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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

1 Zuständigkeit Senat (Wien) 6<br />

Senat (Wien) 6<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten Finanzämter und der in <strong>1.</strong>2<br />

genannten Sachgebiete, soweit nicht durch die <strong>Geschäftsverteilung</strong> ein anderer Senat mit<br />

einem Sachgebiet betraut ist.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzämter<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Hinsichtlich aller in Punkt <strong>1.</strong>2.1 genannter Sachgebiete<br />

Finanzamt Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, außer das Rechtsmittel ist einem anderen<br />

Senat zugewiesen;<br />

Finanzamt Wien 6/7/15 soweit das Anknüpfungsmerkmal für die örtliche Zuständigkeit<br />

dieses Finanzamtes im 7. Bezirk gelegen ist (mit Ausnahme der einem anderen Senat<br />

zugewiesenen Rechtsmittel) und soweit es sich um Rechtsmittel, die beim Unabhängigen<br />

<strong>Finanzsenat</strong> bis zum 30. Juni 2006 eingelangt sind, handelt.<br />

Rechtsmittel (Finanzamt Wien 6/7/15) die nach dem <strong>Geschäftsverteilung</strong>splan vom<br />

30. September 2004 bis zum 3<strong>1.</strong> Dezember 2004 dem Senat 16 zugeteilt werden.<br />

Nachstehende Rechtsmittel, die der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und<br />

Burgenland vor dem <strong>1.</strong> Jänner 2003 bzw. dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> ab dem<br />

<strong>1.</strong> Jänner 2003 vorgelegt und mit den im Folgenden genannten Geschäftszahlen versehen<br />

wurden (Vorwegzuteilungen):<br />

RV/0288-W/2004 RV/1096-W/2004<br />

Für Berufungsvorlagen und Devolutionsanträge des Finanzamtes Wien 6/7/15 in der Zeit<br />

vom <strong>1.</strong> Jänner 2005 bis zum 3<strong>1.</strong> Dezember 2007 mit den Anknüpfungsmerkmalen für die<br />

örtliche Zuständigkeit dieses Finanzamtes im 6. und 15. Bezirk sind die Außenstellen des<br />

Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong>es Klagenfurt und Graz zuständig; für Berufungsvorlagen und<br />

Devolutionsanträge des Finanzamtes Wien 6/7/15 in der Zeit vom <strong>1.</strong> Juli 2006 bis zum<br />

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