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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

4. Senate des Geschäftsbereiches Steuern und Beihilfen<br />

4.1 Außenstelle Feldkirch<br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

Die bis zum 3<strong>1.</strong>12.2006 begründeten Zuständigkeiten bleiben unverändert, soweit<br />

nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.<br />

1 Zuständigkeit Senat (Feldkirch) 1<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

Senat (Feldkirch) 1<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich des in <strong>1.</strong>1 genannten Finanzamtes und der in <strong>1.</strong>2<br />

genannten Sachgebiete.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzamt<br />

Finanzamt Feldkirch<br />

<strong>1.</strong>2 Sachgebiete<br />

Der gesamte Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, ausgenommen die in die<br />

Zuständigkeit des Senates 2 fallenden Sachgebiete.<br />

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