Fachschule für Heilerziehungspflege
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3. Stellung der Berufspraktikantin<br />
Die Berufspraktikantin befindet sich im letzten Jahr ihrer Ausbildung und ist daher noch<br />
Lernende. Zur Ermöglichung eines positiven Lern- und Entwicklungsprozesses ist es deshalb<br />
unerlässlich, mit der Praktikantin eine klare Regelung ihres Einsatzbereiches, ihrer<br />
Aufgaben, Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten zu treffen. Der Berufspraktikantin dürfen<br />
keine ausbildungsfremden Aufgaben übertragen werden. Zur Vertretung soll sie nur<br />
ausnahmsweise herangezogen werden.<br />
4. Genehmigung der Praktikumsstelle<br />
Die Berufspraktikantin beantragt rechtzeitig bei der Schulleitung die Genehmigung der<br />
vorgesehenen Praktikumsstelle als Ausbildungsstelle <strong>für</strong> das Berufspraktikum mit dem<br />
Formular "Antrag auf Genehmigung" und fügt dem Antrag die von der Praktikumsstelle<br />
ausgefüllte "Erklärung zur Vorlage bei der Schule" bei.<br />
5. Praktikantenvertrag und Ausbildungsplan (gem. § 31 APO-BK)<br />
a) Die Berufspraktikantin schließt mit dem Träger der Einrichtung einen<br />
Praktikantenvertrag ab. Eine Kopie erhält die Schulleitung.<br />
b) Die Berufspraktikantin ist nach einem Ausbildungsplan auszubilden, der mit der<br />
Praktikantin abzusprechen und mit der Schule abzustimmen ist. Im Ausbildungsplan<br />
wird der vorgesehene Einsatz im Lernort Praxis dargestellt.<br />
Unter anderem sind zu berücksichtigen:<br />
• die vorgesehenen Aufgabenbereiche,<br />
• die Praktikantenbegleitung,<br />
• die Rechte und Pflichten,<br />
• die Ausbildungsphasen,<br />
• die Weiterbildungsmöglichkeiten.<br />
6. Arbeit zum Projekt bzw. zum thematischen Schwerpunkt<br />
Innerhalb des Berufspraktikums setzt sich die Praktikantin im Rahmen eines Projektes / eines<br />
thematischen Schwerpunkts mit der heilerziehungspflegerischen Praxis vertieft<br />
auseinander. Dieses Projekt / dieser thematische Schwerpunkt erstreckt sich auf<br />
methodische Fragen der Umsetzung von heilerziehungspflegerischen Konzepten. Das<br />
Thema wird im 2. Monat des Praktikums von der Praktikantin nach Absprache mit der<br />
Praxisanleitung vorgeschlagen und bedarf der Zustimmung durch die Praxis und durch die<br />
<strong>Fachschule</strong>.<br />
7. Praxisanleitung durch die Einrichtung<br />
Die Praxisanleitung in der Institution liegt in den Händen einer pädagogischen Fachkraft<br />
mit Berufserfahrung, die der <strong>Fachschule</strong> benannt wird.<br />
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Schp 05/12