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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

der Gemeinde SCHALCHEN<br />

am DONNERSTAG, dem 17. Dezember 2009<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />

ANWESENDE<br />

lfd. Nr. 6 Jahr 2009<br />

SPÖ-Fraktion: ÖVP-Fraktion:<br />

1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 12. Vizebgm. SCHANDA Walter<br />

2. Vizebgm. MITTERMAIER Erich 13. GV HUMMEL Markus<br />

3. GV STEINBERGER Hubert 14. GV DIRNSTEINER Robert<br />

4. GR PROBST Franz 15. GR WINTERSTELLER<br />

Bernadette<br />

5. GR STOCKER Hermann 16. GR MAIER Friedrich<br />

6. GR STUHLBERGER Andreas 17. GR SPERL Friedrich Helmut<br />

Ing.Mag.(FH)<br />

7. GR BRECKNER Gerlinde 18. GR NAGL Erich<br />

8. GR RIEDER Gertraud 19. GR POSTLMAYR Johann Dr.<br />

9. GR STÜBLO Wolfgang 20. GR MÜHLBACHER-KARRER<br />

Johann<br />

10. GR POINTECKER Hermann 21. GR SCHÖNBERGER Anna<br />

11. GR ÖSTERBAUER Michael Ing.<br />

ERSATZMITGLIEDER<br />

-----<br />

FPÖ-Fraktion:<br />

22. GV KLEPP Markus Ing.<br />

23. GR BRECKNER Roman<br />

24. GR HAIDINGER Albert<br />

25. GR STELZHAMMER Manfred


ES FEHLEN<br />

entschuldigt: unentschuldigt:<br />

1. Amtsleiter Karl SCHWENDNER<br />

----- ----<br />

SONSTIGE ANWESENDE<br />

2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an<br />

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 10.12.2009<br />

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschriften über die letzte Sitzung vom 21.08.2009 und<br />

vom 05.11.2009 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im<br />

Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind, während der Sitzung zur<br />

Einsicht noch aufliegen und gegen diese Verhandlungsschriften bis zum<br />

Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />

a) GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass es zwei Versionen der<br />

Verständigung zur heutigen GR-Sitzung gibt.<br />

AL Schwendner entschuldigt sich hierfür und erklärt, dass diese<br />

zwar Textgleich sind, sich jedoch bei der fortlaufenden Nummerierung der<br />

Tagesordnungspunkte ein Fehler eingeschlichen hat.<br />

b) Der Bürgermeister berichtet, dass das Gemeinderatsmitglied<br />

Ing.Mag.(FH) Friedrich Helmut SPERL bei der konstituierenden Sitzung am<br />

05.11.2009 entschuldigt abwesend war. Daher hat GR Sperl heute die<br />

Angelobung zu leisten und mit den Worten „Ich gelobe“ das Gelöbnis<br />

abzulegen, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen<br />

Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes O.Ö.<br />

gewissenhaft zu beachten, die Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu<br />

erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach<br />

besten Wissen und Gewissen zu fördern.<br />

Seite 2 von 48


GR Sperl kommt dieser Aufforderung durch Handschlag<br />

gegenüber dem Bürgermeister mit den Worten „Ich gelobe“ nach.<br />

TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />

PUNKT 1) NACHTRAGSVORANSCHLAG 2009<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass Verschiebungen sowohl in den<br />

Einnahmen als auch Ausgaben die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages<br />

erforderlich gemacht haben. Der Nachtragsvoranschlag 2009 ist im<br />

ordentlichen Haushalt mit € 5,601.300,00 in den Einnahmen und Ausgaben<br />

ausgeglichen. Dies trifft auch auf den außerordentlichen Haushalt mit €<br />

2,776.200,00 zu. Der Bürgermeister führt ergänzend aus, dass den einzelnen<br />

Fraktionen und Gemeinderatsmitgliedern jeweils der Entwurf des<br />

Nachtragsvoranschlages 2009 zugegangen ist. Weiters führt er folgendes aus:<br />

ORDENTLICHER HAUSHALT E I N N A H M E N<br />

0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung<br />

27.100,00 €<br />

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 4.900,00 €<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 278.400,00 €<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus<br />

200,00 €<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 15.500,00 €<br />

5 Gesundheit 600,00 €<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 45.000,00 €<br />

7 Wirtschaftsförderung 2.700,00 €<br />

8 Dienstleistungen 1,704.900,00 €<br />

9 Finanzwirtschaft 3,522.000,00 €<br />

SUMME 0 – 9 DER EINNAHMEN 5.601.300,00 €<br />

Seite 3 von 48


ORDENTLICHER HAUSHALT A U S G A B E N<br />

0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung 742.300,00 €<br />

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 64.700,00 €<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 819.300,00 €<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 48.900,00 €<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 752.900,00 €<br />

5 Gesundheit 643.200,00 €<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 385.500,00 €<br />

7 Wirtschaftsförderung 12.700,00 €<br />

8 Dienstleistungen 1,353.200,00 €<br />

9 Finanzwirtschaft 778.600,00 €<br />

SUMME 0 – 9 DER AUSGABEN 5.601.300,00 €<br />

EINNAHMEN DES ORDENTLICHEN VORANSCHLAGES 5,601.300,00 €<br />

AUSGABEN DES ORDENTLICHEN VORANSCHLAGES 5,601.300,00 €<br />

ÜBERSCHUSS (+) / ABGANG (-) 0,00 €<br />

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT E I N N A H M E N<br />

163000 Zeughausbau – FF Unterlochen, FF Furth<br />

125.000,00<br />

240000 Kindergartenerweiterung 441.600,00<br />

422000 Betreutes Wohnen 60.000,00<br />

612200 Straßenbau Auffangstr.-Holznergründe 28.000,00<br />

821000 LKW Ankauf 181.800,00<br />

840000 Grundankauf 190.000,00<br />

851500 Ortskanalisation - BA 05 191.500,00<br />

851600 Ortskanalisation - BA 06 1,451.900,00<br />

Seite 4 von 48


851900 Ortskanal nachträgliche Anschlüsse 106.400,00<br />

SUMME DER EINNAHMEN DES AO VORANSCHLAGES 2.776.200,00<br />

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT A U S G A B E N<br />

163000 Zeughausbau – FF Unterlochen, FF Furth<br />

125.000,00<br />

240000 Kindergartenerweiterung 441.600,00<br />

422000 Betreutes Wohnen 60.000,00<br />

612200 Straßenbau Auffangstr.-Holznergründe 28.000,00<br />

821000 LKW - Ankauf 181.800,00<br />

840000 Grundankauf 190.000,00<br />

851500 Ortskanalisation - BA 05 191.500,00<br />

851600 Ortskanalisation - BA 06 1,451.900,00<br />

851900 Ortskanal nachträgliche Anschlüsse 106.400,00<br />

SUMME DER AUSGABEN DES AO VORANSCHLAGES 2.776.200,00<br />

EINNAHMEN DES AUSSERORDENTL. HAUSHALTES 2,776.200,00 €<br />

AUSGABEN DES AUSSERORDENTL. HAUSHALTES 2,776.200,00 €<br />

ÜBERSCHUSS (+) / ABGANG (-) 0,00 €<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass der Voranschlag 2009 im<br />

außerordentlichen Haushalt einen Abgang von € 108.000,00 aufwies, welcher<br />

jetzt im Nachtragsvoranschlag ausgeglichen werden konnte. Die Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> ist eine der wenigen Gemeinden im Bezirk Braunau, welche den<br />

Haushalt ausgleichen konnte, wobei dies im Jahr 2010 natürlich wieder anders<br />

aussehen kann.<br />

Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass es sehr erfreulich ist, dass der<br />

Nachtragsvoranschlag 2009 ausgeglichen werden konnte, nur war dies auch<br />

im Finanzjahr 2008 der Fall. Vizebürgermeister Schanda hofft, dass man nicht<br />

wieder Überraschungen erlebt und Rechnungen in das nächste Finanzjahr<br />

schiebt. Einsparungen sind eigentlich nur im Kindergarten erfolgt, wobei man<br />

nicht wirklich von Einsparungen reden kann. Mal sehen, was im Jahr 2010 noch<br />

alles kommt.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dies der Nachtragsvoranschlag<br />

2009 ist und daher nichts im Jahr 2010 kommen kann. Für das Jahr 2010 wird ein<br />

neues Budget erstellt, welches sicherlich anders aussehen wird, als das Budget<br />

2009. Grund hierfür ist die Senkung der Ertragsanteile, der Entfall von<br />

Kommunalsteuern usw..<br />

Seite 5 von 48


Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass der Bürgermeister weiß, wovon<br />

er spricht. Es wurden im Finanzjahr 2008 Teilrechnungen der Fa. Porr in der Höhe<br />

von rund € 900.000,00 in das Jahr 2009 geschoben, damit der Haushalt<br />

ausgeglichen werden konnte.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, wenn Vizebürgermeister Schanda<br />

glaubt, die Rechnungen seien in das nächste Jahr geschoben worden, so<br />

akzeptiert er diese Meinung.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

von ihm verlesenen Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2009 zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 2) BEDARFSZUWEISUNGSANTRÄGE FÜR 2010<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass derzeit noch kein Erlass des Amtes der<br />

OÖ Landesregierung, Abteilung Gemeinden beim hiesigen Amte eingelangt<br />

ist. Wie bereits in der Presse verlautbart, wird es aber ohnehin so sein, dass<br />

aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung für neue Vorhaben<br />

ohnehin keine BZ-Mittel vorhanden sind.<br />

Laut Prognosen des Landes rechnet man damit, dass von 444 OÖ Gemeinden<br />

rund 300 ihren Finanzhaushalt nicht mehr selbst ausgleichen können. Die Folge<br />

ist, dass 2/3 des Landes-Gemeindebudgets von 141 Mio. dafür verwendet<br />

werden müssen, den Gemeinden die Abgänge auszugleichen. Neuprojekte<br />

werden vom Land erst dann mitfinanziert, wenn sich die Finanzlage gebessert<br />

hat. Keine Einschränkung gibt es für das laufende Kindergarten-<br />

Ausbauprogramm.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, folgende Anträge auf Gewährung von BZ-<br />

Mittel für 2010 einzubringen:<br />

1. für Grundankauf für künftigen Standort Alten- und Pflegeheim in <strong>Schalchen</strong><br />

(Beträge in €):<br />

2010 Gesamt<br />

2 Anteilsbetrag o.H. 71200 71200<br />

9 Landeszuschuss -- --<br />

Seite 6 von 48


10 Beantragte bzw.<br />

gewährte<br />

Bedarfszuweisung<br />

71200 71200<br />

12 SUMME: 142400 142400<br />

Die Liegenschaft von Frau Wiesner wird in weiterem für das Projekt Betreubares<br />

Wohnen in <strong>Schalchen</strong> benötigt. Dieses Grundstück ist idealerweise im Zentrum<br />

von <strong>Schalchen</strong>. Bäcker, Metzger und andere Nahversorger sind daher in<br />

unmittelbarer Nähe. Um die geplanten 50 m² Wohnungen herrscht reges<br />

Interesse. Laut Fragebogenaktion haben bis dato 28 Personen/Ehepaare<br />

Interesse an einer derartigen Wohnung.<br />

2. für Geh- und Radweg Furth (Beträge in €):<br />

2010 Gesamt<br />

2 Anteilsbetrag o.H. 101100 101100<br />

9 Landeszuschuss 48800 48800<br />

10 Beantragte bzw.<br />

gewährte<br />

Bedarfszuweisung<br />

48800 48800<br />

12 SUMME: 198700 198700<br />

Die Nachbargemeinden Munderfing und Uttendorf haben den Radweg bereits<br />

bis an die Gemeindegrenzen von <strong>Schalchen</strong> errichtet. Damit das Radnetz nicht<br />

unterbrochen wird bzw. die Radfahrer nicht die äußerst stark frequentierte B<br />

147 benützen müssen, hat sich die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> entschlossen, den<br />

Radweg ab Gemeindegrenze Uttendorf bis zur Bahnstation Furth auszubauen.<br />

Die Kosten hierfür liegen derzeit bei rund € 117.000,--. In weiterer Folge soll das<br />

Radwegnetz bis zur Gemeinde Munderfing geschlossen werden. Um<br />

Landesförderung (Straßenbaureferat) wurde bereits im Juni 2009 angesucht.<br />

3. für die Sanierung der Volksschule <strong>Schalchen</strong> (Beträge in €):<br />

2010 2011 Gesamt<br />

2 Anteilsbetrag o.H. 200000 23200 223200<br />

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9 Landeszuschuss 83700 83700 167400<br />

10 Beantragte bzw.<br />

gewährte<br />

Bedarfszuweisung<br />

83700 83700 167400<br />

12 SUMME: 367400 190600 558000<br />

Das derzeitige Schulgebäude wurde im Jahre 1899 erbaut und aufgrund<br />

entstandenen Platzmangels erstmals 1956 und ein weiteres Mal im Jahr 1997<br />

erweitert.<br />

Dieser alte Gebäudekomplex, in welchem rund 120 Schüler unterrichtet<br />

werden, befindet sich in einem baulich sehr schlechten Zustand. Die<br />

Außenfassade des optisch veralterten Schulgebäudes ist derart desolat, dass<br />

bereits der Putz großflächig von den Außenwänden abbröckelt.<br />

Neben den schlecht isolierten Fenstern klagt u.a. die Schulleitung über feuchte<br />

