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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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<strong>1.</strong>3 Geltungsbereich<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Die Zuständigkeit des Senates Graz 13 besteht nur für Rechtsmittel und<br />

Devolutionsanträge von Abgabepflichtigen mit geradem Ordnungsbegriff (primär<br />

Steuernummer, ist eine Steuernummer nicht vergeben, Versicherungsnummer), die beim<br />

Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> im Zeitraum <strong>1.</strong> Jänner <strong>2009</strong> bis 30. Juni <strong>2009</strong> einlangen<br />

(Datum des Eingangsstempels).<br />

(Hinweis: Alle übrigen Rechtsmittel und Devolutionsanträge hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1<br />

genannten Abgabenbehörden, der in <strong>1.</strong>2 genannten Sachgebiete und des oben<br />

angeführten zeitlichen Geltungsbereichs fallen in die Zuständigkeit des Senates Graz 12).<br />

Für fortgesetzte Verfahren gilt die Zuständigkeit im Zeitpunkt des Einlangens des VwGH-<br />

Erkenntnisses<br />

2. Zusammensetzung des Senates Graz 13<br />

2.1 Vorsitzende<br />

Hofrätin Dr. Ursula Leopold<br />

2.2 Hauptberufliche Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge)<br />

Hofrätin Dr. Astrid Binder<br />

Hofrätin Dr. Veronika Grünwald<br />

Hofrätin Dr. Sigrid Guggi<br />

Hofrätin Dr. Beatrix Hutter<br />

Hofrat Dr. Alois Pichler<br />

Oberrat Mag. Roland Setina<br />

Hofrat Dr. Helmut Staral<br />

Oberrätin Dr. Doris Weiner<br />

Oberrätin Dr. Barbara Wisiak<br />

Im Fall, dass die Vorsitzende selbst Referentin ist, gehört dem Senat als zweites<br />

hauptberufliches Mitglied an:<br />

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