22.02.2013 Aufrufe

Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

Senat (Graz) 13<br />

<strong>1.</strong> Zuständigkeit des Senates Graz 13<br />

Der Senat ist mit dem in <strong>1.</strong>3 genannten Geltungsbereich zuständig für sämtliche dem<br />

Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften übertragene Aufgaben hinsichtlich<br />

der in <strong>1.</strong>1 genannten Abgabenbehörden und der in <strong>1.</strong>2 genannten Sachgebiete.<br />

<strong>1.</strong>1 Abgabenbehörden, Finanzämter<br />

Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr für die politischen Bezirke Kirchdorf an der Krems, Perg<br />

und Steyr-Land sowie für das Gebiet der Stadt Steyr mit Sitz in Kirchdorf an der Krems, in<br />

Perg und in Steyr (Finanzämter im Sinne der Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung),<br />

jeweils mit Ausnahme der den Senaten (Linz) 1, Linz (2), (Linz) 4, Linz (9) und (Linz) 11<br />

zugewiesenen Rechtsmittel und Devolutionsanträge.<br />

<strong>1.</strong>2 Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong> Abgabenverfahrensrecht im Zusammenhang mit den in den Punkten <strong>1.</strong>2.2 bis <strong>1.</strong>2.12<br />

aufgezählten Sachgebieten;<br />

2. Einkommensteuer (inklusive Arbeitnehmerveranlagung);<br />

3. Gewerbesteuer;<br />

4. Kommunalsteuer;<br />

5. Kammerumlage mit Ausnahme des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag;<br />

6. Kapitalertragsteuer;<br />

7. Körperschaftsteuer;<br />

8. Normverbrauchsabgabe;<br />

9. Kraftfahrzeugsteuer;<br />

10. Umsatzsteuer;<br />

1<strong>1.</strong> Weinsteuer sowie Abgabe von alkoholischen Getränken;<br />

12. EU-Quellensteuer, BGBl. I 2004/33<br />

81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!