Räume im Erdgeschoss (Schimmelbildung – gesundheitliches Risiko für Schüler<br />

und Lehrer). Zudem weist das alte Schulgebäude noch eine<br />

Deckenkonstruktion aus Holztramdecken auf. Da diese den statischen<br />

Anforderungen nicht mehr genügen, sind diese auszuwechseln. Die<br />

Notwendigkeit einer Sanierung ist daher außer Frage gestellt und dringendst<br />

notwendig.<br />

Vizebürgermeister Schanda stellt die Frage, ob der Geh- und Radweg<br />

bereits abgerechnet ist.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass der Geh- und Radweg noch nicht<br />

fertiggestellt ist. Es wurde aber der Bereich, welcher bereits gebaut ist, auch<br />

abgerechnet.<br />

GR Nagl stellt die Frage, ob bezüglich BZ-Ansuchen Pfarrheim bereits<br />

etwas zurückgekommen ist.<br />

Der Bürgermeister verneint dies und erklärt, dass man sich aufgrund der<br />

derzeitigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Landes sicherlich noch<br />

einmal zusammensetzen und unterhalten muss.<br />

GR Nagl stellt fest, dass also noch keine Antwort eingelangt ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, die Ansuchen für Bedarfszuweisungen für das Jahr 2010 mit folgender<br />

Reihung einzubringen und zwar:<br />

1. Grundankauf für künftigen Standort Alten- und Pflegeheim in <strong>Schalchen</strong><br />

2. Geh- und Radweg Furth<br />

3. Sanierung Volksschule <strong>Schalchen</strong><br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

Seite 8 von 48


PUNKT 3) FESTSETZUNG DER HEBESÄTZE FÜR GEMEINDESTEUERN UND ABGABEN<br />

FÜR DAS FINANZJAHR 2010; GRUNDSTEUER, LUSTBARKEITENSABGABE,<br />

GRABGE-BÜHREN, HUNDEABGABE, BENÜTZUNGSGEBÜHREN FÜR<br />

ÖFFENTLICHEN GRUND<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Hebesätze der Grundsteuer für<br />

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe (A) sowie für Grundstücke (B) mit 500<br />

v.H. des Steuermessbetrages gleich bleiben soll.<br />

Weiters soll die Lustbarkeitsabgabe mit 10 v.H. des Preises oder Entgelts<br />

beibehalten werden.<br />

Bezüglich der Grabgebühren bemerkt der Bürgermeister, dass diese letztmalig<br />

per 01.01.2006 erhöht wurden. Die Gebühr für das Kindergrab wurde per<br />

01.01.2007 angehoben. Die Leichenhallengebühr wurde per 01.01.2008 von<br />

Tagesgebühr auf Pauschale abgeändert. Daher sollen die Grabgebühren – mit<br />

Ausnahme des Kindergrabes – geringfügig angehoben werden.<br />

Die Hundeabgabe soll um € 1,00 auf € 17,00 inkl.MWSt. erhöht werden und die<br />

Hundemarke soll gleich bleiben. Die Gemeinde Munderfing verlangt € 15,00<br />

inkl.MWSt. und die Stadtgemeinde Mattighofen € 20,00 inkl.MWSt. pro Hund.<br />

Die Gebrauchshunde gemäß § 10 des OÖ Hundegesetzes 2002 sind weiterhin<br />

von der Hundeabgabe befreit.<br />

Bezüglich den Benützungsgebühren für Gemeindegrund schlägt der<br />

Bürgermeister vor, dass diese generell um 10 % angehoben werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Hebesätze für die Grundsteuer, die Lustbarkeitsabgabe, die<br />

Hundeabgabegebühr sowie die Benützungsgebühr für Gemeindegrund wie<br />

folgt zu ändern bzw. beizubehalten und zwar:<br />

H E B E S Ä T Z E<br />

der Grundsteuer für Land- und<br />

Forstwirtschaft-<br />

liche Betriebe (A) mit ...<br />

der Grundsteuer für Grundstücke (B) mit<br />

...<br />

500 v.H. d.<br />

Steuermessbetrag<br />

500 v.H. d. Steuermessbetrag<br />

der Lustbarkeitsabgabe 10 v.H. d. Preises od. Entgelts<br />

Seite 9 von 48


§ 10 (1-4), § 15 (1), § 16 ( 1 und 2), § 17 (2), § 19 (2 und 4), § 20 (1-3) und §<br />

25 des Lustbarkeitsabgabengesetzes:<br />

- das jeweils im Gesetz festgelegte Mindestausmaß<br />

der Hundeabgabe mit ... € 13,33 exkl. MWSt. für jeden<br />

Hund<br />

€ 1,33 exkl. MWSt. für die<br />

Hunde-<br />

marke<br />

Gebrauchshunde gemäß § 10 des OÖ Hundegesetzes 2002, LGBl. Nr.<br />

147/2002 idgF. sind von der Hundeabgabe befreit.<br />

der Benützungebühren f.<br />

Gemeindegrund mit ...<br />

€ 2,08 exkl.MWSt.<br />

€ 2,42 exkl.MWSt.<br />

€ 2,75 exkl.MWSt.<br />

€ 3,00 exkl.MWSt.<br />

€ 3,67 exkl.MWSt.<br />

€ 5,42 exkl.MWSt.<br />

€ 9,58 exkl.MWSt.<br />

€ 17,92 exkl.MWSt.<br />

€ 21,25 exkl.MWSt.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

BESCHLUSS:<br />

Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, die Friedhofsgebührenordnung vom<br />

16.06.2006, wie folgt abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

17.12.2009 beschlossen, die Friedhofsgebührenordnung vom 16.06.2006, wie<br />

folgt abzuändern:<br />

§ 2<br />

Grabstellengebühr<br />

Seite 10 von 48


Für die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle wird eine<br />

Grabstellengebühr eingehoben. Bei jeder Beisetzung einer Leiche bzw. Urne<br />

ist die Grabstellengebühr für 10 Jahre im Vorhinein zu entrichten.<br />

Die Nutzungsgebühren betragen pro Jahr:<br />

a) Einzelgrab € 9,17 exkl.MWSt.<br />

b) Doppelgrab € 18,33 exkl.MWSt.<br />

c) Kindergrab € 2,50 exkl.MWSt.<br />

d) Urnengrab € 9,17 exkl.MWSt.<br />

e) Urnenhain – Wandnische bei<br />

Verleihung des Benutzungsrechtes € 27,50 exkl.MWSt.<br />

Für die Errichtung der Marmortafel ist bei Verleihung<br />

ein einmaliger Kostenbeitrag in der Höhe von € 258,33 exkl.MWSt. zu<br />

entrichten.<br />

Bei Ablauf oder Verfall einer Grabstelle entsteht den Angehörigen kein<br />

Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Rückerstattung von Gebühren.<br />

§ 3<br />

Nachlösegebühr<br />

Nach einem Zeitablauf von 10 Jahren kann das Nutzungsrecht um weitere 5<br />

Jahre verlängert werden.<br />

Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle beträgt die<br />

Gebühr pro Jahr:<br />

a) Einzelgrab € 9,17 exkl.MWSt.<br />

b) Doppelgrab € 18,33 exkl.MWSt.<br />

c) Kindergrab € 2,50 exkl.MWSt.<br />

d) Urnengrab € 9,17 exkl.MWSt.<br />

e) Urnenhain – Verlängerung<br />

des Benutzungsrechtes € 11,92 exkl.MWSt.<br />

§ 6<br />

Leichenhallengebühr<br />

Für die Benützung der Leichenhalle ist eine Pauschalgebühr von € 35,-- exkl.<br />

MWSt. zu entrichten.<br />

§ 7<br />

Kränzeentsorgung<br />

Für die Entsorgung von Kränzen nach Beerdigungen und Beisetzungen durch<br />

die Gemeinde ist ein Entsorgungsbeitrag von € 3,18 pro Kranz und € 2,27 pro<br />

Bukett jeweils exkl. MWSt. zu entrichten.<br />

§ 10<br />

Umsatzsteuer<br />

Seite 11 von 48


Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Die Gebührenordnung tritt mit 01. Jänner 2010 in Kraft.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 4) WASSERVERSORGUNGS- UND ABWASSERENTSORGUNGSANLAGE;<br />

FEST-SETZUNG DER ANSCHLUSSGEBÜHREN UND ANHEBUNG DER<br />

WASSERBEZUGS- UND KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass laut Erlass des Amtes der OÖ<br />

Landesregierung IKD(Gem-)511001/292-2009-Pra/Kai vom 11.11.2009 die<br />

Mindestanschlussgebühr bei WVA € 1.701,-- und jene für die ABA € 2.837,-- zu<br />

betragen hat. Die Anschlussgebühren der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> liegen<br />

aufgrund der jährlichen Anbindung an den Verbraucherpreisindex bereits über<br />

diese Mindestsätze. Seitens des Landes ergeht generell die Empfehlung, die im<br />

Haushaltsjahr 2009 gültigen Mindestanschlussgebühren für das Jahr 2010<br />

unverändert zu belassen.<br />

Der Bürgermeister schlägt daher vor, die Mindestanschlussgebühr bei<br />

WVA unverändert bei € 1.706,00 exkl.MWSt. und jene für die ABA unverändert<br />

bei € 2.846,00 exkl.MWSt. zu belassen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Mindestanschlussgebühr und somit auch die Anschlussgebühr bei WVA und<br />

ABA nicht zu erhöhen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

Der Bürgermeister berichtet bezüglich der Wasserbezugs- und<br />

Kanalbenützungsgebühren, dass diese in der GR-Sitzung vom 21.10.2005 bereits<br />

bis zum Jahre 2010 beschlossen wurden. In der GR-Sitzung vom 11.12.2008<br />

wurden jedoch die Gebühren für das Jahr 2009 nicht angehoben.<br />

Es gibt nunmehr drei Varianten die Gebühren zu erhöhen und zwar:<br />

WASSERBEZUGSGEBÜHR<br />

Variante 1:<br />

Seite 12 von 48


Es werden für das Finanzjahr 2010 die Gebühren verlangt, welche<br />

bereits in der Sitzung vom 21.10.2005 beschlossen wurden:<br />

Das wäre somit:<br />

201<br />

Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,10 pro m3 (excl. MWSt.)<br />

Variante 2:<br />

Es werden für das Finanzjahr 2010 die Gebühren verlangt, welche in der<br />

Sitzung vom 21.10.2005 für 2009 beschlossen wurden, da die Gemeinde<br />

für 2009 keine Gebührenerhöhung beschlossen hat.<br />

Das wäre somit:<br />

201<br />

0<br />

excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />

1,30 1,43 pro<br />

Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,05 pro m3 (excl. MWSt.)<br />

Variante 3:<br />

Es werden die Gebühren um die Indexsteigerung von 2 % erhöht.<br />

Das wäre somit:<br />

201<br />

0<br />

0<br />

excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />

m³<br />

1,28 1,41 pro<br />

Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,03 pro m3 (excl. MWSt.)<br />

Variante 1:<br />

excl. MWSt. incl. 10% MWSt.<br />

1,35 1,49 pro<br />

KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR<br />

m³<br />

m³<br />

Seite 13 von 48


Es werden für das Finanzjahr 2010 die Gebühren verlangt, welche<br />

bereits in der Sitzung vom 21.10.2005 beschlossen wurden:<br />

Das wäre somit:<br />

excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />

201<br />

0<br />

3,49 3,84 pro<br />

Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,30 pro m3 (excl. MWSt.)<br />

Variante 2:<br />

Es werden für das Finanzjahr 2010 die Gebühren verlangt, welche in der<br />

Sitzung vom 21.10.2005 für 2009 beschlossen wurden, da die Gemeinde<br />

für 2009 keine Gebührenerhöhung beschlossen hat.<br />

Das wäre somit<br />

excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />

201<br />

0<br />

m³<br />

3,34 3,67 pro<br />

Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,15 pro m3 (excl. MWSt.)<br />

Variante 3:<br />

Es werden die Gebühren um die Indexsteigerung von 2 % erhöht.<br />

Das wäre somit<br />

excl. MWSt. incl.10% MWSt.<br />

201<br />

0<br />

m³<br />

3,25 3,58 pro<br />

Dies ergäbe eine Erhöhung um € 0,06 pro m3 (excl. MWSt.)<br />

Vizebürgermeister Schanda stellt die Frage, welche dieser jeweils<br />

drei Varianten jetzt gewählt wird.<br />

Da im Jahr 2009 keine Erhöhung erfolgt ist, schlägt der Bürgermeister vor,<br />

jeweils die Variante 2 zu nehmen. Diese ergibt demnach bei den<br />

Kanalbenützungsgebühren eine Erhöhung um € 0,15 pro m³ (exklusive<br />

Mehrwertsteuer) und bei den Wasserbezugsgebühren eine Erhöhung um € 0,05<br />

m³ (exklusive Mehrwertsteuer).<br />

m³<br />

Seite 14 von 48


Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass auch die Erhöhung laut<br />

Variante 3 eine Möglichkeit wäre.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass bei dieser Variante 3 eine<br />

Erhöhung um lediglich € 0,06 m³ bzw. € 0,03 m³ erfolgt. Wenn immer nur<br />

geringfügig erhöht wird, könnte man später das Problem haben, dass man<br />

dann eine enorme Erhöhung machen muss, um wirtschaftlich zu sein.<br />

GV Ing. Klepp kann dieser Wortmeldung des Bürgermeisters nicht<br />

zustimmen. Denn wenn die Gemeinde jetzt weiterhin die Erhöhungen laut<br />

Variante 3 (Indexsteigerung) durchführt, ist zu beachten, dass bei einer<br />

Erholung der Wirtschaftslage auch der Verbraucherpreisindex wieder steigt.<br />

Das heißt, dass man dann nicht automatisch einen höheren Schritt hat. Es gibt<br />

hiezu auch eine Landeskorrespondenz Nr. 177 vom 04.08.2009, in welcher das<br />

Land explizite sagt, die Gemeinden sollen die Erhöhungen um den<br />

Verbraucherpreisindex durchführen und nicht um den jetzt gültigen Betrag.<br />

Weiters stellt GV Ing. Klepp die Frage, wie man in der Variante 3 auf eine<br />

Indexsteigerung von 2 % kommt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass es hierzu einen gültigen<br />

