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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Finanzamt Wien 6/7/15<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

• Berufungswerber bzw. Antragsteller, deren Steuernummer (zum Zeitpunkt der<br />

Berufungsvorlage durch das Finanzamt, der Einbringung der Berufung bzw. des<br />

Vorlage(antrages) oder des Einlangens eines aufhebenden Erkenntnisses eines<br />

Höchstgerichtes beim UFS) mit einer der folgenden Ziffern endet:<br />

6,7,8 oder 9 ab <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2008<br />

Bei Gruppenmitgliedern gemäß § 9 Abs. 2 KStG 1988 richtet sich die Zuständigkeit<br />

nach der Endziffer der Steuernummer des Gruppenträgers.<br />

In Familienbeihilfenangelegenheiten tritt an die Stelle der Steuernummer die<br />

Sozialversicherungsnummer.<br />

• Rechtsmittel, die dem Senat 14 zugewiesen wurden<br />

RV/0902-W/2004 RV/0903-W/2004<br />

<strong>1.</strong>2 Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong> Abgabenverfahrensrecht (ausgenommen Abgabeneinhebung und<br />

Anspruchsverzinsung soweit dafür der Senat 10 oder Senate der Außenstelle<br />

Klagenfurt zuständig sind);<br />

2. Abgabe nach Abschnitt 5 KUZuG;<br />

3. Beteiligungsfondsgesetz;<br />

4. Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus;<br />

5. Einheitsbewertung (Betriebsvermögen), Vermögensteuer;<br />

6. Einkommensteuergesetz;<br />

7. Endbesteuerungsgesetz, Steueramnestiegesetz;<br />

8. Elektrizitätsabgabegesetz, Energieabgabenvergütungsgesetz, Erdgasabgabegesetz,<br />

Kohleabgabegesetz;<br />

9. Gewerbesteuergesetz;<br />

10. Investitionsprämiengesetz;<br />

1<strong>1.</strong> Kammerumlage;<br />

12. Karenzgeldgesetz Abschnitt 5;<br />

13. Körperschaftsteuergesetz;<br />

14. FLAG Abschn. I (Familienbeihilfe und Mehrkindzuschlag), sofern die Berufung bzw. der<br />

Devolutionsantrag nach dem 3<strong>1.</strong> 12. 2005 vorgelegt wurde;<br />

15. Mutter-Kind-Pass-Bonus (§ 38d ff FLAG 1967)<br />

16. Normverbrauchsabgabe;<br />

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