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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Gerichtshöfen öffentlichen Rechts. Für fortgesetzte Verfahren gilt die Zuständigkeit im<br />

Zeitpunkt des Einlangens des VwGH-Erkenntnisses.<br />

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