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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Finanzstrafrecht (Finanzämter und Zollämter als<br />

Finanzstrafbehörden erster Instanz)<br />

Die <strong>Geschäftsverteilung</strong> gemäß § 68 FinStrG für 2008 und Folgejahre lautet:<br />

Finanzstrafsenat Wien 4<br />

1 Zuständigkeit des Finanzstrafsenates Wien 4<br />

Der Finanzstrafsenat Wien 4 ist zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong><br />

durch das Finanzstrafgesetz übertragenen Aufgaben hinsichtlich Entscheidungen und Akte<br />

unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt der in Wien, Niederösterreich und Burgenland<br />

gelegenen Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenbereich und des Finanzamtes für<br />

Gebühren und Verkehrsteuern in Wien in Finanzstrafsachen betreffend unselbständig<br />

berufstätige Beschuldigte, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der Finanzstrafsenate Wien<br />

1 bis 3 ergibt.<br />

2 Zusammensetzung des Finanzstrafsenates Wien 4<br />

2.1 Vorsitzender<br />

<strong>1.</strong> Hofrat Dr. Karl KITTINGER<br />

2. Hofrat Dr. Andreas HARTL (Außenstelle Linz)<br />

3. Hofrat Dr. Richard TANNERT (Außenstelle Linz)<br />

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