gänzlichen Verzicht auf Rückzahlung<br />
genehmigt.<br />
Die Darlehensnehmerin übernimmt die unwiderrufliche und unbedingte<br />
Verpflichtung,<br />
a. über Verlangen des Landes Oberösterreich den Nachweis über die<br />
widmungsgemäße und ökonomische Verwendung des<br />
Förderungsbetrages in der vom Land Oberösterreich gewünschten<br />
Form zu erbringen;<br />
b. die in den von der Oö. Landesregierung am 9. Mai 1994 beschlossenen<br />
„Förderungsrichtlinien des Landes OÖ. für Maßnahmen der<br />
Siedlungswasserwirtschaft“ enthaltenen Bestimmungen und Auflagen<br />
einzuhalten;<br />
c. dem automationsunterstützten Datenverkehr im Sinne der<br />
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. Nr. 165/1999, in<br />
der geltenden Fassung zur Abwicklung des Förderungsbegehrens<br />
zuzustimmen; diese Zustimmung schließt ein, dass Name und Adresse<br />
des Förderungswerbers sowie Zweck, Art und Umfang der Förderung im<br />
Rahmen von Förderungsberichten veröffentlicht werden können.<br />
d. dass bei Gewährung von Finanzierungszuschüssen des Bundes eine<br />
Voraussetzung für die Gewährung von Landesmitteln die Aufnahme<br />
eines Darlehens in der Höhe von mindestens 100 % des Förderbarwertes<br />
Seite 36 von 48
ist. Die Finanzierungszuschüsse des Bundes sind ausschließlich für die<br />
Darlehenstilgung zu verwenden. Diese Darlehensaufnahme stellt einen<br />
fixen Finanzierungsbestandteil dar. Diese Verpflichtung ist im Rahmen<br />
des Schuldscheines vom Förderungswerber zu bestätigen und wird bei<br />
der Endabrechnung durch Vorlage einer Bestätigung der Bank und des<br />
aktuellen Tilgungsplanes überprüft.<br />
Die Darlehensnehmerin erklärt, durch die Unterfertigung des<br />
Schuldscheines durch ihre gefertigten gesetzlichen Organe den Inhalt<br />
dieses Schuldscheines vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben.<br />
Die Aufnahme dieses Darlehens wurde vom Gemeinderat am<br />
……………………. beschlossen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vorliegenden Schuldschein vollinhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und das in<br />
Aussicht gestellte Landesdarlehen bis zur Höhe von € 65.581,-- für den BA 04 zu<br />
den im Schuldschein ange-führten Bedingungen aufzunehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 19) STANDESAMT; ABSCHLUSS EINES PROGRAMMNUTZUNGSVERTRAGES<br />
MIT DER GEMDAT FÜR DAS PROGRAMM WEB STANDESAMT<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass das Web Standesamtsprogramm von<br />
der GEMDAT erworben wurde, um die Benachrichtigung der Standesamtsfälle<br />
für Gebietskrankenkasse und Statistisches Zentralamt elektronisch durchführen<br />
zu können. Es ist hiefür der entsprechende Programmnutzungsvertrag mit der<br />
GEMDAT abzuschließen. Die monatliche Wartung für dieses Programm beträgt<br />
€ 32,-- exkl.MWSt..<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vorliegenden Programmnutzungsvertrag mit der GEMDAT für das Programm<br />
Web Standesamt abzuschließen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 20) KASSENGEBARUNG; PRÜFBERICHT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />
BRAUNAU<br />
Seite 37 von 48
Der Bürgermeister berichtet, dass am 10.11.2009 die Kassengebarung der<br />
Gemeinde <strong>Schalchen</strong> durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau, Herrn<br />
Regierungsrat Mayrböck geprüft wurde. Der Prüfbericht der BH Braunau, GZ:<br />
Gem60-441-2009-Mf/Fo ist nunmehr am 13.11.2009 eingelangt und dem<br />
Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Der Bürgermeister bittet dazu den<br />
Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.<br />
GR Roman Breckner verliest den Prüfbericht, in welchem mitgeteilt wird,<br />
dass die vorhandenen Bestände in der Gemeindebuchhaltung mit den<br />
Kontoauszügen der Geldinstitute überein stimmen und keine Feststellungen zu<br />
treffen waren.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />
vollinhaltlich verlesenen Prüfbericht GZ: Gem60-441-2009-Mf/Fo der<br />
