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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Finanzstrafrecht<br />

(Finanzämter und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz)<br />

Die <strong>Geschäftsverteilung</strong> gemäß § 68 FinStrG für 2008 und Folgejahre lautet:<br />

Finanzstrafsenat Graz 2<br />

<strong>1.</strong> Zuständigkeit des Finanzstrafsenates Graz 2<br />

298<br />

Der Finanzstrafsenat Graz 2 ist zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong><br />

durch das Finanzstrafgesetz übertragenen Aufgaben hinsichtlich Entscheidungen und Akte<br />

unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt der steirischen Finanzämter in Finanzstrafsachen<br />

betreffend unselbständig berufstätige Beschuldigte, soweit sich nicht eine Zuständigkeit<br />

des Finanzstrafsenates Graz 1 ergibt.<br />

2. Zusammensetzung des Finanzstrafsenates Graz 2<br />

2.1 Vorsitzender:<br />

<strong>1.</strong> Hofrat Dr. Richard TANNERT (Außenstelle Linz)<br />

2. Hofrat Dr. Karl KITTINGER (Außenstelle Wien)<br />

3. Hofrat Dr. Robert HUBER (Außenstelle Klagenfurt)<br />

2.2 Hauptberufliche Mitglieder:<br />

<strong>1.</strong> Hofrätin Dr. Andrea ORNIG<br />

2. Hofrätin Dr. Johanna DEMAL<br />

3. Oberrat Dr. Michael RAUSCHER

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