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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

Senat (Wien) 20<br />

1 Zuständigkeit Senat 20 (Gebühren und Verkehrsteuern und<br />

Bewertung)<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich des in <strong>1.</strong><strong>1.</strong> genannten Finanzamtes und der in <strong>1.</strong>2.<br />

genannten Sachgebiete, soweit nicht ein anderer Senat mit einem Sachgebiet betraut ist.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzamt<br />

Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien<br />

<strong>1.</strong>2 Sachgebiete<br />

269<br />

<strong>1.</strong> Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

2. Grunderwerbsteuer<br />

3. Stempel- und Rechtsgebühren iS des GebG 1957<br />

(außer den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 6 bis 8 GebG 1957 und gemäß<br />

§ 33 TP 21 Abs. 1 Z. 2 GebG in der Fassung vor dem BGBl. 629/1994)<br />

4. Stempelgebühren gemäß § 24 Abs. 3 VwGG und § 17 a VfGG<br />

5. Gemeinsamkeiten <strong>1.</strong> bis 4.:<br />

5.<strong>1.</strong> Zwischenstaatliches und Internationales Steuerrecht<br />

5.2. EU-Recht<br />

5.3. Umgründungssteuergesetz<br />

5.4. Art. XXVII Abs. 1 Steuerreformgesetz 1993 (Mittelstandsfinanzierungen)<br />

5.5. Neugründungsförderungsgesetz<br />

5.6. Abgabenverfahrensrecht einschließlich Abgabeneinbringung/Einhebung in Bezug<br />

auf diese Abgaben

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