Bezirkshauptmannschaft Braunau, eingelangt am 13.11.2009 zur Kenntnis zu<br />
nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 21) UMFAHRUNG MATTIGHOFEN-MUNDERFING; PROTESTNOTE DER<br />
MATTIG-HOFNER WIRTSCHAFT UND DES TOURISMUSVERBANDES<br />
MATTIGHOFEN GEGEN PROTESTAKTION DER GEMEINDE SCHALCHEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass am 29.10.2009 Wirtschaftsstadtrat Klaus<br />
Vogl, der Obmann der Kaufmannschaft Mattighofen Günther Ringeltaube<br />
sowie der Obmann des Tourismusverbandes Mattighofen Herbert Karer bei ihm<br />
vorgesprochen und die vorliegende Protestnote übergeben haben. Diese<br />
lautet wie folgt:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,<br />
sehr geehrte Organisatoren,<br />
wir sind über weitere von Ihnen geplante Straßen-Sperrmaßnahmen auf<br />
den Mattighofner Zufahrtsstraßen während der Adventzeit medial<br />
informiert worden.<br />
Wir verstehen aufrichtig die Sorgen der Schalchner Bevölkerung und ihrer<br />
Gemeindevertretung im Hinblick auf ein Straßenprojekt, das durch ihren<br />
Ort geht und in vielerlei Hinsicht negative Konsequenzen für das<br />
Alltagsleben und die Lebensqualität in <strong>Schalchen</strong> birgt. Ebenso können<br />
wir nachvollziehen, dass solche Protestaktionen ein probates Mittel für<br />
<strong>Schalchen</strong> sind, dem Widerstand gegen das geplante Projekt sicht- und<br />
„spürbaren“ Ausdruck zu verleihen.<br />
Dennoch geben wir zu bedenken, dass sich ihre Protestaktion fast<br />
ausschließlich gegen die Mattighofner Wirtschaft und besonders gegen<br />
die Mattighofner Kaufmannschaft richten wird. Für unsere Geschäfte und<br />
Seite 38 von 48
Gastronomiebetriebe gehören die Adventszeit und ganz besonders die<br />
Adventsamstage zu den wichtigsten Geschäftstagen des Jahres. Eine<br />
Straßensperre hätte enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Wir<br />
geben dabei ebenfalls zu bedenken, dass viele diese Betriebe nicht<br />
selten auch Arbeitgeber für Ihre Schalchner Mitbürger sind.<br />
Wir bitten Sie daher, von der geplanten Maßnahme von Mitte November<br />
bis Weihnachten Abstand zu nehmen. Dieser Protest richtet sich<br />
ausschließlich gegen Ihre Nachbarn und trifft die Verantwortlichen in der<br />
Oberösterreichischen Landesregierung nicht, die eigentlich das Ziel Ihres<br />
Protests sein sollten.<br />
Anlage: Unterschriften gegen die geplante Straßensperre<br />
Der Bürgermeister bemerkt dazu, wenn man die Mattighofner Wirtschaft<br />
mit dieser Straßensperre nicht treffen hätte können, wäre diese Aktion ohnehin<br />
umsonst gewesen. Es hat die Aussage gereicht, dass man sich weitere Aktionen<br />
einfallen lassen wird, wenn die Stadt Mattighofen nicht reagiert. Es wurde jetzt<br />
nichts mehr gemacht, da das Gespräch geführt wurde und die Stadt<br />
Mattighofen eine Tagung mit Herrn Knoflacher abhalten möchte. Man wird<br />
sehen, was dabei herauskommt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
vorliegende Protestnote der Mattighofner Wirtschaft und des<br />
Tourismusverbandes Mattighofen zur Kenntnis zu nehmen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 22) ANTRAG DER FF STALLHOFEN AUF BEFREIUNG VON DER SAALMIETE<br />
FÜR DEN AM 07.11.2009 ABGEHALTENEN FEUERWEHRBALL<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die FF-Stallhofen am 07.11.2009 in der<br />
Mehrzweckhalle <strong>Schalchen</strong> den Feuerwehrball abgehalten hat. Leider gab es<br />
nur 268 Besucher, sodass die Veranstaltung finanziell ein Minus ergab. Die FF-<br />
Stallhofen ersucht nun mit Schreiben vom 09.11.2009 um Erlassung der<br />
Saalmiete in der Höhe von € 183,35 inkl.MWSt.<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, diesem Ansuchen stattzugeben. Es soll jedoch<br />
wie in TOP 7) der heutigen Sitzung besprochen, ein Konzept bezüglich der<br />
weiteren Ansuchen ausgearbeitet werden.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />
Ansuchen der FF-Stallhofen bezüglich der kostenlosen Überlassung der<br />
