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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

1 Zuständigkeit Senat (Feldkirch) 2<br />

Senat (Feldkirch) 2<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten Finanzämter und der in <strong>1.</strong>2<br />

genannten Sachgebiete.<br />

Der Senat wird ab dem <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2007 zuständig für die noch offenen Fälle, für die nach der bis<br />

zum 3<strong>1.</strong>12.2006 gültigen <strong>Geschäftsverteilung</strong> der nunmehr mit anderen Kompetenzen<br />

ausgestattete Senat 3 bzw. der nunmehr aufgelöste Senat 4 zuständig geworden sind.<br />

Der Senat ist zuständig für alle der Außenstelle Feldkirch zugewiesenen Fälle, für die kein<br />

anderer Senat dieser Außenstelle zuständig ist.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzamt<br />

Finanzämter Bregenz (generell) und Feldkirch (in sachlich bestimmten Ausnahmefällen).<br />

Außerhalb von Vorarlberg gelegene Finanzämter in Befangenheitsfällen (Abschnitt 3.2.7).<br />

<strong>1.</strong>2 Sachgebiete<br />

Hinsichtlich des Finanzamtes Bregenz der gesamte Geschäftsbereich Steuern und<br />

Beihilfen.<br />

In Fällen der Befangenheit nach Abschnitt 3.2.7 der gesamte Geschäftsbereich Steuern und<br />

Beihilfen.<br />

Hinsichtlich des Finanzamtes Feldkirch sämtliche Gebühren und Verkehrsteuern sowie alle<br />

Fälle, für die bis zum 3<strong>1.</strong>12.2006 der nunmehr mit anderen Kompetenzen ausgestattete<br />

Senat 3 bzw. der nunmehr aufgelöste Senat 4 (EACC, Bewertung) zuständig geworden ist.<br />

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