Gemeinderatsbeschluss gibt, welcher weder vom Verbraucherpreisindex noch<br />

sonst irgendetwas ausgegangen ist, sondern es sich dabei um ein Abkommen<br />

mit dem RHV Mattig-Hainbach handelt.<br />

GR Dr. Postlmayr stellt die Frage, wie weit weg ist man mit der Variante 2<br />

von den Mindestgebühren laut VA-Erlass 2010.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass die Mindestgebühren bei den<br />

Kanalbenützungsgebühren € 3,48 inkl.MWSt. und bei den<br />

Wasserbezugsgebühren € 1,41 inkl.MWSt. betragen.<br />

GV Ing. Klepp stellt nochmals die Frage, wie man in der Variante 3 auf<br />

eine Indexsteigerung von 2 % kommt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass es sich dabei um jenen<br />

Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahre 2005 handelt, mit welchem<br />

beschlossen wurde, dass jedes Jahr eine Erhöhung um 2 % erfolgen soll.<br />

GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass demnach die Bezeichnung<br />

Indexsteigerung unter Variante 3 nicht richtig ist und abzuändern wäre.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu.<br />

GR Dr. Postlmayr bemerkt, dass in den Sitzungsunterlagen auch die<br />

Erhöhung der Zählermiete angeführt wurde.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, dass derzeit für die großen Wasserzähler (20 m³)<br />

in der Gemeinde die gleichen Zählermieten wie für die kleinen Wasserzähler (3<br />

m³) eingehoben werden. In der Gemeinde gibt es derzeit ca. 15 Stück große<br />

Wasserzähler. Der Kaufpreis bei der Salzburg AG beträgt für den kleinen<br />

Wasserzähler € 20,-- netto und für den großen Wasserzähler € 58,-- netto.<br />

Der Bürgermeister schlägt nunmehr vor, dass man die Gebühren für den<br />

kleinen Wasserzähler auf € 1,35 inkl.MWSt. je Monat erhöht und für den großen<br />

Wasserzähler € 2,00 inkl.MWSt. je Monat verlangt.<br />

Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass die Gemeinde mit dieser<br />

Einführung der Gebühr für große Wasserzähler keinen Gewinn machen wird,<br />

aber es ist gerecht gegenüber jenen mit einem kleinen Wasserzähler.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, die Wassergebührenordnung vom 11.12.2003, idgF vom 11.12.2008, wie<br />

folgt abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

17.12.2009 beschlossen, die Wassergebührenordnung vom 11.12.2003, wie<br />

folgt abzuändern:<br />

§ 3<br />

Wasserbezugsgebühren<br />

1. Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen<br />

Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu<br />

entrichten. Diese beträt bei der Messung des Wasserverbrauches mit<br />

Wasserzählern:<br />

ab 01.01.2006 pro m³ € 1,15 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2007 pro m³ € 1,20 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2008 pro m³ € 1,25 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2009 pro m³ € 1,25 exkl. MWSt. (KEINE Erhöhung)<br />

ab 01.01.2010 pro m³ € 1,30 exkl. MWSt.<br />

2. Die Mindestwasserbezugsgebühr wird für jedes angeschlossene<br />

Grundstück mit der jeweils gültigen Wassergebühr mit:<br />

festgelegt.<br />

30 m³ pro Jahr und je Haushalt bis zu einer Person und<br />

50 m³ pro Jahr und je Mehrpersonenhaushalt<br />

3. Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist der<br />

Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre als Basis für die<br />

Berechnung heranzuziehen.<br />

Seite 16 von 48


4. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine<br />

Wassergebührenpauschale zu ent-richten.<br />

Diese beträgt monatlich:<br />

a) für unbebaute Grundstücke € 4,85 exkl. MWSt.<br />

b) für bebaute Grundstücke nach § 2 (1) € 4,85 exkl. MWSt.<br />

5. Für die Bereitstellung, Instandhaltung, Überprüfung und Nacheichung de<br />

Wasserzähler ist eine Wasserzählergebühr zu entrichten. Die<br />

Wasserzählergebühr beträgt:<br />

a) pro Wasserzähler 3 m³ - € 1,23 exkl. MWSt. je Monat;<br />

b) pro Wasserzähler 20 m³ - € 1,82 exkl.MWSt. je Monat.<br />

§ 5<br />

Umsatzsteuer<br />

Zu den Gebührensätzen wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Abänderung der Wassergebührenordnung tritt<br />

mit 01. Jänner 2010 in Kraft<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

Hinsichtlich der Kanalanschlussgebühren bringt der Bürgermeister<br />

vor, dass auch diese entsprechend dem vorhin erwähnten Variante 2<br />

anzuheben ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, die Kanalgebührenordnung vom<br />

11.12.2003, idgF vom 21.08.2009, wie folgt abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am 17.12.2009<br />

beschlossen, die Kanalgebührenordnung vom 11.12.2003, wie folgt<br />

abzuändern:<br />

§ 4<br />

Kanalbenützungsgebühren<br />

1. Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche<br />

Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt pro m³ des aus<br />

gemeindeeigenen, genossenschaftlichen oder privaten<br />

Wasserversorgungsanlagen bezogenen Wassers:<br />

ab 01.01.2006 pro m³ € 2,89 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2007 pro m³ € 3,04 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2008 pro m³ € 3,19 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2009 pro m³ € 3,19 exkl. MWSt. (KEINE Erhöhung)<br />

ab 01.01.2010 pro m³ € 3,34 exkl. MWSt..<br />

Seite 17 von 48


Die Mengenfeststellung des aus Versorgungsanlagen entnommenen<br />

Wassers hat durch einen von der Gemeinde beigestellten, geeichten<br />

Wasserzählers zu erfolgen.<br />

Erfolgt die Wasserversorgung über eine eigene Brunnen- oder<br />

Quellenanlage, ist der Wasserzähler unmittelbar nach der Pumpenanlage<br />

bzw. vor der ersten Auslauföffnung einzubauen. Für Brauchwässer (Wasser<br />

zum Gartenspritzen, Füllen von Freibadanlagen etc.) besteht die<br />

Möglichkeit einen Subzähler einbauen zu lassen. Für einen derartigen<br />

Wasserverbrauch ist keine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.<br />

Die Kosten für den Einbau des Wasserzählers und Subzählers hat der<br />

Eigentümer des angeschlossenen Grundstückes zu tragen. Die<br />

Wasserzähler selbst bleiben im Eigentum der Gemeinde und werden diese<br />

gegen die in der Wassergebührenordnung festgelegte Zählermiete zu<br />

Verfügung gestellt.<br />

Der Einbau eines Subzählers wird nach Fertigstellung der notwendigen<br />

Installation von der Gemeinde vorgenommen.<br />

§ 6<br />

Umsatzsteuer<br />

Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf<br />

den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag, frühestens mit 01.<br />

Jänner 2010.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 5) ABFALLGEBÜHREN; FESTSETZUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Bezirksabfallverband den<br />

Abfallwirtschafts-beitrag für 2010 nicht erhöht hat. Jener für den Sperrmüll<br />

wurde um € 0,55 je Einwohner angehoben.<br />

Beim Abfuhrunternehmen Buttenhauser ist die Indexgrenze noch nicht erreicht,<br />

sodass für 2010 keine Erhöhung des Entgeltes für die Abfuhr zu erwarten ist.<br />

Die Kosten für Grünabfälle und Bioabfälle blieben im Vergleich 2008 zu 2009<br />

konstant.<br />

Aufgrund der vorhandenen Rücklage ist eine Erhöhung der Abfallgebühren<br />

nicht zwingend erforderlich.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

die Abfallgebühren für das Jahr 2010 nicht zu erhöhen.<br />

Seite 18 von 48


EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 6) ESSENSBEITRAG FÜR KINDERGARTENKINDER; ANGLEICHUNG AN<br />

JENEN FÜR VOLKSSCHÜLER<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Essensbeitrag für Schulkinder € 2,40<br />

inkl.MWSt. pro Portion, für Lehrpersonen € 4,20 inkl.MWSt. pro Portion und für<br />

Kindergartenkinder € 2,00 inkl.MWSt. pro Portion beträgt. Da die Portionen für<br />

den Kindergarten laut Kochstellenleitung gleich der Schulkinder sind und für<br />

den Kindergarten ein zusätzlicher Aufwand für Fahrtkosten hinzukommt, wäre<br />

es angebracht, den Essensbeitrag für Kindergartenkinder an jenen für die<br />

Schulkinder anzugleichen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag,<br />

die Tarifordnung für den Kindergarten und die alterserweiterte Gruppe für<br />

Volksschulkinder der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 01.09.2009 wie folgt<br />

abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am 17.12.2009<br />

beschlossen, die Tarifordnung für den Kindergarten und die alterserweiterte<br />

Gruppe für Volksschulkinder der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> vom 01.09.2009, wie<br />

folgt abzuändern:<br />

§ 7<br />

SONSTIGE BEITRÄGE<br />

(1) Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 2,40<br />

inkl.MWSt. pro Essensportion verrechnet.<br />

(2) Für die Begleitperson beim Kindergartentransport wird (lt. Erlass des Amtes<br />

der OÖ Landesregierung vom 25.10.2006, AZ: Gem-511001/220-2006-JI/Pü)<br />

ein Kostenbeitrag in Höhe von monatlich € 8,-- inkl.MWSt. vorgeschrieben.<br />

§ 8<br />

INKRAFTTRETEN<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Tarifordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag, spätestens am 01. Jänner 2010.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

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PUNKT 7) MEHRZWECKHALLE; ANTRAG DER ÖVP AUF BEFREIUNG DER<br />

SAALMIETE FÜR GEMEINNÜTZIGE VEREINE FÜR JE EINE<br />

VERANSTALTUNG PRO JAHR<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion den Antrag<br />

eingebracht hat, den gemeinnützigen Vereinen (Feuerwehren, Musikverein,<br />

Sportverein, Landjugend und Kameradschaftsbund) grundsätzlich für eine<br />

Veranstaltung pro Jahr die Saalmiete zu erlassen. Denn ein kostendeckender<br />

Betrieb der Freizeithalle ist auch bei einer Erhöhung der Saalmiete nicht<br />

möglich. Jeder Veranstalter hat die Möglichkeit, bei der Gemeinde um<br />

Befreiung anzusuchen und wird dem Ansuchen meist auch entsprochen. Es<br />

wäre aber eine Verwaltungsvereinfachung und für die Vereine ein kleines<br />

Dankeschön für ihr unentgeltliches Bemühen für die Gemeinde und die<br />

Dorfgemeinschaft.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass bei der Aufsichtsbehörde um eine<br />

diesbezügliche Stellungnahme gebeten wurde. Mit Schreiben vom 11.12.2009,<br />

GZ: Gem40-902-2009-MF/Fo teilt die Bezirkshauptmannschaft mit, dass bereits<br />

im Gebarungseinschaubericht 2004/2005 darauf hingewiesen wurde, dass der<br />

Betrieb der Mehrzweckhalle einen effektiven Abgang in beträchtlicher Höhe<br />

verzeichnet. Gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Krise, in der eine große<br />

Anzahl von Gemeinden den ordentlichen Haushalt nicht mehr ausgleichen<br />

können, muss die Aufsichtsbehörde auf eine gerechte Verteilung der<br />

Steuermittel achten. Dies bedeutet, dass auch wirtschaftlich (noch) gesunde<br />

Gemeinden auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und<br />

Zweckmäßigkeit achten müssen. Jene Gemeinden die diese Grundsätze<br />

missachten, müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sie bei<br />

der Verteilung der allenfalls noch verbleibenden Bedarfszuweisungmittel leer<br />

ausgehen. Die Bezirkshauptmannschaft empfiehlt daher, von generellen<br />

Befreiungen von Saalmieten bzw. Betriebskostenersätzen Abstand zu nehmen.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass unter TOP 22) der heutigen Sitzung das<br />

Ansuchen der FF Stallhofen um Befreiung von der Saalmiete für den<br />

Feuerwehrball zu behandeln ist. Dieses möchte er doch noch einmal positiv<br />

behandeln. Es wäre Aufgabe eines Ausschusses Richtlinien für die Benützung<br />

der Mehrzweckhalle auszuarbeiten und diese dann dem Gemeinderat<br />

vorzulegen. Es ist nicht möglich, diesem Antrag der ÖVP-Fraktion stattzugeben,<br />

da sonst sogar eventuell finanzielle Mittel gestrichen werden.<br />

Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass dies eigentlich nur eine<br />

Verwaltungsvereinfachung wäre. Denn jedes Ansuchen, sei es von Feuerwehr,<br />

Musikverein usw. muss im Gemeinderat behandelt werden und es wurde<br />

seinen Kenntnissen nach, noch nie ein Antrag abgelehnt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass es trotzdem besser wäre, wenn jeder<br />

einzelne Antrag im Gemeinderat behandelt wird. Denn dann steht jetzt nicht<br />

im Protokoll, dass die Gemeinde für gemeinnützige Vereine generell keine<br />

Kosten für die Mehrzweckhalle verrechnet. Er wäre auch dafür, dass alle<br />

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Vereine befreit würden, doch ist im Schreiben der Bezirkshauptmann-schaft<br />

festgehalten, dass die Gemeinde bei der Vergabe der BZ-Mittel leer ausgehen<br />

könnte. Man solle daher bei dem bisherigen Modus bleiben.<br />

Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass die ÖVP-Fraktion den Antrag<br />

zurück zieht. Es soll dieses Thema in einem Ausschuss behandelt werden.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, jetzt den<br />

