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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

1 Zuständigkeit Senat (Linz) 11<br />

Senat (Linz) 11<br />

a) Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben in dem in <strong>1.</strong>3 genannten zeitlichen Zusammenhang hinsichtlich<br />

der in <strong>1.</strong>1 genannten Finanzämter und hinsichtlich der in <strong>1.</strong>2 genannten Sachgebiete<br />

sowie<br />

b) für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragenen Aufgaben hinsichtlich der Finanzämter, die ihren Sitz im Bundesland<br />

Oberösterreich haben, soweit nicht durch die <strong>Geschäftsverteilung</strong> die Zuständigkeit<br />

eines anderen Senates begründet ist.<br />

c) Für sämtliche im Sinne des Punktes 3.2.7 (Unterpunkt des Punktes 3.2 Grundsätze<br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen) übergegangenen Rechtsmittel und<br />

Devolutionsanträge.<br />

d) Weiters ist der Senat (Linz) 11 für die Erledigung von Devolutions- und<br />

Rechtsmittelverfahren zuständig, die nach Aufhebung von Bescheiden des Senates<br />

(Linz) 11 im fortgesetzten Verfahren wieder anhängig werden.<br />

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