Mehrzweckhalle für den am 07.11.2009 abgehaltenen Feuerwehrball<br />
Seite 39 von 48
stattzugeben und lediglich die nach tatsächlichem Aufwand angefallenen<br />
Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 23) ÄNDERUNG DES ÖEK UND DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES;<br />
ENDGÜLTIGE BESCHLUSSFASUNG ZUR UMWIDMUNG EINER CA. 3.000<br />
M² GROSSEN GRÜN-LANDFLÄCHE DER PARZELLE 194/1, KG.<br />
WEINBERG IN WOHNGEBIET – ANTRAG: GERTRAUD RIEß,<br />
LANGWIEDMOOS 4<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />
19.06.2009, TOP 17) einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung<br />
einer ca. 3.000 m² großen Teilfläche der Parzelle 194/1, KG. Weinberg von<br />
Grünland in Bauland (Wohngebiet) sowie die entsprechende Änderung des<br />
Örtlichen Entwicklungskonzeptes beschlossen hat. Gegen diese Umwidmung<br />
und Änderung des ÖEK gibt es keine negativen Stellungnahmen.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.27, Antragsteller: Gertraud Rieß,<br />
zur Umwidmung einer ca. 3.000 m² großen Teilfläche der Parzelle 194/1, KG.<br />
Weinberg von Grünland in Bauland (Wohngebiet) und die Änderung des<br />
örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.11 betreffend der Ausweisung der<br />
gegenständlichen Fläche als Bauland gemäß den vorliegenden<br />
Änderungsplänen des Ortsplaners Architekt Schmitzberger zu genehmigen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 24) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE<br />
BESCHLUSS-FASSUNG DER PARZELLE 166, KG. SCHALCHEN VON<br />
TRENNGRÜN IN „M“ GEMISCHTES BAUGEBIET – ANTRAG: GERTRAUD<br />
FUCHS, ROSWITHA SCHRIEFL, HANNELORE BUCHEGGER UND<br />
ANNEMARIE KERN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />
19.06.2009, TOP 16) einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung<br />
der Parzelle 166, KG. <strong>Schalchen</strong> von Trenngrün in „M“ Gemischtes Baugebiet<br />
beschlossen hat.<br />
Von seiten des Landes OÖ, Abteilung Raumordnung wurde dazu mit Schreiben<br />
vom 26.08.2009, GZ: RO 302902/1-200-Scho/Ki mitgeteilt, dass diese<br />
Planüberarbeitung ausschließlich eine Korrektur eines Planungsfehlers darstellt<br />
Seite 40 von 48
und daher eine aufsichtsbehördliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden<br />
kann.<br />
Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass er diese Umwidmung doch<br />
etwas problematisch findet. Die gegenüberliegende Parzelle hat die Widmung<br />
Betriebsbaugebiet, da dieses Haus auf der Parzelle 166 offiziell nicht existiert.<br />
Wenn die Gemeinde jetzt dieser Umwidmung zustimmt, selbst wenn der jetzige<br />
Besitzer zusagt keine Lärmschutzmaßnahmen zu fordern, ist es Zweifelhaft ob<br />
eine solche Vereinbarung im Rechtsstreit hält. Daher spricht sich<br />
Vizebürgermeister Schanda vehement gegen diese Umwidmung aus, da sich<br />
die Gemeinde dadurch selbst ein Problem aufhalst. Wenn das Haus verkauft<br />
wird, ist es dem nächsten Besitzer egal, ob eine Vereinbarung vorliegt. Es gibt<br />
dieses Problem auch bei Wasser, Lawinen etc.: wenn die Gemeinde hier eine<br />
Widmung erlässt und es entstehen Schäden, dann haftet die Gemeinde dafür.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass sich dann der gesamte Akt ändern wird,<br />
da diese Umwidmung in den Sitzungen des Gemeinderates immer mit Mehrheit<br />
beschlossen worden ist. Jetzt ginge es eigentlich um die endgültige<br />
Beschlussfassung zur Umwidmung, zu der auch das Land eine positive<br />
Stellungnahme abgegeben hat.<br />
Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass die Gemeinde damit<br />
etwas legalisiert, was nicht legal ist.<br />
Der Bürgermeister wiederholt, dass das Land eine positive Stellungnahme<br />
abgegeben hat und der Gemeinde zur endgültigen Beschlussfassung vorlegt.<br />
Demnach ist diese Umwidmung legal.<br />
Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass er diese Umwidmung<br />
