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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

1 Zuständigkeit Senat (Wien) 18<br />

Senat (Wien) 18<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten Finanzämter und der in <strong>1.</strong>2<br />

genannten Sachgebiete, soweit nicht durch die <strong>Geschäftsverteilung</strong> ein anderer Senat mit<br />

einem Sachgebiet betraut ist.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzämter hinsichtlich der in Punkt <strong>1.</strong>2.1 genannten Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Finanzämter gemäß Anlage zum AVOG<br />

<strong>1.</strong> Amstetten,<br />

2. Lilienfeld,<br />

3. Melk,<br />

4. Scheibbs,<br />

5. St. Pölten.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Finanzämter gemäß Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung<br />

<strong>1.</strong> Amstetten Melk Scheibbs, soweit es sich um Rechtsmittel, die beim Unabhängigen<br />

<strong>Finanzsenat</strong> bis zum 30. Juni 2006 eingelangt sind, handelt.<br />

2. Lilienfeld St. Pölten<br />

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