Antrag zurückzuziehen. Es wird der Antrag zur Kenntnis genommen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dieses Antrag der ÖVP-Fraktion zur Kenntnis<br />

zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 8) FESTSETZUNG DES BEITRAGES FÜR ESSEN AUF RÄDERN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Portion jetzt € 6,30 inkl.MWSt. kostet<br />

und die letzte Erhöhung per 01.01.2007 erfolgt ist. Nachdem die Aktion Essen<br />

auf Rädern immer einen Abgang haben und dieser für das Jahr 2009 bei<br />

vorläufig € 8.621,49 liegen wird, sollte der Portionspreis auf € 6,50 inkl.MWSt.<br />

angehoben werden.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, wenn man die jährlichen Ausgaben durch<br />

die jährlichen Portionen dividiert, man folgende Zahlen erhält:<br />

2005: € 7,54 2008: € 8,10<br />

2006: € 8,60 2009: € 10,23<br />

2007: € 8,15<br />

Dabei fällt auf, dass im Jahr 2009 ein gewaltiger Anstieg erfolgt ist. GR Breckner<br />

stellt die Frage, ob es hierfür eine Erklärung gibt.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dies einfach erklärt ist, da auch die<br />

Kosten pro Portion an das Bezirksaltenheim teurer geworden sind. Es ist nirgends<br />

wo etwas billiger geworden. Im Gegenteil es ist das Kilometergeld sowie auch<br />

das Personal teurer geworden.<br />

Vizebürgermeister Schanda stellt fest, dass die Kosten pro Portion an das<br />

Bezirksaltenheim € 5,20 inkl.MWSt. betragen. Von GR Breckner wurde ein Betrag<br />

von € 10,23 errechnet, dies ist fast das Doppelte.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass für die Kosten das Personal, Geschirr,<br />

Kilometergeld usw. gerechnet werden. Weiters muss beachtet werden, je<br />

weniger Portionen, desto teurer ist die Aktion Essen auf Rädern.<br />

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GR Breckner bemerkt, dass sicherlich alles teurer geworden ist, es ist<br />

trotzdem ein enormer Sprung vom Jahr 2008 auf 2009. Ist eine größere<br />

Anschaffung erfolgt?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass keine größere Anschaffung erfolgt ist<br />

und wiederholt, dass die Aktion erst wirtschaftlicher wird, wenn mehr Leute<br />

daran teilnehmen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass er eine genaue Aufstellung über die Kosten für<br />

diese Aktion erstellen und jedem zukommen lässt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, den Beitrag für die Aktion Essen auf Rädern auf € 6,50 inkl.MWSt. pro<br />

Portion zu erhöhen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 9) MUSIKVEREIN SCHALCHEN; ANSUCHEN AUF EINVERNEHMLICHE<br />

LÖSUNG DES MIETEN- UND SUBVENTIONSPROBLEMS<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Musikverein <strong>Schalchen</strong> mit<br />

Schreiben 14.04.2009 folgendes Ansuchen eingebracht hat:<br />

1. Als einmalige Veranstaltung haben wir am Sonntag, den 22.02.2009 eine<br />

Jubiläumsveranstaltung „60 Jahre Lumpenball“ veranstaltet. Aufgrund der<br />

einmaligen Veranstaltung ersuchen wir den Gemeinderat von <strong>Schalchen</strong><br />

um einen Erlass der Saalmiete (wie mit Herrn Bürgermeister Stefan Fuchs<br />

telefonisch vereinbart)<br />

2. Im Probelokal speziell im Gesamtprobenraum weißt die Akustikdecke<br />

starke optische Mängel (jeder Stoß der Platten wird von Monat zu Monat<br />

stärker sichtbar) auf.<br />

Über den Trompetenregister ist seit einigen Jahren ein immer größer<br />

werdender schwarzer Fleck sichtbar – resultiert aus Feuchteeintritt durch<br />

die Entlüftung und wahrscheinlich mangelnder Anschluss der<br />

Dampfbremse. Wir haben diesen Punkt schon einige Male bei der<br />

Gemeinde beanstandet.<br />

3. Miete:<br />

Beim Einzug 1996 in unser derzeitiges Probelokal wurde seitens der<br />

Gemeinde und des Vorstandes des Musikvereines folgende Vereinbarung<br />

getroffen:<br />

Aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung wird seitens des Musikvereines<br />

<strong>Schalchen</strong> eine Miete an die Gemeinde entrichtet, auf die Dauer von 10<br />

Jahren. Zum gleichen Zeitpunkt hat sich der Musikverein verpflichtet um<br />

keine außertürlichen Subventionen anzusuchen (was auch in der Frist nie<br />

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geschehen ist). Mittlerweilen bezahlen wir seit fast 13 Jahren die Miete inkl.<br />

Betriebskosten.<br />

Miete inkl.Betriebskosten: € 577,06 x 12 = 6.934,72 €<br />

Rückerstattete Subvention: 5.228,16 € (2008)<br />

Ergibt eine jährliche -Subvention 1.706,56 €<br />

Vor 1996 bekamen wir seitens der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> eine Subvention<br />

in der Höhe von 15.000,-- Schilling.<br />

Seitens der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ist uns wieder eine Mietpreiserhöhung<br />

von € 539,04 für das Jahr 2009 bekannt.<br />

Wir bitten die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> um ein genaues Betrachten der<br />

Zahlen. Wir bitten um eine Lösung, den wir müssen mittlerweilen inkl. der<br />

Subvention die wir von Euch beziehen, im Jahre 2009 2.245,60 € sprich in<br />

Schilling über 30.000,-- Schilling draufzahlen.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Punkte 1. und 2. bereits in der<br />

Gemeinderatsitzung am 19.06.2009, TOP 21) behandelt wurden. Damals wurde<br />

mit dem Musikverein vereinbart, dass das Thema Miete erst nach der<br />

Gemeinde- und Bürgermeisterwahl behandelt wird.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Miete und die Betriebskosten seit 1998<br />

aufgrund der Indexsteigerung erhöht wurden, jedoch die Subventionshöhe<br />

immer gleich geblieben ist. Ausnahme hievon war das Jahr 2003, in welchem<br />

Uniformen und ein PC angekauft wurden. Detailliert sieht die Aufstellung wie<br />

folgt aus:<br />

Miete Betriebskosten Subvention<br />

1998 4.360,37 1.690,17 5,450,46<br />

1999 4.360,37 1.645,22 5.450,46<br />

2000 4.504,26 2.035,01 5.450,46<br />

2001 4.533,04 1.615,99 5.450,46<br />

2002 4.792,05 1.305,24 5.450,46<br />

2003 4.587,52 1.607,25 7.633,84 +PC-Ankauf + Uniformen<br />

2004 4.760,20 1.686,97 5.450,46<br />

2005 4.583,16 1.722,11 4.956,11 aufgrund nicht<br />

vorgelegter Re.<br />

2006 5.527,27 1.922,20 5.450,46<br />

2007 5.108,75 1.951,49 5.450,46<br />

2008 5.068,32 1.856,40 5.228,15 abzügl.Vorhang<br />

2009 5.068,32 1.856,40 5.450,46<br />

SUMME<br />

57.253,63<br />

20.894,45<br />

66.872,25<br />

-11.275,83<br />

Der Bürgermeister erinnert sich an die mit dem Musikverein im Jahre 1996<br />

per Handschlag ausgemachte Vereinbarung. Es ist auch bekannt, welche<br />

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gigantische Summe der Musik dadurch verloren gegangen ist, welche<br />

nunmehr in irgendeiner Weise seitens der Gemeinde abgedeckt werden muss.<br />

Es steht der Musik, wie jedem anderen Verein, eine jährliche Förderung zu.<br />

Damals waren es ATS 15.000,-- pro Jahr, jetzt könnte man vorschlagen, dass es<br />

€ 2.000,-- pro Jahr werden. Man muss auf alle Fälle ab dem Finanzjahr 2010<br />

eine Förderung vorsehen, damit der verlorene Betrag von € 11.275,83 in Raten<br />

gefördert wird.<br />

Vizebürgermeister Schanda schlägt vor, dass die jährliche Subvention<br />

von derzeit € 5.450,46 auf € 7.000,-- zu erhöhen. Dies sollte vielleicht vom<br />

Ausschuss noch vorab durchgerechnet werden.<br />

GR Roman Breckner weist auf die Indexsteigerung seit 1996 hin.<br />

GV Steinberger stellt die Frage, ob auch der Musikverein damit<br />

einverstanden ist. Man soll sich auf alle Fälle das Einverständnis der Musik<br />

einholen und zusammensitzen.<br />

Vizebürgermeister Schanda schlägt vor, dass man den Obmann des<br />

Musikvereines zur nächsten Gemeindevorstandssitzung einlädt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, den Obmann des Musikvereines <strong>Schalchen</strong> zur nächsten<br />

Gemeindevorstandssitzung einzuladen, um die Modalitäten der Subvention zu<br />

besprechen und eine jährliche Förderung in der Höhe von € 7.000,--<br />

vorzuschlagen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 10) ABSCHLUSS KAUFVERTRAG MIT FRAU WALPURGA STEININGER FÜR<br />

ANKAUF DER GRUNDSTÜCKE 510 UND 508/1, KG. SCHALCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />

01.08.2008 beschlossen hat, von Frau Steininger einen rund 2.033 m² großen Teil<br />

der Grundstücke 510 und 508/1, KG. <strong>Schalchen</strong> zum Preis von € 61,--<br />

anzukaufen.<br />

Diesem Beschluss stimmte Frau Steininger nicht zu, da sie darauf verwies, dass<br />

ein Grundpreis von € 62,--/m² und € 35,--/m² für die Friedhofzufahrt vereinbart<br />

war. Der Gemeinderat kam dem in der Sitzung am 21.08.2009 nach.<br />

Dem stimmte Frau Steininger neuerlich nicht zu und fordert sie nun folgendes:<br />

NEUER KAUFPREIS lt. Wunsch von Frau Steininger (Schreiben vom<br />

01.09.09)<br />

- das aus Gst. 508/1 neugebildete Gst. 508/3 im Ausmaß von 1.579 m² um<br />

Seite 24 von 48<br />

€ 62,--/m²;<br />

- Gst. 510 mit Teil „1“ im Ausmaß von 367 m² um € 35,--/m²


Der Bürgermeister bemerkt, dass dadurch zwar der Kaufpreis um €<br />

2.187,00 höher ausfällt, jedoch sollte man nun endlich zu einem Abschluss<br />

kommen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vom Gemeinderat in der Sitzung am 21.08.2009 unter TOP 3) gefassten<br />

Beschluss zur Gänze aufzuheben und neu zu fassen wie folgt:<br />

Laut vorliegender Vermessungsurkunde von DI Fleischmann vom 13.10.2008, GZ<br />

34366/08:<br />

a) das aus Grundstück 508/1 neugebildete Grundstück 508/3 im Ausmaß<br />

von 1.579 m² um den Kaufpreis von € 62,--/m²;<br />

b) das Grundstück 510 mit Teil „1“ im Ausmaß von 367 m² um den Kaufpreis<br />

von € 35,--/m²;<br />

c) den aus Grundstück 508/1 neugebildeten Teil „2“ im Ausmaß von 87 m2;<br />

abzüglich 6 m² (Teil „3“) ergibt 81 m² um den Kaufpreis von € 62,--/m²,<br />

d) zuzüglich 3 % Maklerprovision der Fa. RE/MAX in der Höhe von € 4.167,54<br />

käuflich zu erwerben und diesen Kauf aus der Entnahme der Rücklage<br />

Raumordnung zu finanzieren.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 11) ÖFFENTLICHES GUT 1598, KG. SCHALCHEN;<br />

STRASSENGRUNDABTRETUNGS-ERKLÄRUNG DER PFARRPFRÜNDE<br />

SCHALCHEN ZUM AUSBAU DES ÖFFENT-LICHEN GUTES 1598<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am<br />

19.06.2009, TOP 12) die am 23.05.2009 von Pfarrer Pater Joschko abgegebene<br />

Abtretungserklärung für einen südlich an den öffentlichen Weg 1598<br />

angrenzenden ca. 3 m breiten Grundstücksstreifen aus der Parzelle 499 in<br />

einem Ausmaß von rund 300 m² beschlossen hat. Im Zuge des Tausch- und<br />

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Grundabtretungsverfahrens kam die Finanzkammer der Diözese Linz jedoch zur<br />

Ansicht, dass nur jener Teil ab der Hummelbachstraße bis zur östlichen<br />

Grundgrenze des Grundstückes 501/2 in einem Ausmaß von ca. 150 m²<br />

abgetreten wird.<br />

Der Gemeinderat hat damals den Beschluss gefasst, diesen Grundstücksstreifen<br />

in das öffentliche Gut zu übernehmen, um einen durchgehenden Weg zur<br />

Brunnbachstraße zu errichten. Daher kann es nicht sein, dass jetzt, wo die<br />

Straße entlang des Grundstückes des Pfarrhofes errichtet ist, plötzlich nur ein Teil<br />

abgetreten wird.<br />

Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass die Gemeinde nicht<br />

verpflichtet ist, diese Straße in das öffentliche Gut zu übernehmen, da es ja<br />

eine Sackgasse ist. Für den Fall, dass die Finanzkammer nicht wie ursprünglich<br />

vereinbart, die gesamte Weglänge abtritt, soll diesen eine Rechnung für die<br />

