Zeichenerklärung und Herausgeber - Kreis Siegen-Wittgenstein
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Erläuterung der Bodenrichtwerte:<br />
Der Gutachterausschuss für Gr<strong>und</strong>stückswerte<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Siegen</strong> - <strong>Wittgenstein</strong><br />
Gemäß § 193 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 hat der Gutachterausschuss für<br />
Gr<strong>und</strong>stückswerte im <strong>Kreis</strong> <strong>Siegen</strong> - <strong>Wittgenstein</strong> die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den<br />
Bestimmungen des Baugesetzbuchs <strong>und</strong> der Gutachterausschussverordnung NRW vom 23. März 2004 (SGV.NRW.231) in den zurzeit<br />
gültigen Fassungen zum Stichtag 01.01.2010 ermittelt.<br />
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert des Bodens, für den im Wesentlichen gleiche<br />
Nutzungs- <strong>und</strong> Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Gr<strong>und</strong>stücksfläche (€/m²) eines Gr<strong>und</strong>stücks mit<br />
definiertem Gr<strong>und</strong>stückszustand (Bodenrichtwertgr<strong>und</strong>stück). Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt<br />
worden, der sich ergeben würde, wenn die Gr<strong>und</strong>stücke unbebaut wären.<br />
Abweichungen eines einzelnen Gr<strong>und</strong>stücks von dem Bodenrichtwertgr<strong>und</strong>stück in den wertbeeinflussenden Merkmalen <strong>und</strong><br />
Umständen - wie z. B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit,<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgestalt oder Gr<strong>und</strong>stückszuschnitt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes<br />
(Marktwertes) von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des<br />
Gutachterausschusses für Gr<strong>und</strong>stückswerte über den Verkehrswert (Marktwert) beantragen.<br />
Die Bodenrichtwerte werden gr<strong>und</strong>sätzlich altlastenfrei ausgewiesen <strong>und</strong> berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des<br />
Denkmalschutzes (z. B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgr<strong>und</strong>stücks.<br />
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber Behörden <strong>und</strong> sonstigen Institutionen, insbesondere den<br />
Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den<br />
Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.<br />
Die Bodenrichtwerte wurden auf der Gr<strong>und</strong>lage der Deutsche Gr<strong>und</strong>karte (DGK 5) für die Städte Hilchenbach, Kreuztal, Netphen <strong>und</strong><br />
die Gemeinde Burbach als lagetypische Bodenrichtwerte dargestellt. Für die Städte Bad Berleburg, Bad Laasphe <strong>und</strong> Freudenberg<br />
sowie die Gemeinden Erndtebrück, Neunkirchen <strong>und</strong> Wilnsdorf erfolgte die Darstellung zum 01.01.2010 erstmals als zonale<br />
Bodenrichtwerte.<br />
Alle Bodenrichtwerte gelten für baureifes Land.<br />
Die Art der baulichen Nutzung wird in Anlehnung an § 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gewählt:<br />
W = Wohnbauflächen WR = reine Wohngebiete WA = allgemeine Wohngebiete<br />
M = gemischte Bauflächen MD = Dorfgebiete MI = Mischgebiete MK = Kerngebiete<br />
G = gewerbliche Bauflächen GE = Gewerbegebiete GI = Industriegebiete<br />
S = Sonderbauflächen SO = Sondergebiete<br />
Die Bauweise wird unterschieden in<br />
o = offene Bauweise g = geschlossene Bauweise<br />
Wenn die Angabe fehlt, wird nicht zwischen offener <strong>und</strong> geschlossener Bauweise differenziert.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung, wie Geschosszahl, Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) <strong>und</strong> Baumassenzahl (BMZ)<br />
wurde nur in Bereichen dargestellt, in denen die Angaben eindeutig festgelegt sind <strong>und</strong> alle Gr<strong>und</strong>stücke vergleichbar sind.<br />
Bodenrichtwerte ohne Kennzeichnung beziehen sich auf ein baureifes Gr<strong>und</strong>stück, für das Erschließungsbeiträgen nach § 123 ff<br />
BauGB <strong>und</strong> Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz sowie Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsflächen nach § 135a BauGB<br />
nicht mehr erhoben werden oder sich nicht preisbeeinflussend auswirken, da z. B. der endgültige Ausbau einer Erschließungsanlage<br />
<strong>und</strong> die Erhebung von entsprechenden Beiträgen in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind.<br />
Bodenrichtwerte mit einem hochgestellten Stern (*) bezeichnen Bodenrichtwertgr<strong>und</strong>stücke, für die Erschließungsbeiträge noch zu<br />
entrichten sind.<br />
Es wird aber in allen Fällen empfohlen, sich wegen der Höhe evtl. zu zahlender Beiträge <strong>und</strong> Abgaben mit der zuständigen Stelle bei<br />
der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.<br />
Die Bodenrichtwerte für Wohnbaugr<strong>und</strong>stücke beziehen sich i. d. R. auf eine Gr<strong>und</strong>stücksgröße von 400 bis 700 m².<br />
Bodenrichtwerte für Bauerwartungsland <strong>und</strong> Rohbauland wurden bisher nicht ermittelt.<br />
Die Bodenrichtwerte sind in folgender Form dargestellt: Bodenrichtwert in €/m²<br />
Wertbeeinflussende Merkmale<br />
Beispiele: 80 = 80 €/m² erschließungskostenbeitragsfrei, Wohnbebauung, offene Bauweise, 1-geschossig<br />
W o I<br />
70 * = 70 €/m² erschließungskostenbeitragspflichtig, allgemeines Wohngebiet, offene Bauweise,<br />
WA o II 0,4 0,8 2-geschossig, GRZ: 0,4, GFZ: 0,8
Für landwirtschaftliche Gr<strong>und</strong>stücke wurden für die Städte <strong>und</strong> Gemeinden des Zuständigkeitsbereichs folgende Bodenrichtwerte<br />
ermittelt:<br />
Bad Berleburg: 0,90 €/m² Bad Laasphe: 0,95 €/m²<br />
Burbach: 1,35 €/m² Erndtebrück: 0,95 €/m²<br />
Freudenberg: 1,85 €/m² Hilchenbach: 1,55 €/m²<br />
Kreuztal: 2,35 €/m² Netphen: 1,70 €/m²<br />
Neunkirchen: 1,90 €/m² Wilnsdorf: 1,55 €/m²<br />
Auf eine Kartendarstellung der Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Gr<strong>und</strong>stücke wurde verzichtet.<br />
Die Bodenrichtwerte <strong>und</strong> die Bodenrichtwertzonen wurden in den Gutachterausschusssitzungen am 28. Januar sowie am 9. <strong>und</strong> 12.<br />
Februar 2010 durch den Gutachterausschuss für Gr<strong>und</strong>stückswerte im <strong>Kreis</strong> <strong>Siegen</strong> – <strong>Wittgenstein</strong> beraten <strong>und</strong> beschlossen.<br />
<strong>Siegen</strong>, im Februar 2010.<br />
<strong>Herausgeber</strong> der Karten<br />
Der Gutachterausschuss für Gr<strong>und</strong>stückswerte<br />
im <strong>Kreis</strong> <strong>Siegen</strong>-<strong>Wittgenstein</strong><br />
57069 <strong>Siegen</strong><br />
Copyright für die Gr<strong>und</strong>lagenkarten<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Siegen</strong>-<strong>Wittgenstein</strong><br />
Fachservice Kataster <strong>und</strong> Vermessung<br />
57069 <strong>Siegen</strong>