Gemeinde Kusterdingen
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– Blatt 3 zu § 8 –<br />
Herr GR Friedrich Braun würdigt das Programm und die Bemühungen der Verwaltung die<br />
Ortschaften daran partizipieren zu lassen. Allerdings sei noch nicht ganz deutlich geworden,<br />
ob alle vier Ortsteile in das Programm aufgenommen werden könnten. Was aus seiner Sicht<br />
vermieden werden sollte ist, dass ein Wettbewerb unter den vier Ortsteilen entsteht. Aus<br />
diesem Grund schlage er vor, dass man den politischen Weg einschlägt und Abgeordnete<br />
um Unterstützung bittet. Es sei sehr wichtig, dass alle vier Ortschaften in das Programm<br />
aufgenommen werden.<br />
Der Vorsitzende hofft, dass ein Gesamtkonzept für die vier Ortschaften jeder einzelnen auch<br />
die Teilnahme am Programm eröffne. Seiner Einschätzung nach sei es besser, zunächst den<br />
Bürgerinnen und Bürgern den Nutzen aus dem Programm darzustellen, bevor man auf<br />
Politiker zugehe.<br />
Herr Klein unterstreicht, dass es notwendig und wichtig sei, die Bürgerschaft zur Teilnahme<br />
an dem Programm zu aktivieren. Für die Förderung selbst seien dann die Qualität der<br />
Anträge und der Maßnahmen das Entscheidende. Die Maßnahmen müssten einen sehr<br />
hohen Standard haben, aber viele der möglichen Projekte seien aus seiner Sicht sehr<br />
lohnend.<br />
Herr GR Dieter Braun erkundigt sich, ob es möglich sei Maßnahmen auch nachträglich noch<br />
zu fördern.<br />
Herr Klein bestätigt dies. Voraussetzung sei, dass der Antrag der Maßnahme entspreche.<br />
Nach weiterer kurzer Aussprache<br />
b e s c h l i e ß t<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, die Landsiedlung Baden-Württemberg zu beauftragen, für die<br />
Ortsteile Immenhausen, Jettenburg, Mähringen und Wankheim die städtebauliche<br />
Untersuchung zur Aktivierung innerörtlicher Potenziale zur Eindämmung des<br />
Landschaftsverbrauchs durchzuführen. Das Honorar hierfür beträgt netto € 54.500,00 (brutto<br />
€ 63.220,00) bei einem 80 %-igen Fördersatz. Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von<br />
63.220 € wird genehmigt. Deckung erfolgt durch Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm<br />
Ländlicher Raum in Höhe von 50.000 €. Der Restbetrag von 13.220 € kann aus<br />
Mehreinnahmen bei den Grundstückserlösen gedeckt werden. Im Falle einer Aufnahme von<br />
Immenhausen erhöhen sich die außerplanmäßigen Ausgaben und das Honorar geringfügig.