Errichtung der Straße gestellt werden.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass jedoch diese Straße interessant gewesen<br />

wäre, da somit eine Verbindung in die Brunnbachstraße hergestellt werden<br />

hätte können.<br />

Vizebürgermeister Mittermaier stellt die Frage, in wie weit sich die<br />

Gemeinde verpflichtet hat, diese Straße in das öffentliche Gut zu übernehmen.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass Mitglieder des Pfarrgemeinderates bei<br />

ihm vorgesprochen und gefragt haben, ob die Übernahme der Straße durch<br />

die Gemeinde möglich wäre. Dies wurde im Gemeinderat vorgebracht und<br />

beschlossen. Der Beschluss lautet jedoch, dass die gesamte Länge<br />

übernommen wird und nicht nur ein Teil von etwa 80 m.<br />

Der Bürgermeister schlägt daher vor, dass Ansinnen der Finanzkammer der<br />

Diözese Linz abzulehnen und auf den Gemeinderatsbeschluss zu verweisen, in<br />

welchem beschlossen wurde, dass rund 300 m² abgetreten werden. Ist die<br />

Diözese Linz damit nicht einverstanden, wird die Straße nicht in das öffentliche<br />

Gut übernommen.<br />

GR Nagl berichtet, dass sich der Pfarrgemeinderat bemüht hat für alle<br />

Beteiligten eine optimale Lösung zu finden. Die Vorstellungen der Diözese Linz<br />

sind jedoch absurd. GR Nagl hat mit dem zuständigen Herrn der Finanzkammer<br />

der Diözese Linz, Herrn Schestauber ein langes Telefongespräch geführt. Dessen<br />

Vorstellung war, dass die Diözese den Straßenteil bis zur östlichen Grundgrenze<br />

des Grundstückes 501/2 kostenlos in das öffentliche Gut abtritt. Der restliche Teil<br />

bis zur Brunnbachstraße soll die Gemeinde zum Baulandpreis erwerben. GR<br />

Nagl teilte Herrn Schestauber mit, dass es sich dabei um kein Bauland, sondern<br />

um Grünland handelt. Demnach wären dies € 900,00, wenn der<br />

Quadratmeterpreis mit € 3,-- gerechnet wird. Nur über einen solchen Unsinn<br />

sollte gar nicht nachgedacht werden.<br />

Der Bürgermeister stellt an GR Nagl die Frage, ob den Herren der Diözese<br />

Linz bekannt ist, dass die Gemeinde bereits die Straße errichtet hat.<br />

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GR Nagl antwortet, dass dies zum Zeitpunkt des Telefongespräches noch<br />

nicht erfolgt war. Weiters erklärt GR Nagl, dass er Herrn Schestauber mitgeteilt<br />

hat, dass die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> nicht so dumm ist, dass sie ein Grundstück<br />

in teures Bauland umwidmet, um es dann der Diözese abkaufen zu können.<br />

Aber es erweckt den Anschein, dass er dabei auf taube Ohren gestoßen ist.<br />

AL Schwendner stellt an GR Nagl die Frage, ob rechtlich gesehen, Pfarrer<br />

Pater Joschko die Befugnis hat, die Straßengrundabtretungserklärung zu<br />

unterfertigen.<br />

GR Nagl antwortet, dass dies eine eigenartige Konstellation ist, denn<br />

einerseits bekommt Pfarrer Pater Joschko als Grundeigentümer den Bauplan<br />

zum Unterfertigen, andererseits wird dann von der Diözese Linz mitgeteilt, dass<br />

die von Pater Joschko unterfertigten Unterlagen nicht gelten. In der Diözese<br />

Linz weiß man selber nicht, wer für was kompetent ist.<br />

GV Dirnsteiner betont, dass die Gemeinde dieses Schreiben an die<br />

Diözese etwas schärfer richten darf. Denn die Diözese führt die Gemeinde an<br />

der Nase herum.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, die vorliegende Straßengrundabtretungserklärung der Finanzkammer<br />

der Diözese Linz vom 09.10.2009 abzulehnen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 12) HOLZLEITNERSTRASSE; ANSUCHEN DER EHEGATTEN GERHARD UND<br />

HELGA DAXECKER, HITZLEITEN 7 AUF VERKAUF VON CA. 30 M² AUS<br />

DEM ÖFFENT-LICHEN STRASSENGUT 985/1, KG. FURTH<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Ehegatten Gerhard und<br />

Helga Daxecker, Hitzleiten 7 mit Schreiben vom 29.09.2009 mitteilen, dass sie im<br />

Jahr 2008 das Grundstück 398/3, KG. Furth, welches an die Holzleitnerstraße<br />

angrenzt, erworben haben. Ursprünglich war das Grundstück von der<br />

Holzleitnerstraße in Richtung Westen mit einer um ca. 2-3 m abfallenden<br />

Böschung verbunden. Nachdem nunmehr das Grundstück auf etwa das<br />

Niveau der Straße aufgefüllt wurde, ergibt sich ein Grundstücksstreifen<br />

zwischen Holzleitnerstraße und dem Grundstück 398/3. Dieser Grünstreifen hat<br />

ca. ein Ausmaß von 30 m². Da die Ehegatten Daxecker nunmehr parallel zur<br />

Straße einen Zaun errichten möchten, stellen diese an die Gemeinde das<br />

Ansuchen, den ca. 30 m² großen Grünstreifen aus dem öffentliche Straßengut<br />

985/1, KG. Furth zu verkaufen.<br />

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Der Bürgermeister schlägt vor, diesen Grundstücksteil um € 40,--/m² an die<br />

Ehegatten Daxecker zu verkaufen. Weiters haben die Käufer die<br />

Vermessungskosten zu tragen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

nachstehenden Antrag:<br />

a) einen ca. 30 m² großen Teil des öffentlichen Straßengutes 985/1, KG. Furth an<br />

die Ehegatten Gerhard und Helga Daxecker um den Preis von 40,--/m² zu<br />

verkaufen. Die Vermessungskosten haben die Ehegatten Daxecker zu<br />

tragen.<br />

b) das Verfahren zur Auflassung des laut vorliegenden Planes<br />

gekennzeichneten Teilstückes im Ausmaß von ca. 30 m² des öffentlichen<br />

Gutes 985/1, KG. Furth, entsprechend den Bestimmungen des OÖ<br />

Straßengesetzes einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 13) WIESENBERGERSTRASSE; NEUVERMESSUNG IM BEREICH ALFONS<br />

GANN, FURTH 3 SOWIE ÜBEREIGNUNG VON TEIL 3 DES ÖFFENTLICHEN<br />

STRASSEN-GUTES 1002/2, KG. FURTH; GRUNDBÜCHERLICHE<br />

DURCHFÜHRUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass damals Herr Alfons Gann<br />

entsprechend dem Vermessungsplan 50077-1/01 vom 07.06.2001 zur<br />

Verbreiterung der Wiesenbergerstraße 75 m² in das öffentliche Gut abgetreten<br />

hat. Dies wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 05.04.2006, TOP 2) zur<br />

Kenntnis genommen. Die nunmehr vom DI Fleischmann, Salzburg<br />

vorgenommene Vermessung, Plan Nr. 34768/09 vom 01.09.2009 ergibt einen<br />

Zuwachs für die Gemeinde von 32 m² und einen Zuwachs für Herrn Gann von<br />

177 m². Demnach ergibt sich eine Differenz von 70 m² zu Lasten der Gemeinde.<br />

Vizebürgermeister Schanda stellt fest, dass die Gemeinde einerseits<br />

ein Guthaben von 70 m² hat und andererseits Herrn Gann den Thujenzaun<br />

bezahlt hat.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde bereits<br />

mehrmals solche Abkommen geschlossen hat. Es wird zum Beispiel auch beim<br />

Grundstück von Herrn Friedrich Schachner der Zaun errichtet.<br />

In der Angelegenheit Gann geht es darum, dass bei diesem Grundstück<br />

eigentlich die Errichtung einer Busbucht geplant war, jedoch war das Land<br />

wieder anderer Ansicht. Desweiteren hatte dort die Straße eine Breite von 3 m<br />

und jetzt wenigstens rund 4 m.<br />

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Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass Herr Gann mehr<br />

Grundfläche und einen Zaun erhalten hat.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dies nur so möglich war, da man<br />

einen entsprechenden Kurvenradius benötigt und dies so auch von seiten des<br />

Landes vorgegeben ist.<br />

GR Sperl fasst zusammen, dass die Gemeinde noch ein Guthaben<br />

von 70 m² an Grundfläche hat und als Aufwandsentschädigung auch der Zaun<br />

errichtet wurde.<br />

Der Bürgermeister betont, dass dies damit gar nichts zu tun hat und<br />

eine Spitzfindigkeit ist. So ist nie, auch in der Gemeinde nicht, geredet worden.<br />

Der Bürgermeister erklärt nochmals, dass es mit Herrn Alfons Gann ein<br />

Abkommen betreffend der sogenannten Busbucht gegeben hat und dabei<br />

hat natürlich Herr Gann Gegenleistungen gefordert. Wenn die Gemeinde dem<br />

nicht entsprochen hätte, möchte er nicht wissen, was die Bewohner der<br />

Ortschaft Furth – welche diese Busbucht vehement gefordert haben –<br />

gemacht hätten. Auch der Gemeinderat hat dem damals zugestimmt und<br />

heute ist entsprechend ein weiterer Beschluss zu fassen. Nicht mehr und nicht<br />

weniger.<br />

AL Schwendner erklärt weiters, dass Herr Alfons Gann die Errichtung<br />

des Zaunes gefordert hat, damit er überhaupt zur Grundabtretung bereit ist.<br />

Dies ist jedoch kein Einzelfall.<br />

GR Sperl stellt die Frage, wem die 70 m² nach der<br />

grundbücherlichen Durchführung gehören.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass grundbücherlicher Eigentümer<br />

dieser 70 m² nach wie vor Herr Alfons Gann ist. Jedoch wurde im Jahre 2006<br />

vereinbart, dass für den Fall, dass die Gemeinde in diesem Bereich<br />

Grundflächen für Gehsteigbau etc. benötigt, auf diese 70 m² zurückgreifen<br />

kann.<br />

GV Hummel stellt fest, dass die Gemeinde auf 70 m² Grundflächen<br />

Anspruch hat, welche derzeit noch von Herrn Gann genutzt werden. GV<br />

Hummel stellt die Frage, warum man dann den Zaun nicht noch weiter<br />

hineingesetzt hat.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass die Errichtung des Zaunes noch<br />

weiter hinten nicht erforderlich war und auch die Autos dann noch weiter zur<br />

Seite fahren.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

nachstehenden Antrag:<br />

a) Herrn Alfons Gann den laut vorliegenden Vermessungsplan des DI<br />

Fleischmann vom 01.09.2009, GZ: 34768/09 aus dem öffentlichen Straßengut<br />

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1002/2 neugebildeten Teil „2“ im Ausmaß von 25 m² sowie Teil „3“ im Ausmaß<br />

von 152 m² zu überlassen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde den Teil „1“ im<br />

Ausmaß von 32 m² und hat einen Anspruch auf Grundflächen von Herrn<br />

Gann im Ausmaß von 70 m² für etwaige spätere Bauten.<br />

b) das Verfahren zur Auflassung der laut dem vorliegenden Vermessungsplanes<br />

des DI Fleischmann vom 01.09.2009, GZ: 34768/09 neugebildeten Teile „2“<br />

und „3“ im Gesamtausmaß von 177 m² des öffentlichen Gutes 1002/2, KG.<br />

Furth, entsprechend den Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes<br />

einzuleiten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 14) B 147; ABGABE EINER STELLUNGNAHME ZUR BEABSICHTIGTEN<br />

ERLASSUNG EINER DURCHGEHENDEN 70 KM/H<br />

GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG ZWISCHEN DEN ORTSGEBIETEN<br />

SCHALCHEN UND HELPFAU-UTTENDORF<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Bezirkshauptmannschaft<br />

Braunau am Inn mit Schreiben vom 17.11.2009, GZ: VerkR10-1-94-2008/BR<br />

mitteilt, dass beabsichtigt ist, eine 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

gemäß § 52 lit.a Ziffer 10a StVO 1960 von Strkm. 19,374 (Ende Ortsgebiet<br />

<strong>Schalchen</strong>) bis Strkm. 22.950 (Beginn Ortsgebiet Uttendorf) in beiden<br />

Fahrtrichtungen zu erlassen, sowie die Erweiterung des Ortsgebietes Uttendorf<br />

von Strkm. 23,139 bis Strkm. ca. 22,950.<br />

Am 18.10.2009 gab es diesbezüglich einen Lokalaugenschein, bei dem vom<br />

Amt der OÖ Landesregierung, Dir. Straßenbau und Verkehr Herr Ing. Christoph<br />

Lehner und von der BH Braunau Herr Josef Daxegger anwesend waren. Dabei<br />

wurde festgestellt, dass im Jahr 2008 zu den ständig aufscheinenden<br />

Unfallhäufigkeitsstellen am Ortsausgang von <strong>Schalchen</strong> und in der Ortschaft<br />

Furth noch jene im Bereich Rechlmühle hinzugekommen ist. Dort wäre bei der<br />

Zufahrt zum Verkehrstechnikzentrum Burgstaller die Errichtung eines<br />

Linksabbiegestreifens in Planung gewesen. Allerdings hat sich durch die<br />

Errichtung eines Geh- und Radweges dieses Vorhaben aus Platzgründen<br />

zerschlagen. Außerdem befinden sich dort noch Haus- und<br />

Grundstückszufahrten bei deren Benützung es immer wieder zu<br />

Verkehrsunfällen kommt. Geschwindigkeitsmessungen im Jahre 2007 haben<br />

ergeben, dass im Bereich Rechlmühle in beiden Fahrtrichtungen die V85<br />

Geschwindigkeit bei einem Kolonnenverkehrsanteil von 45 Prozent bei 89 km/h<br />

liegt. Aufgrund dieser Umstände werden zusätzliche Verkehrsbe-schränkungen<br />

unumgänglich sein.<br />

Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass er zwar gegen sein<br />

eigenes Geschäft als Polizist redet, jedoch sieht er keinen Sinn in einer<br />

durchgehenden Geschwindigkeits-beschränkung.<br />

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GR Dr. Postlmayr ergänzt, dass die Unfallhäufigkeitsstellen bereits<br />

durch Beschränkungen abgedeckt sind.<br />

Vizebürgermeister Mittermaier bemerkt, dass es einen Sinn machen<br />

würde, wenn man die bestehende 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung in<br />

