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Nicola Arndt und Matthias Pohl - Neobiota

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4 Gegenüberstellung der Kartierungseinheiten der Europakarte <strong>und</strong> der Lebensraumtypen<br />

nach der FFH-Richtlinie<br />

Aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Zielstellung, der betrachteten Naturgüter <strong>und</strong> Klassifikationsgr<strong>und</strong>la-<br />

gen decken sich die Kartierungseinheiten der Europakarte <strong>und</strong> die Lebensraumtypen der FFH-Richt-<br />

linie nur teilweise.<br />

So werden einige Kartierungseinheiten von der FFH-Richtlinie nicht berücksichtigt. Dazu zählen z. B.<br />

Erlenbrüche (KE T1), soweit es sich nicht um Bruchwälder auf Durchströmungsmooren Nord-<br />

ostdeutschlands handelt, Birkenbrüche <strong>und</strong> -Naßwälder (T4) sowie Stieleichen-Eschenwälder der ein-<br />

gedeichten Marschen (U28). Bei einigen komplexen Kartierungseinheiten der Europakarte sind wich-<br />

tige Bestandteile nicht in der FFH-Richtlinie, Anhang I, berücksichtigt. So werden bei dem vor allem<br />

im Mittelrhein-, Ahr-, Mosel- <strong>und</strong> Nahetal kartierten Komplex der subatlantisch-rhenanischen xe-<br />

rophilen Traubeneichenwälder mit Felsgebüschen <strong>und</strong> thermophilen Eichen-Hainbuchenwäldern (F18)<br />

nur die Eichen-Hainbuchenwälder durch die Richtlinie erfaßt, die besonders naturschutzrelevanten<br />

Bestände des „Luzulo-Quercetum“ <strong>und</strong> deren natürliche Kontaktgesellschaften auf Silikatfelsen bleiben<br />

dagegen unberücksichtigt.<br />

Einige FFH-LRT wie Ästuarien, Lagunen, Höhlen <strong>und</strong> Gletscher sind Landschaftselemente <strong>und</strong> deshalb<br />

in der Europakarte nicht als PNV-Einheiten ausgewiesen. Zahlreiche andere stellen anthropogene<br />

Nutzungsformen dar. Dazu zählen viele Ersatzgesellschaften (Sandheiden auf Binnendünen, Halbtrockenrasen,<br />

Mähwiesen <strong>und</strong> bestimmte Eichen-Hainbuchenwälder). Eine dritte Gruppe der LRT ohne<br />

eindeutige Entsprechung auf der Europakarte sind kleinflächig verbreitete Typen wie Pionierrasen,<br />

Schutthalden, Kalktuff-Quellen oder Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwälder. Diese sind bei den Kartierungseinheiten<br />

z. T. als natürliche Begleitvegetation aufgeführt.<br />

Die Kartierungseinheiten Deutschlands lassen sich etwa 31 LRT zuordnen, wobei besonders die Hainsimsen-Buchenwälder<br />

(LRT 9110), aber auch die Waldmeister-Buchenwälder (LRT 9130) zahlreiche,<br />

in der Europakarte stärker differenzierte Buchenwald-Einheiten zusammenfassen.<br />

Durch die Neuaufnahme von verschiedenen Kiefernwäldern im Zuge der EU-Osterweiterung (z. B.<br />

LRT 91T0, 91U0) wurden die bisher unberücksichtigt gebliebenen flechtenreichen Kiefernwälder Ostdeutschlands<br />

(D54), die herzynischen Kiefern-Eichenwälder auf Sand oder Sandstein (F19) <strong>und</strong> die<br />

alpischen Erica carnea-Kiefernwälder auf Dolomit <strong>und</strong> Serpentin (K2) zumindest in ihrer flechtenreichen<br />

Ausprägung in die Liste der Übereinstimmungen von Richtlinie <strong>und</strong> Europakarte aufgenommen.<br />

Somit werden, bis auf wenige Ausnahmen, die meisten Vegetationstypen der Europakarte auch als<br />

Lebensraumtypen in der FFH-Richtlinie aufgeführt. Allerdings stellen vor allem die in der FFH-<br />

Richtlinie fehlenden Einheiten der Erlenbruchwälder <strong>und</strong> xerophilen Eichenwälder naturschutzfachlich<br />

besonders wertvolle Bereiche dar.<br />

5 Vergleich der FFH-Gebietskulisse für Deutschland mit der Verbreitung der Kartierungseinheiten<br />

der Europakarte<br />

Die Auswertungen dieses Artikels beruhen auf einem Zwischenstand der Gebietsmeldungen von Ende<br />

2003. Die Gesamtfläche der für Deutschland an die EU gemeldeten terrestrischen FFH-Gebiete betrug<br />

zu diesem Zeitpunkt 23.828 km² bzw. 6,7 % der Landfläche (vgl. Tabelle 1), Anfang Februar 2005<br />

waren es dagegen 4596 Gebiete mit einer terrestrischen Fläche von 33.095 km² <strong>und</strong> einem Anteil von<br />

9,3 % an der Landfläche Deutschlands (s. Abb. 3, BfN 2005).<br />

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