gegenüber erlassenem Betriebsbaugebiet in Frage stellt.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass es nicht zielführend sein wird, wenn in<br />
Zukunft ein und dieselbe Umwidmung einmal befürwortet und dann wieder<br />
abgelehnt wird.<br />
Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass auch negativen<br />
Stellungnahmen vorliegen und diese erst nach der Gemeinderatsitzung<br />
eingelangt sind.<br />
Der Bürgermeister stimmt dem zu und erklärt, dass seitens der Fa. Robust<br />
Plastics GmbH sowie der Wirtschaftskammer OÖ negative Stellungnahmen<br />
abgegeben wurden.<br />
Vizebürgermeister Schanda wiederholt, im Falle eines Besitzwechsels<br />
kann der neue Eigentümer Lärmschutzmaßnahmen einfordern.<br />
Seite 41 von 48
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die ÖVP-Fraktion den Vorsitz des<br />
Raumplanungsausschusses hat und dies dann den Ausschuss betrifft und er als<br />
Bürgermeister damit kein Problem hat, da die Leute zu den Vertretern des<br />
Ausschusses kommen.<br />
GR Dr. Postlmayr erklärt, dass es ein Problem geben kann, wenn es<br />
Vereinbarungen und es irgendwelche Rechtsnachfolger gibt, welche davon<br />
nichts wissen oder wissen wollen. Denn eine solche Vereinbarung kann nicht im<br />
Grundbuch eingetragen werden.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass er sich jetzt aus dieser Sache raushält. Es<br />
ist dies Aufgabe des Obmannes des Raumplanungsausschusses. Es hat Zeiten<br />
gegeben, wo der Gemeinderat dieses Ansuchen positiv behandelt hat. Denn<br />
ansonsten käme jetzt diese Umwidmung mit einer positiven Stellungnahme<br />
seitens des Landes nicht zur endgültigen Beschlussfassung zurück.<br />
AL Schwendner klärt auf, dass sich der Gemeinderat zwar mit der Sache<br />
befasst hat, aber das Land hat die Stellungnahme für die endgültige<br />
Beschlussfassung am 26.08.2009 abgegeben. Die Einsprüche der Fa. Robust<br />
Plastics GmbH sowie der Wirtschaftskammer OÖ sind im Nachhinein erfolgt und<br />
demnach hat das Land OÖ diese gar nicht gesehen. Der Gemeinderat hat bei<br />
der Sitzung am 19.06.2009 ohne wenn und aber die Umwidmung beschlossen.<br />
Nur jetzt bei der endgültigen Beschlussfassung sind Stellungnahmen<br />
hervorgekommen, welche vorher noch gar nicht bekannt waren.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.26, Antragsteller:<br />
Fraunhuber Renate und Mitbesitzer, betreffend der Parzelle 166, KG. <strong>Schalchen</strong><br />
im Ausmaß von 424 m² von Trenngrün in gemischtes Baugebiet „M“ gemäß<br />
dem vorliegenden Änderungsplan des Ortsplaners Architekt Schmitzberger zu<br />
genehmigen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz<br />
PROBST, Hermann STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER,<br />
Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER, Michael<br />
ÖSTERBAUER;<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />
Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Erich NAGL, Johann<br />
POSTLMAYR, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER<br />
Seite 42 von 48
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 15 JA<br />
Stimmen gegen 10 NEIN Stimmen stattgegeben.<br />
PUNKT 25) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE<br />
BESCHLUSS-FASSUNG ZUR UMWIDMUNG EINER CA. 900 M² GROSSEN<br />
TEILFLÄCHE DES GRÜNLANDES 378, KG. FURTH IN DORFGEBIET –<br />
ANTRAG: FRANZ BRÜHWASSER, OBERHOLZLEITEN 1<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />
21.08.2009, TOP 20) einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung<br />
einer ca. 900 m² großen Teilfläche der Parzelle 378, KG. Furth von Grünland in<br />
Bauland (Dorfgebiet). Gegen diese Umwidmung sind keine negativen<br />
Stellungnahmen eingelangt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.31, Antragsteller: Franz<br />
Brühwasser, zur Umwidmung einer ca. 900 m² großen Teilfläche der Parzelle 378,<br />
KG. Furth von Grünland in Bauland (Dorfgebiet) gemäß dem vorliegenden<br />
Änderungsplan des Ortsplaners Architekt Schmitzberger zu genehmigen.<br />
EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />
stattgegeben.<br />
PUNKT 26) AMTSGEBÄUDE; ANTRAG DER FPÖ AUF EINHALTUNG DES<br />
RAUCHVERBOTES UND ANBRINGUNG EINER ENTSPRECHENDEN<br />
BESCHILDERUNG<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die FPÖ-Fraktion mit Schreiben vom<br />
24.11.2009 den Antrag eingebracht hat, dass im Amtsgebäude der Gemeinde<br />
<strong>Schalchen</strong> der Nichtraucherschutz laut § 13 Tabakgesetz eingehalten wird und<br />
alle nötigen Beschilderungen angebracht werden.<br />
Dazu bemerkt der Bürgermeister, dass ihm klar ist, dass in einem öffentlichen<br />
Gebäude Rauchverbot herrscht und dass GR Roman Breckner seit Jahren<br />
Taferl und Beschilderungen anbringt, wie z.Bsp. bei Runnersfun und Triftweg.<br />
Jetzt möchte er auch noch an jeder Bürotür ein Schild anbringen. Der<br />
Bürgermeister akzeptiert dies so und soll eine entsprechende Beschilderung aus<br />
dem „großen Finanztopf“ der Gemeinde angekauft werden.<br />
GV Ing. Klepp erklärt, dass dieser Antrag nicht von GR Roman Breckner<br />
stammt, sondern von ihm. Die entsprechende Beschilderung kostet der<br />
Gemeinde gar nichts, es muss diese nur eingehalten werden. GV Ing. Klepp ist<br />
positiv aufgefallen, dass die Aschenbecher bereits verschwunden sind.<br />
Seite 43 von 48
Vizebürgermeister Mittermaier stellt fest, dass die Gemeinde sicherlich<br />
andere Probleme hat, als über das Rauchverbot zu diskutieren, welches ein<br />
Bundesgesetz ist. Es ist allen bekannt, dass in öffentlichen Gebäuden ein<br />
allgemeines Rauchverbot herrscht.<br />
GR Roman Breckner bemerkt, auschlaggebend hierfür war, als der ORF<br />
im Gemeinde-amt war und überall die Aschenbecher herumgestanden sind.<br />
Wenn dies jemand zur Anzeige bringt, ist eine entsprechende Strafe fällig.<br />
Der Bürgermeister antwortet dazu, dass die Leute vom ORF froh waren,<br />
dass in seinem Büro geraucht werden durfte.<br />
GV Ing. Klepp berichtet, dass es auch andere gegeben hat, welche die<br />
Augen aufgerissen haben, als der Bürgermeister gesagt hat, dass in seinem<br />
Gemeindeamt geraucht werden darf.<br />
BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, das Rauchverbot im Gemeindeamt <strong>Schalchen</strong> zur Kenntnis zu nehmen.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST, Hermann<br />
STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER, Gertraud RIEDER,<br />
Wolfgang STÜBLO;<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />
Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Erich NAGL, Johann<br />
MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER<br />
STIMMENTHALTUNGEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Michael ÖSTERBAUER, Hermann POINTECKER;<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR;<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 21 JA<br />
Stimmen gegen 4 STIMMENTHALTUNGEN Stimmen stattgegeben.<br />
PUNKT 27) GEMEINDERATSSITZUNGEN; ANTRAG DER ÖVP SITZUNGEN NICHT AN<br />
EINEM FREITAG ABZUHALTEN<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion den Antrag<br />
eingebracht hat, den Sitzungstag des Gemeinderates auf Donnerstag zu<br />
verlegen. Es waren bisher die GR-Sitzungen immer für Freitag festgelegt und<br />
oftmals kommt es dadurch zu Terminkollisionen, da viele Stammtische,<br />
Veranstaltungen oder Versammlungen ebenfalls am Freitag stattfinden. Auch<br />
wenn man einen Kurzurlaub übers Wochenende plant, ist eine Sitzung am<br />
Freitagabend hinderlich.<br />
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BESCHLUSS:<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />
Antrag, die GR-Sitzungen weiterhin an einem Freitag abzuhalten.<br />
GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz<br />
PROBST, Hermann STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER,<br />
Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Michael ÖSTERBAUER, Hermann<br />
POINTECKER;<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Johann<br />