Furth in Richtung Norden bis zum Gebäude der Pfingstkirche Gottes, Furth 70<br />

ausweitet, sodass die Zufahrt in den Beschränkungsbereich hineinfällt. Weiters<br />

soll ein Überholverbot in diesem Beschränkungs-bereich erlassen werden.<br />

Jedoch keineswegs eine durchgehende Geschwindigkeits-beschränkung.<br />

Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass es sich dabei um eine der<br />

wenigen Streckenabschnitte handelt, welche noch frei von Beschränkungen<br />

ist.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

nachstehenden Antrag:<br />

a) eine 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß § 52 lit.a Ziffer 10a StVO<br />

1960 von Strkm. 19,374 (Ende Ortsgebiet <strong>Schalchen</strong>) bis Strkm. 22,950 (Beginn<br />

Ortsgebiet Uttendorf) in beiden Fahrtrichtungen abzulehnen;<br />

b) bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn eine Ausweitung der 70 km<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung in Furth in Richtung Norden bis zum<br />

Gebäude der Pfingstkirche Gottes, Furth 70, sowie die Erlassung eines<br />

Überholverbotes im Bereich der 70 km Geschwindigkeitsbeschränkung zu<br />

beantragen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 15) B 147; ANTRAG DER FPÖ AUF ERRICHTUNG EINES AMPELGEREGELTEN<br />

FUSS-GÄNGERÜBERGANGES IM BEREICH DER EINMÜNDUNG<br />

FELDWEISSSTRASSE<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die FPÖ-Fraktion mit Schreiben vom<br />

24.11.2009 beantragt, bei den zuständigen Stellen der Bezirkshauptmannschaft<br />

Braunau und bei der OÖ Landesregierung vorstellig zu werden, um die<br />

Voraussetzungen für die Errichtung eines ampelgeregelten<br />

Fußgängerüberganges über die Braunauer-Bundesstraße im Bereich der<br />

Einmündung Unterlochnerstraße prüfen zu lassen. Begründet wird das<br />

Ansuchen damit, dass die Überquerung der Bundesstraße in diesem Bereich<br />

aufgrund der Verkehrsdichte für Kinder und ältere Mitbürger unzumutbar ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass vor Jahren für den geplanten Umbau des<br />

Kreuzungsbereiches und Errichtung eines Zebrastreifens eine Verkehrszählung<br />

durchgeführt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen zu<br />

wenig ist und daher das Land zur Errichtung eines Zebrastreifens nicht<br />

zustimmen kann.<br />

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Andererseits hat sich der Bürgermeister vor einigen Jahren sehr bemüht, dass<br />

man dort einen geregelten Kreuzungsbereich errichtet. Es wurden dazu sogar<br />

Pläne gezeichnet, welche der Gemeinde und dem Land OÖ auch Geld<br />

gekostet haben. Doch diese wurden irgendwo in Linz schubladiert.<br />

Der Bürgermeister schlägt daher vor, dass zuerst die Pläne wieder ausgegraben<br />

werden sollten, welche irgendwo bei der OÖ Landesregierung liegen und<br />

dann kann man gerne über den Ausbau reden. Es wird bereits seit über 20<br />

Jahren darüber diskutiert, aber im Grunde genommen nichts bewegt. Wenn<br />

jetzt die FPÖ-Fraktion meint, er als Bürgermeister solle bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft und beim Land vorstellig werden, muss er antworten,<br />

dass er alle seine Hausaufgaben bereits erledigt hat. Der Bürgermeister ersucht<br />

die Fraktionen, dass diese zu ihren Landesräten gehen, damit diese bei der<br />

Straßenbauabteilung des Landes Druck ausüben. Denn es liegen die fertigen<br />

Pläne in der Schublade.<br />

Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass es trotzdem kein Fehler sei,<br />

wenn ein neuer Antrag gestellt wird. Wenn die Gemeinde <strong>Schalchen</strong> viel<br />

fordert, vielleicht bekommt man wenigstens ein bisschen was, wie<br />

Fußgängerübergang und Blinkanlage. Denn eine Fußgängerampel wird man<br />

ohnehin nicht bekommen, aber man kann diese trotzdem einmal fordern.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass er bei den Verhandlungen betreffend<br />

Umfahrung Mattighofen des Öfteren Hofrat Meindl bzw. Sutrich auf diese<br />

Situation aufmerksam gemacht hat. Die Herren haben sich den<br />

Kreuzungsbereich auch angesehen und selber bemerkt, dass dort etwas<br />

gemacht werden muss, aber es wurde nie realisiert.<br />

GR Sperl macht den Vorschlag, dass es auch die Möglichkeit gäbe,<br />

einen Fußgängerübergang zu errichten.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass dies genau jenes ist, was man bei<br />

der Errichtung der Umfahrung verhindern möchte. Desweiteren ist hierzu zu<br />

wenig Platz vorhanden.<br />

Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass sich die provisorisch<br />

errichtete Trichterbildung auch bewährt hat.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass er nichts dagegen hat. Es wird ein<br />

entsprechender Brief an die Landesregierung, Abteilung Straßenbau an den<br />

zuständigen Landesrat verfasst und es müssen aber auch die Fraktionen tätig<br />

werden und entsprechenden Druck ausüben.<br />

GV Ing. Klepp weist darauf hin, dass die FPÖ-Fraktion bereits ein<br />

Schreiben an Herrn David Schießl adressiert und ihre Landesräte bereits darauf<br />

hingewiesen hat. Nur ist GV Ing. Klepp der Meinung, dass egal ist, wie oft<br />

bereits in Linz angefragt wurde, die OÖ Landesregierung wird es wieder in die<br />

Schublade legen, wenn keiner mehr nachfragt. Daher muss immer wieder<br />

hinein gestochert werden, bis etwas in Linz passiert.<br />

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Der Bürgermeister wiederholt, dass die Gemeinde sicherlich wieder<br />

nachhaken wird, jedoch erwartet auch er, dass die einzelnen Fraktionen nicht<br />

nur mündlich, sondern auch schriftlich Druck ausüben.<br />

AL Schwendner weist darauf hin, dass hier einiges nicht ausgesprochen<br />

wurde. Der angesprochene Plan ist nicht in Linz schubladiert, sondern liegt<br />

beim Gemeindeamt. Dieser Plan wurde vom Land OÖ mit einem<br />

Fahrbahnteiler gezeichnet. Die Probleme liegen jedoch darin, dass zu wenig<br />

Grundfläche vorhanden ist. Für den Ausbau dieses Kreuzungsbereich bzw.<br />

Linksabbieger ist erforderlich, dass Herr Schwaiger, Landstraße 32 einen Grund<br />

abtritt. Man ist damals an Herrn Schwaiger herangetreten und es wurde von<br />

diesem mitgeteilt, dass er keinen Grund hergibt, solange die Osttrasse für die<br />

Umfahrung Mattighofen nicht vom Tisch ist, denn er lässt sich nicht die Autos<br />

bei der Haustür vorbeifahren. Dies ist auch verständlich.<br />

AL Schwendner bemerkt, dass dies der wunde Punkt ist und der Plan für einen<br />

Kreuzungsausbau mit einem Fahrbahnteiler sehr wohl existiert, jedoch nicht<br />

umzusetzen ist. Auf der einen Seite ist der Bach und auf der anderen Seite der<br />

Grund von Herrn Schwaiger. Es bleibt auch das Provisorium bestehen, solange<br />

es keine Lösung gibt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

den Antrag, dem Land OÖ zu schreiben und bezüglich dem Kreuzungsumbau<br />

nachzuhaken. Dies erfolgt auch von den Fraktionen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 16) ERBSTRASSE; ANTRAG DER ÖVP AUF VERSETZUNG DER ORTSTAFEL<br />

STALL-HOFEN BIS NACH DEM HAUS RIEPLER, STALLHOFEN 39A<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion den Antrag stellt, die<br />

Ortstafel Stallhofen auf der Erbstraße bis nach dem Hause Stallhofen 39a zu<br />

versetzen. Bisher waren die Häuser Stallhofen 39 und 39a durch eine<br />

Bebauungslücke vom Ortsgebiet abgesetzt. Durch den letzten Bau wurde die<br />

Lücke geschlossen und die Ortstafel steht jetzt zwischen den Häusern.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass bereits im Jahr 2005 auf massives Betreiben<br />

von Herrn Johann Neumayr, Stallhofen 35 ein diesbezügliches Ansuchen<br />

gestellt wurde. Vom Sachverständigen Ing. Christoph Lehner wurde damals der<br />

Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass in diesem Streckenabschnitt auf<br />

Grund der rechts gänzlich fehlenden Verbauung die unverbauten Flächen<br />

überwiegen und bei diesem Verbauungsgrad für die Verkehrsbehörde das<br />

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Erscheinungsbild als Ortsgebiet nicht gegeben ist und daher die Versetzung der<br />

Ortstafel nicht angeordnet werden kann.<br />

Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass nunmehr diese Lücke<br />

geschlossen wurde. Weiters erinnert Vizebürgermeister Schanda an das<br />

Ortsgebiet Erb, im Bereich ab Hallewirt bis zum Hause Erb 36, Rauschmeier,<br />

welches auch nur einseitig verbaut ist und man damals keine Stellungnahme<br />

bezüglich Verbauung gehört hat.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

den Antrag, bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn das Ansuchen<br />

auf Erweiterung des Ortsgebietes im Bereich der Erbstraße bis nach dem Hause<br />

Stallhofen 39a einzubringen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 17) AUSÄSTUNG ODER ENTFERNUNG VON DIE BENÜTZUNG DER STRASSEN<br />

BEEINTRÄCHTIGENDEN BÄUME, STRÄUCHER, HECKEN UDGL.; ANTRAG<br />

DER ÖVP AUF EXTERNE DURCHFÜHRUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion mit Schreiben vom<br />

24.11.2009 folgenden Antrag einbringt:<br />

Immer wieder kommt es zu Beschwerden, dass Äste in die Fahrbahn ragen<br />

und Autos zerkratzt oder zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen<br />

werden. Grundsätzlich wäre dafür der Grundbesitzer verantwortlich. Viele<br />

sind aber gar nicht in der Lage oder haben nicht die nötigen Maschinen<br />

dafür.<br />

Die ÖVP <strong>Schalchen</strong> beantrag deshalb, dass die Arbeiten von der<br />

Gemeinde ausgeschrieben und an die Firma (z.Bsp. Maschinenring)<br />

vergeben werden. Diese Firmen haben das entsprechende Werkzeug und<br />

die Behinderungen werden in einem Zug entfernt. Dies wäre auf lange<br />

Sicht gesehen der günstigste und effektivste Weg und es wäre auch eine<br />

Entlastung für den Bauhof.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass damit die Gemeinde für relativ große<br />

Landwirte und Gutsbesitzer einen sogenannten „Entästungsdienst“ einrichten<br />

sollte, sieht er nicht ein. Dies ist z.Bsp. entlang der Lugerstraße, wo bis zur<br />

Gemeindegrenze Uttendorf die Familie Gann Grundbesitzer und somit für die<br />

Ausästung verantwortlich ist.<br />

Der Bürgermeister sieht nicht ein, dass die Gemeinde diese Kosten übernehmen<br />

soll, selbst wenn man diese dann an die Grundbesitzer weiterverrechnet, gibt<br />

es dann welche die nicht zahlen und die Gemeinde kann dann Geld<br />

eintreiben.<br />

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Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass es nicht um Hecken<br />

und Sträucher geht, sondern lediglich um die entlang des Waldrandes<br />

befindlichen Straßenstücke. Diese könnten von seiten des<br />

Straßenbauausschusses bei der Besichtigung der sanierungsbedürftigen<br />

Straßen gleich mit angesehen werden, wo eine Ausästung erforderlich ist. Dies<br />

macht auch die Straßenmeisterei und nicht nur Gemeinden.<br />

Der Bürgermeister erklärt GV Schanda, dass es unter anderem dadurch<br />

die Straßenmeisterei macht, da bei den Bundesstraßen doch gewaltige Meter<br />

an Wald dabei sind und dort die Straßenmeisterei auch zuständig ist. Bei den<br />

betroffenen Stellen geht der Waldrand bis zum Banketterand und daher ist<br />

auch der Wald- bzw. Grundbesitzer zuständig und nicht die Gemeinde.<br />

Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass bei uns sogar die Straße<br />

teilweise in den Wald hineingeht, wie man beim Anwesen Pappernigg<br />

gesehen hat. Der Vizebürgermeister schlägt vor, dass sich der Straßenausschuss<br />

die Straßenabschnitte ansieht und darüber entscheidet. Dieser Antrag sollte<br />

jetzt nicht heißen, dass die Arbeiten ausgeschrieben werden sollen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister<br />

den Antrag, diesen Antrag nach Behandlung durch den Straßenbauausschuss<br />

in einer der nächsten Gemeinderatsitzungen wieder zu behandeln.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 18) ABA, BA 04; AUFNAHME EINES LANDESDARLEHENS<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass der Bau der ABA, BA 04<br />

Gesamtkosten in der Höhe von € 2,835.207,-- verursacht hat. Mit Schreiben vom<br />

25.11.2009, GZ: OGW-AW-410234/279-2009-Has/Al teilt das Amt der OÖ<br />

Landesregierung mit, dass die OÖ Landesregierung in ihrer Sitzung am<br />

09.11.2009 unter OGW-AW-070000/733-2009/Has/Al den Beschluss gefasst hat,<br />

der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> ein Landesdarlehen bis zur Höhe von € 65.581,-- zu<br />

gewähren.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dieses Darlehen soll selbstverständlich in<br />

