Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: 1. Oktober 2009 Unabhängiger Finanzsenat Geschäftsverteilung Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter) Senat (Graz) 12 1. Zuständigkeit des Senates Graz 12 Der Senat ist mit dem in 1.3 genannten Geltungsbereich zuständig für sämtliche dem Unabhängigen Finanzsenat durch Abgabenvorschriften übertragene Aufgaben hinsichtlich der in 1.1 genannten Abgabenbehörden und der in 1.2 genannten Sachgebiete. 1.1 Abgabenbehörden, Finanzämter Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr für die politischen Bezirke Kirchdorf an der Krems, Perg und Steyr-Land sowie für das Gebiet der Stadt Steyr mit Sitz in Kirchdorf an der Krems, in Perg und in Steyr (Finanzämter im Sinne der Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung), jeweils mit Ausnahme der den Senaten (Linz) 1, Linz (2), (Linz) 4, (Linz) 9 und (Linz) 11 zugewiesenen Rechtsmittel und Devolutionsanträge. 1.2 Sachgebiete 1. Abgabenverfahrensrecht im Zusammenhang mit den in den Punkten 1.2.2 bis 1.2.12 aufgezählten Sachgebieten; 2. Einkommensteuer (inklusive Arbeitnehmerveranlagung); 3. Gewerbesteuer; 4. Kommunalsteuer; 5. Kammerumlage mit Ausnahme des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag; 6. Kapitalertragsteuer; 7. Körperschaftsteuer; 8. Normverbrauchsabgabe; 9. Kraftfahrzeugsteuer; 10. Umsatzsteuer; 11. Weinsteuer sowie Abgabe von alkoholischen Getränken; 12. EU-Quellensteuer, BGBl. I 2004/33 78

1.3 Geltungsbereich Verlautbarung: 1. Oktober 2009 Unabhängiger Finanzsenat Geschäftsverteilung Die Zuständigkeit des Senates Graz 12 besteht nur für Rechtsmittel und Devolutionsanträge von Abgabepflichtigen mit ungeradem Ordnungsbegriff (primär Steuernummer, ist eine Steuernummer nicht vergeben, Versicherungsnummer), die beim Unabhängigen Finanzsenat im Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 30. Juni 2009 einlangen (Datum des Eingangsstempels). (Hinweis: Alle übrigen Rechtsmittel und Devolutionsanträge hinsichtlich der in 1.1 genannten Abgabenbehörden, der in 1.2 genannten Sachgebiete und des oben angeführten zeitlichen Geltungsbereichs fallen in die Zuständigkeit des Senates Graz 13). Für fortgesetzte Verfahren gilt die Zuständigkeit im Zeitpunkt des Einlangens des VwGH- Erkenntnisses 2. Zusammensetzung des Senates Graz 12 2.1 Vorsitzender Hofrat Dr. Erwin Csaszar 2.2 Hauptberufliche Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge) Hofrat Dr. Burkhard Binder Hofrätin Dr. Helga Christian Hofrätin Dr. Johanna Demal Hofrat Dr. Karl Fink Hofrat Mag. Franz Glashüttner Hofrätin Dr. Andrea Ornig Hofrätin Dr. Jutta Pronegg Oberrat Dr. Michael Rauscher Hofrätin Dr. Marlise Tschantre 79

<strong>1.</strong>3 Geltungsbereich<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Die Zuständigkeit des Senates Graz 12 besteht nur für Rechtsmittel und<br />

Devolutionsanträge von Abgabepflichtigen mit ungeradem Ordnungsbegriff (primär<br />

Steuernummer, ist eine Steuernummer nicht vergeben, Versicherungsnummer), die beim<br />

Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> im Zeitraum <strong>1.</strong> Jänner <strong>2009</strong> bis 30. Juni <strong>2009</strong> einlangen<br />

(Datum des Eingangsstempels).<br />

(Hinweis: Alle übrigen Rechtsmittel und Devolutionsanträge hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1<br />

genannten Abgabenbehörden, der in <strong>1.</strong>2 genannten Sachgebiete und des oben<br />

angeführten zeitlichen Geltungsbereichs fallen in die Zuständigkeit des Senates Graz 13).<br />

Für fortgesetzte Verfahren gilt die Zuständigkeit im Zeitpunkt des Einlangens des VwGH-<br />

Erkenntnisses<br />

2. Zusammensetzung des Senates Graz 12<br />

2.1 Vorsitzender<br />

Hofrat Dr. Erwin Csaszar<br />

2.2 Hauptberufliche Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge)<br />

Hofrat Dr. Burkhard Binder<br />

Hofrätin Dr. Helga Christian<br />

Hofrätin Dr. Johanna Demal<br />

Hofrat Dr. Karl Fink<br />

Hofrat Mag. Franz Glashüttner<br />

Hofrätin Dr. Andrea Ornig<br />

Hofrätin Dr. Jutta Pronegg<br />

Oberrat Dr. Michael Rauscher<br />

Hofrätin Dr. Marlise Tschantre<br />

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