POSTLMAYR, Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Erich<br />
NAGL, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER<br />
Somit wird der Antrag des Bürgermeisters mit 25 NEIN Stimmen abgelehnt.<br />
BESCHLUSS:<br />
Der Bürgermeister stellt sohin den Antrag, die GR-Sitzungen an einem<br />
Donnerstag abzuhalten.<br />
FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />
SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz<br />
PROBST, Hermann STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER,<br />
Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Michael ÖSTERBAUER, Hermann<br />
POINTECKER;<br />
FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />
STELZHAMMER;<br />
ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Johann<br />
POSTLMAYR, Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Anna<br />
SCHÖNBERGER<br />
STIMMENTHALTUNG:<br />
ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Erich NAGL, Johann MÜHLBACHER-KARRER;<br />
Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 22 JA<br />
Stimmen gegen 3 STIMMENTHALTUNGEN stattgegeben.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass nunmehr auch der Sitzungsplan für das<br />
Jahr 2010 erstellt werden kann.<br />
PUNKT 28) ALLFÄLLIGES<br />
a) Trainingsplatz Kronberger-Weiß:<br />
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GR Roman Breckner stellt die Frage, ob in der Angelegenheit Kronberger-<br />
Weiß bezüglich Trainingsplatz, welche in der GR-Sitzung am 21.08.2009, TOP 19)<br />
behandelt wurde, bereits etwas herausgekommen ist.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass vom Fischereisachverständigen Ing.<br />
Wittkowsky noch keine Stellungnahme eingelangt ist.<br />
b) Amtsgebäudeneubau; Umwidmung des bestehenden Überschusses:<br />
GR Roman Breckner stellt weiters die Frage, ob die bauausführende<br />
Firma mit dem Wassereintritt in den Kamin des Gemeindeamtes konfrontiert<br />
bzw. die Haftungsfrage geklärt wurde. Dies wurde auch in der GR-Sitzung am<br />
21.08.2009, TOP 2) beschlossen.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass dies erledigt ist.<br />
c) Volksschule <strong>Schalchen</strong> - Schulbegleitung:<br />
Vizebürgermeister Schanda ersucht den Bürgermeister, den<br />
Gemeinderat darüber zu informieren, was bezüglich der Volksschule vor der<br />
Sitzung besprochen wurde.<br />
Der Bürgermeister bemerkt, dass er dies eigentlich nicht will, da es sich<br />
um eine Personalangelegenheit handelt.<br />
Vizebürgermeister Schanda sagt, dass keine Personen genannt werden<br />
sollen, sondern nur die Sache selbst.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass er sich erst mit dem Bezirksschulinspektor<br />
und Direktor Schwarz zusammen reden muss, damit Nägel mit Köpfen gemacht<br />
werden kann. Es geht darum, dass derzeit relativ viele schwierige Kinder die<br />
Volksschule <strong>Schalchen</strong> besuchen und daher zur normalen Lehrperson eine<br />
Schulbegleitung gesucht wird. Dies kann gemacht werden, wenn mehr als drei<br />
Kinder einer Klasse verhaltensauffällig sind.<br />
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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen<br />
Verhandlungsschriften über die letzte Sitzung vom 21.08.2009 und vom<br />
05.11.2009 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und<br />
Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um<br />
20 Uhr 55.<br />
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />
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(Gemeinderat)<br />
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(Schriftführer) (Gemeinderat)<br />
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Der Vorsitzende beurkundet, dass die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />
Sitzung am 28.01.2010 ohne Einwände beschlossen wurde.<br />
<strong>Schalchen</strong>, am 28.01.2010 Der Vorsitzende:<br />
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Stefan Fuchs<br />
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