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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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<strong>1.</strong>3 Geltungsbereich<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Die Zuständigkeit des Senates Graz 11 besteht nur für Rechtsmittel und<br />

Devolutionsanträge von Abgabepflichtigen mit ungeradem Ordnungsbegriff (primär<br />

Steuernummer, ist eine Steuernummer nicht vergeben, Versicherungsnummer), die beim<br />

Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> im Zeitraum <strong>1.</strong> Juli 2006 bis 30. Juni 2008 einlangen (Datum<br />

des Eingangsstempels).<br />

(Hinweis: Alle übrigen Rechtsmittel und Devolutionsanträge hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1<br />

genannten Abgabenbehörden und der in <strong>1.</strong>2 genannten Sachgebiete fallen in die<br />

Zuständigkeit des Senates Graz 6).<br />

2. Zusammensetzung des Senates Graz 11<br />

2.1 Vorsitzender<br />

Hofrat Dr. Erwin Csaszar<br />

2.2 Hauptberufliche Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge)<br />

Hofrat Mag. Herwig Aigner<br />

Hofrätin Dr. Beatrix Hutter (eingeschränkt auf Fälle der Arbeitnehmerveranlagung)<br />

Hofrat Mag. Kurt Lorenz<br />

Oberrat Mag. Roland Setina (eingeschränkt auf Fälle der Arbeitnehmerveranlagung)<br />

Hofrat Dr. Helmut Staral (eingeschränkt auf Fälle der Arbeitnehmerveranlagung)<br />

Oberrätin Dr. Barbara Wisiak<br />

Im Fall, dass der Vorsitzende selbst Referent ist, gehört dem Senat als zweites<br />

hauptberufliches Mitglied an:<br />

<strong>1.</strong> Hofrat Mag. Herwig Aigner<br />

2. Hofrat Mag. Kurt Lorenz<br />

3. Oberrätin Dr. Barbara Wisiak<br />

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