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Lehrplan für die Fachschule Sozialwesen ... - BBS-EHS Trier

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1. Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Lehrplan</strong>arbeit<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

1<br />

Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen <strong>Lehrplan</strong> bildet <strong>die</strong> Fachschulverordnung <strong>für</strong> in modularer Organisationsform<br />

geführte Bildungsgänge im Fachbereich <strong>Sozialwesen</strong> vom 2.Februar 2005 (Amtsblatt<br />

6/2005, S.210 ff).<br />

Der erfolgreiche Besuch der <strong>Fachschule</strong><br />

− führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung<br />

− vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung<br />

− fördert <strong>die</strong> Allgemeinbildung<br />

− befähigt, leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen<br />

− berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz (§ 8 Abs.6 SchulG). 1<br />

Mit dem Bestehen der schulischen Abschlussprüfung ist <strong>die</strong> Zulassung zum Berufspraktikum<br />

verbunden.<br />

Mit dem erfolgreichen Absolvieren der Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres<br />

ist <strong>die</strong> Berechtigung verbunden, <strong>die</strong> Berufsbezeichnung<br />

„Staatlich anerkannte Erzieherin/<br />

Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen (§ 12 (3)).<br />

1 KMK-Beschluss vom 05.06.1998 i. d. F. vom 22.10.1999 findet Berücksichtigung.

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