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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Finanzstrafrecht (Finanzämter und Zollämter als<br />

Finanzstrafbehörden erster Instanz)<br />

Die <strong>Geschäftsverteilung</strong> gemäß § 68 FinStrG für 2008 und Folgejahre lautet:<br />

Finanzstrafsenat Wien 7<br />

1 Zuständigkeit des Finanzstrafsenates Wien 7<br />

Der Finanzstrafsenat Wien 7 ist in der Reihenfolge des Einlangens der an die Finanzstrafsenate<br />

Wien 6 und 7 gerichteten Rechtsmittel beim Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> ("im Rad"<br />

beginnend mit dem ältesten noch unerledigten Rechtsmitteleingang für den<br />

Finanzstrafsenat Wien 6) zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch<br />

das Finanzstrafgesetz übertragenen Aufgaben hinsichtlich Entscheidungen und Akte<br />

unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt der Zollämter Wien, Eisenstadt Flughafen<br />

Wien und St. Pölten Krems Wiener Neustadt in Finanzstrafsachen betreffend<br />

unselbständig berufstätige Beschuldigte.<br />

2 Zusammensetzung des Finanzstrafsenates Wien 7<br />

2.1 Vorsitzender<br />

<strong>1.</strong> Hofrat Dr. Robert HUBER (Außenstelle Klagenfurt)<br />

2. Hofrat Dr. Andreas HARTL (Außenstelle Linz)<br />

3. Hofrat Dr. Richard TANNERT (Außenstelle Linz)<br />

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