Anspruch genommen werden und verliest sodann nachstehenden<br />

Schuldschein:<br />

Gebührenfrei gemäß § 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1948,<br />

BGBl. Nr. 24/1949, betr. die Gewährung von Gebührenbefreiungen für<br />

Anleihen von Gebietskörperschaften sowie gemäß § 15<br />

Umweltförderungsgesetz 1993, BGBl. Nr. 185, i.d.g.F.<br />

S C H U L D S C H E I N<br />

Seite 35 von 48


Das Land Oberösterreich beabsichtigt in Entsprechung des Beschlusses der<br />

OÖ. Landesregierung vom 09.11.2009, OGW-AW-070000/733-2009/Has,<br />

vorbehaltlich der Genehmigung der hiefür erforderlichen Mittel durch den<br />

Oö. Landtag, der Gemeinde <strong>Schalchen</strong> für den Bau der<br />

Abwasserbeseitigungsanlage, Bauabschnitt 04, ein Darlehen bis zur Höhe<br />

von<br />

65.581 Euro<br />

(in Worten: fünfundsechzigtausendfünfhunderteinundachtzig Euro)<br />

zu gewähren.<br />

Dieses Darlehen wird aus den von der Direktion Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft bewirtschafteten Landesmitteln aufgebracht. Es wird<br />

ausdrücklich festgestellt, dass ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen<br />

nicht besteht.<br />

Für dieses Darlehen gelten nachstehende Bestimmungen:<br />

Das Darlehen wird nach Maßgabe des Baufortschrittes zugezählt, ist im<br />

Sinne des Beschlusses der Oö. Landesregierung vom 9. Mai 1994 zinsenfrei<br />

und auf die Dauer von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung des letzten<br />

Darlehensteilbetrages, tilgungsfrei. Die Rückzahlung hat in 20<br />

gleichbleibenden Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz nicht<br />

übersteigenden Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3. und 1.9. eines jeden<br />

Jahres zu erfolgen, sofern nicht die Oö. Landesregierung auf Grund der<br />

Finanzlage der Gemeinde einen längeren Tilgungszeitraum, einen Verzicht<br />

auf eine Verzinsung oder einen gänzlichen Verzicht auf Rückzahlung<br />

genehmigt.<br />

Die Darlehensnehmerin übernimmt die unwiderrufliche und unbedingte<br />

Verpflichtung,<br />

a. über Verlangen des Landes Oberösterreich den Nachweis über die<br />

widmungsgemäße und ökonomische Verwendung des<br />

Förderungsbetrages in der vom Land Oberösterreich gewünschten<br />

Form zu erbringen;<br />

b. die in den von der Oö. Landesregierung am 9. Mai 1994 beschlossenen<br />

„Förderungsrichtlinien des Landes OÖ. für Maßnahmen der<br />

Siedlungswasserwirtschaft“ enthaltenen Bestimmungen und Auflagen<br />

einzuhalten;<br />

c. dem automationsunterstützten Datenverkehr im Sinne der<br />

Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. Nr. 165/1999, in<br />

der geltenden Fassung zur Abwicklung des Förderungsbegehrens<br />

zuzustimmen; diese Zustimmung schließt ein, dass Name und Adresse<br />

des Förderungswerbers sowie Zweck, Art und Umfang der Förderung im<br />

Rahmen von Förderungsberichten veröffentlicht werden können.<br />

d. dass bei Gewährung von Finanzierungszuschüssen des Bundes eine<br />

Voraussetzung für die Gewährung von Landesmitteln die Aufnahme<br />

eines Darlehens in der Höhe von mindestens 100 % des Förderbarwertes<br />

Seite 36 von 48


ist. Die Finanzierungszuschüsse des Bundes sind ausschließlich für die<br />

Darlehenstilgung zu verwenden. Diese Darlehensaufnahme stellt einen<br />

fixen Finanzierungsbestandteil dar. Diese Verpflichtung ist im Rahmen<br />

des Schuldscheines vom Förderungswerber zu bestätigen und wird bei<br />

der Endabrechnung durch Vorlage einer Bestätigung der Bank und des<br />

aktuellen Tilgungsplanes überprüft.<br />

Die Darlehensnehmerin erklärt, durch die Unterfertigung des<br />

Schuldscheines durch ihre gefertigten gesetzlichen Organe den Inhalt<br />

dieses Schuldscheines vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben.<br />

Die Aufnahme dieses Darlehens wurde vom Gemeinderat am<br />

……………………. beschlossen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vorliegenden Schuldschein vollinhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und das in<br />

Aussicht gestellte Landesdarlehen bis zur Höhe von € 65.581,-- für den BA 04 zu<br />

den im Schuldschein ange-führten Bedingungen aufzunehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 19) STANDESAMT; ABSCHLUSS EINES PROGRAMMNUTZUNGSVERTRAGES<br />

MIT DER GEMDAT FÜR DAS PROGRAMM WEB STANDESAMT<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Web Standesamtsprogramm von<br />

der GEMDAT erworben wurde, um die Benachrichtigung der Standesamtsfälle<br />

für Gebietskrankenkasse und Statistisches Zentralamt elektronisch durchführen<br />

zu können. Es ist hiefür der entsprechende Programmnutzungsvertrag mit der<br />

GEMDAT abzuschließen. Die monatliche Wartung für dieses Programm beträgt<br />

€ 32,-- exkl.MWSt..<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vorliegenden Programmnutzungsvertrag mit der GEMDAT für das Programm<br />

Web Standesamt abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 20) KASSENGEBARUNG; PRÜFBERICHT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT<br />

BRAUNAU<br />

Seite 37 von 48


Der Bürgermeister berichtet, dass am 10.11.2009 die Kassengebarung der<br />

Gemeinde <strong>Schalchen</strong> durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau, Herrn<br />

Regierungsrat Mayrböck geprüft wurde. Der Prüfbericht der BH Braunau, GZ:<br />

Gem60-441-2009-Mf/Fo ist nunmehr am 13.11.2009 eingelangt und dem<br />

Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Der Bürgermeister bittet dazu den<br />

Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.<br />

GR Roman Breckner verliest den Prüfbericht, in welchem mitgeteilt wird,<br />

dass die vorhandenen Bestände in der Gemeindebuchhaltung mit den<br />

Kontoauszügen der Geldinstitute überein stimmen und keine Feststellungen zu<br />

treffen waren.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vollinhaltlich verlesenen Prüfbericht GZ: Gem60-441-2009-Mf/Fo der<br />

Bezirkshauptmannschaft Braunau, eingelangt am 13.11.2009 zur Kenntnis zu<br />

nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 21) UMFAHRUNG MATTIGHOFEN-MUNDERFING; PROTESTNOTE DER<br />

MATTIG-HOFNER WIRTSCHAFT UND DES TOURISMUSVERBANDES<br />

MATTIGHOFEN GEGEN PROTESTAKTION DER GEMEINDE SCHALCHEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass am 29.10.2009 Wirtschaftsstadtrat Klaus<br />

Vogl, der Obmann der Kaufmannschaft Mattighofen Günther Ringeltaube<br />

sowie der Obmann des Tourismusverbandes Mattighofen Herbert Karer bei ihm<br />

vorgesprochen und die vorliegende Protestnote übergeben haben. Diese<br />

lautet wie folgt:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,<br />

sehr geehrte Organisatoren,<br />

wir sind über weitere von Ihnen geplante Straßen-Sperrmaßnahmen auf<br />

den Mattighofner Zufahrtsstraßen während der Adventzeit medial<br />

informiert worden.<br />

Wir verstehen aufrichtig die Sorgen der Schalchner Bevölkerung und ihrer<br />

Gemeindevertretung im Hinblick auf ein Straßenprojekt, das durch ihren<br />

Ort geht und in vielerlei Hinsicht negative Konsequenzen für das<br />

Alltagsleben und die Lebensqualität in <strong>Schalchen</strong> birgt. Ebenso können<br />

wir nachvollziehen, dass solche Protestaktionen ein probates Mittel für<br />

<strong>Schalchen</strong> sind, dem Widerstand gegen das geplante Projekt sicht- und<br />

„spürbaren“ Ausdruck zu verleihen.<br />

Dennoch geben wir zu bedenken, dass sich ihre Protestaktion fast<br />

ausschließlich gegen die Mattighofner Wirtschaft und besonders gegen<br />

die Mattighofner Kaufmannschaft richten wird. Für unsere Geschäfte und<br />

Seite 38 von 48


Gastronomiebetriebe gehören die Adventszeit und ganz besonders die<br />

Adventsamstage zu den wichtigsten Geschäftstagen des Jahres. Eine<br />

Straßensperre hätte enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Wir<br />

geben dabei ebenfalls zu bedenken, dass viele diese Betriebe nicht<br />

selten auch Arbeitgeber für Ihre Schalchner Mitbürger sind.<br />

Wir bitten Sie daher, von der geplanten Maßnahme von Mitte November<br />

bis Weihnachten Abstand zu nehmen. Dieser Protest richtet sich<br />

ausschließlich gegen Ihre Nachbarn und trifft die Verantwortlichen in der<br />

Oberösterreichischen Landesregierung nicht, die eigentlich das Ziel Ihres<br />

Protests sein sollten.<br />

Anlage: Unterschriften gegen die geplante Straßensperre<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, wenn man die Mattighofner Wirtschaft<br />

mit dieser Straßensperre nicht treffen hätte können, wäre diese Aktion ohnehin<br />

umsonst gewesen. Es hat die Aussage gereicht, dass man sich weitere Aktionen<br />

einfallen lassen wird, wenn die Stadt Mattighofen nicht reagiert. Es wurde jetzt<br />

nichts mehr gemacht, da das Gespräch geführt wurde und die Stadt<br />

Mattighofen eine Tagung mit Herrn Knoflacher abhalten möchte. Man wird<br />

sehen, was dabei herauskommt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

vorliegende Protestnote der Mattighofner Wirtschaft und des<br />

Tourismusverbandes Mattighofen zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 22) ANTRAG DER FF STALLHOFEN AUF BEFREIUNG VON DER SAALMIETE<br />

FÜR DEN AM 07.11.2009 ABGEHALTENEN FEUERWEHRBALL<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die FF-Stallhofen am 07.11.2009 in der<br />

Mehrzweckhalle <strong>Schalchen</strong> den Feuerwehrball abgehalten hat. Leider gab es<br />

nur 268 Besucher, sodass die Veranstaltung finanziell ein Minus ergab. Die FF-<br />

Stallhofen ersucht nun mit Schreiben vom 09.11.2009 um Erlassung der<br />

Saalmiete in der Höhe von € 183,35 inkl.MWSt.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, diesem Ansuchen stattzugeben. Es soll jedoch<br />

wie in TOP 7) der heutigen Sitzung besprochen, ein Konzept bezüglich der<br />

weiteren Ansuchen ausgearbeitet werden.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

Ansuchen der FF-Stallhofen bezüglich der kostenlosen Überlassung der<br />

Mehrzweckhalle für den am 07.11.2009 abgehaltenen Feuerwehrball<br />

Seite 39 von 48


stattzugeben und lediglich die nach tatsächlichem Aufwand angefallenen<br />

Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 23) ÄNDERUNG DES ÖEK UND DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES;<br />

ENDGÜLTIGE BESCHLUSSFASUNG ZUR UMWIDMUNG EINER CA. 3.000<br />

M² GROSSEN GRÜN-LANDFLÄCHE DER PARZELLE 194/1, KG.<br />

WEINBERG IN WOHNGEBIET – ANTRAG: GERTRAUD RIEß,<br />

LANGWIEDMOOS 4<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />

19.06.2009, TOP 17) einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung<br />

einer ca. 3.000 m² großen Teilfläche der Parzelle 194/1, KG. Weinberg von<br />

Grünland in Bauland (Wohngebiet) sowie die entsprechende Änderung des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes beschlossen hat. Gegen diese Umwidmung<br />

und Änderung des ÖEK gibt es keine negativen Stellungnahmen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.27, Antragsteller: Gertraud Rieß,<br />

zur Umwidmung einer ca. 3.000 m² großen Teilfläche der Parzelle 194/1, KG.<br />

Weinberg von Grünland in Bauland (Wohngebiet) und die Änderung des<br />

örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.11 betreffend der Ausweisung der<br />

gegenständlichen Fläche als Bauland gemäß den vorliegenden<br />

Änderungsplänen des Ortsplaners Architekt Schmitzberger zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 24) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE<br />

BESCHLUSS-FASSUNG DER PARZELLE 166, KG. SCHALCHEN VON<br />

TRENNGRÜN IN „M“ GEMISCHTES BAUGEBIET – ANTRAG: GERTRAUD<br />

FUCHS, ROSWITHA SCHRIEFL, HANNELORE BUCHEGGER UND<br />

ANNEMARIE KERN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />

19.06.2009, TOP 16) einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung<br />

der Parzelle 166, KG. <strong>Schalchen</strong> von Trenngrün in „M“ Gemischtes Baugebiet<br />

beschlossen hat.<br />

Von seiten des Landes OÖ, Abteilung Raumordnung wurde dazu mit Schreiben<br />

vom 26.08.2009, GZ: RO 302902/1-200-Scho/Ki mitgeteilt, dass diese<br />

Planüberarbeitung ausschließlich eine Korrektur eines Planungsfehlers darstellt<br />

Seite 40 von 48


und daher eine aufsichtsbehördliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden<br />

kann.<br />

Vizebürgermeister Schanda bemerkt, dass er diese Umwidmung doch<br />

etwas problematisch findet. Die gegenüberliegende Parzelle hat die Widmung<br />

Betriebsbaugebiet, da dieses Haus auf der Parzelle 166 offiziell nicht existiert.<br />

