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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

Senat (Wien) 19<br />

1 Zuständigkeit Senat 19 (Lohnsteuer - Arbeitgeber)<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong><strong>1.</strong> genannten Finanzämter und der in <strong>1.</strong>2.<br />

genannten Sachgebiete, soweit nicht ein anderer Senat mit einem Sachgebiet betraut ist.<br />

Für Berufungsvorlagen und Devolutionsanträge in der Zeit vom <strong>1.</strong> Juli 2006 bis zum<br />

30. Juni 2008, sowie vom <strong>1.</strong> Juli <strong>2009</strong> bis zum 3<strong>1.</strong> Dezember <strong>2009</strong> ist die Außenstelle Graz<br />

des Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong>es zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auch auf ein<br />

allfälliges diese Rechtsmittel betreffendes Beschwerdeverfahren vor den Gerichtshöfen<br />

öffentlichen Rechts samt allfälligem fortgesetzten Verfahren. Diese Regelung gilt nicht für<br />

verbundene Fälle (§§ 277, 282Abs. 1 Z. 2 3. Satz BAO) zu bereits anhängigen Fällen vor<br />

dem <strong>1.</strong> Juli 2006 und zwischen dem <strong>1.</strong> Juli 2008 bis 30. Juni <strong>2009</strong>. Für zwischen dem<br />

<strong>1.</strong> Juli 2008 bis 30. Juni <strong>2009</strong>, sowie nach dem 3<strong>1.</strong> Dezember <strong>2009</strong> einlangende<br />

Rechtsmittel ist die Außenstelle Graz nicht zuständig, es sei denn, es handelt sich um<br />

verbundene Fälle (§§ 277, 282 Abs. 1 Z. 2 3. Satz BAO) zu Rechtsmitteln, die im Zeitraum<br />

<strong>1.</strong> Juli 2006 bis 30. Juni 2008, sowie im Zeitraum vom <strong>1.</strong> Juli <strong>2009</strong> bis 3<strong>1.</strong> Dezember <strong>2009</strong><br />

in der Außenstelle Graz anhängig wurden.“<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzämter<br />

Alle Wiener, niederösterreichischen und burgenländischen Finanzämter<br />

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