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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

1 Zuständigkeit Senat (Wien) 5<br />

Senat (Wien) 5<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten Finanzämter und der in <strong>1.</strong>2<br />

genannten Sachgebiete, soweit nicht durch die <strong>Geschäftsverteilung</strong> ein anderer Senat mit<br />

einem Sachgebiet betraut ist.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzämter<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Hinsichtlich aller in Punkt <strong>1.</strong>2.1 genannter Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Finanzamt Wien 2/20, sofern die Berufung bis zum 3<strong>1.</strong>12.2004 vorgelegt (der<br />

Devolutionsantrag eingebracht) wurde;<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg: Bezirke 9 und 18, sofern die Berufung<br />

nach dem 3<strong>1.</strong>12.2004 und vor dem <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2007 vorgelegt (der Devolutionsantrag eingebracht)<br />

wurde.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong><strong>1.</strong>3 Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs für die nach dem 30. Juni 2008 vorgelegten<br />

Berufungen und Devolutionsanträge, soweit das Anknüpfungsmerkmal für die örtliche<br />

Zuständigkeit dieses Finanzamtes in den politischen Bezirken Melk oder Scheibbs gelegen<br />

ist.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Hinsichtlich der in Punkt <strong>1.</strong>2.2. genannten Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2.1 Alle in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland gelegene<br />

Finanzämter, sofern die Berufung bis zum 3<strong>1.</strong>12.2005 vorgelegt (der Devolutionsantrag<br />

eingebracht) wurde;<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2.2 Alle in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland gelegene Finanzämter<br />

sowie die Finanzämter Wien 6/7/15 und Wien 9/18/19 Klosterneuburg, sofern die Berufung<br />

nach dem 3<strong>1.</strong>12.2005 und vor dem <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2008 vorgelegt (der Devolutionsantrag eingebracht)<br />

wurde,<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2.3 Alle in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland gelegene Finanzämter<br />

sowie das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg, sofern die Berufung nach dem<br />

3<strong>1.</strong>12.2007 vorgelegt (der Devolutionsantrag eingebracht) wurde.<br />

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