Wenn die Gemeinde jetzt dieser Umwidmung zustimmt, selbst wenn der jetzige<br />

Besitzer zusagt keine Lärmschutzmaßnahmen zu fordern, ist es Zweifelhaft ob<br />

eine solche Vereinbarung im Rechtsstreit hält. Daher spricht sich<br />

Vizebürgermeister Schanda vehement gegen diese Umwidmung aus, da sich<br />

die Gemeinde dadurch selbst ein Problem aufhalst. Wenn das Haus verkauft<br />

wird, ist es dem nächsten Besitzer egal, ob eine Vereinbarung vorliegt. Es gibt<br />

dieses Problem auch bei Wasser, Lawinen etc.: wenn die Gemeinde hier eine<br />

Widmung erlässt und es entstehen Schäden, dann haftet die Gemeinde dafür.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass sich dann der gesamte Akt ändern wird,<br />

da diese Umwidmung in den Sitzungen des Gemeinderates immer mit Mehrheit<br />

beschlossen worden ist. Jetzt ginge es eigentlich um die endgültige<br />

Beschlussfassung zur Umwidmung, zu der auch das Land eine positive<br />

Stellungnahme abgegeben hat.<br />

Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass die Gemeinde damit<br />

etwas legalisiert, was nicht legal ist.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass das Land eine positive Stellungnahme<br />

abgegeben hat und der Gemeinde zur endgültigen Beschlussfassung vorlegt.<br />

Demnach ist diese Umwidmung legal.<br />

Vizebürgermeister Schanda erklärt, dass er diese Umwidmung<br />

gegenüber erlassenem Betriebsbaugebiet in Frage stellt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass es nicht zielführend sein wird, wenn in<br />

Zukunft ein und dieselbe Umwidmung einmal befürwortet und dann wieder<br />

abgelehnt wird.<br />

Vizebürgermeister Schanda weist darauf hin, dass auch negativen<br />

Stellungnahmen vorliegen und diese erst nach der Gemeinderatsitzung<br />

eingelangt sind.<br />

Der Bürgermeister stimmt dem zu und erklärt, dass seitens der Fa. Robust<br />

Plastics GmbH sowie der Wirtschaftskammer OÖ negative Stellungnahmen<br />

abgegeben wurden.<br />

Vizebürgermeister Schanda wiederholt, im Falle eines Besitzwechsels<br />

kann der neue Eigentümer Lärmschutzmaßnahmen einfordern.<br />

Seite 41 von 48


Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die ÖVP-Fraktion den Vorsitz des<br />

Raumplanungsausschusses hat und dies dann den Ausschuss betrifft und er als<br />

Bürgermeister damit kein Problem hat, da die Leute zu den Vertretern des<br />

Ausschusses kommen.<br />

GR Dr. Postlmayr erklärt, dass es ein Problem geben kann, wenn es<br />

Vereinbarungen und es irgendwelche Rechtsnachfolger gibt, welche davon<br />

nichts wissen oder wissen wollen. Denn eine solche Vereinbarung kann nicht im<br />

Grundbuch eingetragen werden.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass er sich jetzt aus dieser Sache raushält. Es<br />

ist dies Aufgabe des Obmannes des Raumplanungsausschusses. Es hat Zeiten<br />

gegeben, wo der Gemeinderat dieses Ansuchen positiv behandelt hat. Denn<br />

ansonsten käme jetzt diese Umwidmung mit einer positiven Stellungnahme<br />

seitens des Landes nicht zur endgültigen Beschlussfassung zurück.<br />

AL Schwendner klärt auf, dass sich der Gemeinderat zwar mit der Sache<br />

befasst hat, aber das Land hat die Stellungnahme für die endgültige<br />

Beschlussfassung am 26.08.2009 abgegeben. Die Einsprüche der Fa. Robust<br />

Plastics GmbH sowie der Wirtschaftskammer OÖ sind im Nachhinein erfolgt und<br />

demnach hat das Land OÖ diese gar nicht gesehen. Der Gemeinderat hat bei<br />

der Sitzung am 19.06.2009 ohne wenn und aber die Umwidmung beschlossen.<br />

Nur jetzt bei der endgültigen Beschlussfassung sind Stellungnahmen<br />

hervorgekommen, welche vorher noch gar nicht bekannt waren.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.26, Antragsteller:<br />

Fraunhuber Renate und Mitbesitzer, betreffend der Parzelle 166, KG. <strong>Schalchen</strong><br />

im Ausmaß von 424 m² von Trenngrün in gemischtes Baugebiet „M“ gemäß<br />

dem vorliegenden Änderungsplan des Ortsplaners Architekt Schmitzberger zu<br />

genehmigen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz<br />

PROBST, Hermann STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER,<br />

Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Hermann POINTECKER, Michael<br />

ÖSTERBAUER;<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />

STELZHAMMER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />

Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Erich NAGL, Johann<br />

POSTLMAYR, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER<br />

Seite 42 von 48


Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 15 JA<br />

Stimmen gegen 10 NEIN Stimmen stattgegeben.<br />

PUNKT 25) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE<br />

BESCHLUSS-FASSUNG ZUR UMWIDMUNG EINER CA. 900 M² GROSSEN<br />

TEILFLÄCHE DES GRÜNLANDES 378, KG. FURTH IN DORFGEBIET –<br />

ANTRAG: FRANZ BRÜHWASSER, OBERHOLZLEITEN 1<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am<br />

21.08.2009, TOP 20) einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung<br />

einer ca. 900 m² großen Teilfläche der Parzelle 378, KG. Furth von Grünland in<br />

Bauland (Dorfgebiet). Gegen diese Umwidmung sind keine negativen<br />

Stellungnahmen eingelangt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.31, Antragsteller: Franz<br />

Brühwasser, zur Umwidmung einer ca. 900 m² großen Teilfläche der Parzelle 378,<br />

KG. Furth von Grünland in Bauland (Dorfgebiet) gemäß dem vorliegenden<br />

Änderungsplan des Ortsplaners Architekt Schmitzberger zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 26) AMTSGEBÄUDE; ANTRAG DER FPÖ AUF EINHALTUNG DES<br />

RAUCHVERBOTES UND ANBRINGUNG EINER ENTSPRECHENDEN<br />

BESCHILDERUNG<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die FPÖ-Fraktion mit Schreiben vom<br />

24.11.2009 den Antrag eingebracht hat, dass im Amtsgebäude der Gemeinde<br />

<strong>Schalchen</strong> der Nichtraucherschutz laut § 13 Tabakgesetz eingehalten wird und<br />

alle nötigen Beschilderungen angebracht werden.<br />

Dazu bemerkt der Bürgermeister, dass ihm klar ist, dass in einem öffentlichen<br />

Gebäude Rauchverbot herrscht und dass GR Roman Breckner seit Jahren<br />

Taferl und Beschilderungen anbringt, wie z.Bsp. bei Runnersfun und Triftweg.<br />

Jetzt möchte er auch noch an jeder Bürotür ein Schild anbringen. Der<br />

Bürgermeister akzeptiert dies so und soll eine entsprechende Beschilderung aus<br />

dem „großen Finanztopf“ der Gemeinde angekauft werden.<br />

GV Ing. Klepp erklärt, dass dieser Antrag nicht von GR Roman Breckner<br />

stammt, sondern von ihm. Die entsprechende Beschilderung kostet der<br />

Gemeinde gar nichts, es muss diese nur eingehalten werden. GV Ing. Klepp ist<br />

positiv aufgefallen, dass die Aschenbecher bereits verschwunden sind.<br />

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Vizebürgermeister Mittermaier stellt fest, dass die Gemeinde sicherlich<br />

andere Probleme hat, als über das Rauchverbot zu diskutieren, welches ein<br />

Bundesgesetz ist. Es ist allen bekannt, dass in öffentlichen Gebäuden ein<br />

allgemeines Rauchverbot herrscht.<br />

GR Roman Breckner bemerkt, auschlaggebend hierfür war, als der ORF<br />

im Gemeinde-amt war und überall die Aschenbecher herumgestanden sind.<br />

Wenn dies jemand zur Anzeige bringt, ist eine entsprechende Strafe fällig.<br />

Der Bürgermeister antwortet dazu, dass die Leute vom ORF froh waren,<br />

dass in seinem Büro geraucht werden durfte.<br />

GV Ing. Klepp berichtet, dass es auch andere gegeben hat, welche die<br />

Augen aufgerissen haben, als der Bürgermeister gesagt hat, dass in seinem<br />

Gemeindeamt geraucht werden darf.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, das Rauchverbot im Gemeindeamt <strong>Schalchen</strong> zur Kenntnis zu nehmen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz PROBST, Hermann<br />

STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER, Gertraud RIEDER,<br />

Wolfgang STÜBLO;<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />

STELZHAMMER;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER,<br />

Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Erich NAGL, Johann<br />

MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER<br />

STIMMENTHALTUNGEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Michael ÖSTERBAUER, Hermann POINTECKER;<br />

ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 21 JA<br />

Stimmen gegen 4 STIMMENTHALTUNGEN Stimmen stattgegeben.<br />

PUNKT 27) GEMEINDERATSSITZUNGEN; ANTRAG DER ÖVP SITZUNGEN NICHT AN<br />

EINEM FREITAG ABZUHALTEN<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die ÖVP-Fraktion den Antrag<br />

eingebracht hat, den Sitzungstag des Gemeinderates auf Donnerstag zu<br />

verlegen. Es waren bisher die GR-Sitzungen immer für Freitag festgelegt und<br />

oftmals kommt es dadurch zu Terminkollisionen, da viele Stammtische,<br />

Veranstaltungen oder Versammlungen ebenfalls am Freitag stattfinden. Auch<br />

wenn man einen Kurzurlaub übers Wochenende plant, ist eine Sitzung am<br />

Freitagabend hinderlich.<br />

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BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den<br />

Antrag, die GR-Sitzungen weiterhin an einem Freitag abzuhalten.<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz<br />

PROBST, Hermann STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER,<br />

Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Michael ÖSTERBAUER, Hermann<br />

POINTECKER;<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />

STELZHAMMER;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Johann<br />

POSTLMAYR, Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Erich<br />

NAGL, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER<br />

Somit wird der Antrag des Bürgermeisters mit 25 NEIN Stimmen abgelehnt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt sohin den Antrag, die GR-Sitzungen an einem<br />

Donnerstag abzuhalten.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Hubert STEINBERGER, Franz<br />

PROBST, Hermann STOCKER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER,<br />

Gertraud RIEDER, Wolfgang STÜBLO, Michael ÖSTERBAUER, Hermann<br />

POINTECKER;<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Roman, BRECKNER, Albert HAIDINGER, Manfred<br />

STELZHAMMER;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Johann<br />

POSTLMAYR, Bernadette WINTERSTELLER, Friedrich MAIER, Friedrich SPERL, Anna<br />

SCHÖNBERGER<br />

STIMMENTHALTUNG:<br />

ÖVP-Fraktion: Johann POSTLMAYR, Erich NAGL, Johann MÜHLBACHER-KARRER;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 22 JA<br />

Stimmen gegen 3 STIMMENTHALTUNGEN stattgegeben.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass nunmehr auch der Sitzungsplan für das<br />

Jahr 2010 erstellt werden kann.<br />

PUNKT 28) ALLFÄLLIGES<br />

a) Trainingsplatz Kronberger-Weiß:<br />

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GR Roman Breckner stellt die Frage, ob in der Angelegenheit Kronberger-<br />

Weiß bezüglich Trainingsplatz, welche in der GR-Sitzung am 21.08.2009, TOP 19)<br />

behandelt wurde, bereits etwas herausgekommen ist.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass vom Fischereisachverständigen Ing.<br />

Wittkowsky noch keine Stellungnahme eingelangt ist.<br />

b) Amtsgebäudeneubau; Umwidmung des bestehenden Überschusses:<br />

GR Roman Breckner stellt weiters die Frage, ob die bauausführende<br />

Firma mit dem Wassereintritt in den Kamin des Gemeindeamtes konfrontiert<br />

bzw. die Haftungsfrage geklärt wurde. Dies wurde auch in der GR-Sitzung am<br />

21.08.2009, TOP 2) beschlossen.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dies erledigt ist.<br />

c) Volksschule <strong>Schalchen</strong> - Schulbegleitung:<br />

Vizebürgermeister Schanda ersucht den Bürgermeister, den<br />

Gemeinderat darüber zu informieren, was bezüglich der Volksschule vor der<br />

Sitzung besprochen wurde.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass er dies eigentlich nicht will, da es sich<br />

um eine Personalangelegenheit handelt.<br />

Vizebürgermeister Schanda sagt, dass keine Personen genannt werden<br />

sollen, sondern nur die Sache selbst.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass er sich erst mit dem Bezirksschulinspektor<br />

und Direktor Schwarz zusammen reden muss, damit Nägel mit Köpfen gemacht<br />

werden kann. Es geht darum, dass derzeit relativ viele schwierige Kinder die<br />

Volksschule <strong>Schalchen</strong> besuchen und daher zur normalen Lehrperson eine<br />

Schulbegleitung gesucht wird. Dies kann gemacht werden, wenn mehr als drei<br />

Kinder einer Klasse verhaltensauffällig sind.<br />

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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen<br />

Verhandlungsschriften über die letzte Sitzung vom 21.08.2009 und vom<br />

05.11.2009 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und<br />

Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um<br />

20 Uhr 55.<br />

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(Vorsitzender) (Gemeinderat)<br />

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(Gemeinderat)<br />

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(Schriftführer) (Gemeinderat)<br />

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Der Vorsitzende beurkundet, dass die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />

Sitzung am 28.01.2010 ohne Einwände beschlossen wurde.<br />

<strong>Schalchen</strong>, am 28.01.2010 Der Vorsitzende:<br />

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Stefan Fuchs<br />

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