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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

1 Zuständigkeit Senat (Linz) 10<br />

Senat (Linz) 10<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten Finanzämter sowie der dort<br />

aufgezählten Rechtsmittel und der in <strong>1.</strong>2 genannten Sachgebiete, soweit nicht durch die<br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong> ein anderer Senat mit einem Sachgebiet betraut ist.<br />

Weiters ist der Senat (Linz) 10 für die Erledigung von Devolutions- und<br />

Rechtsmittelverfahren zuständig, die nach Aufhebung von Bescheiden des<br />

Senates (Linz) 10 im fortgesetzten Verfahren wieder anhängig werden.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzämter<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Urfahr für den im § 7 Abs. 1 AVOG umschriebenen örtlichen Wirkungsbereich<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Freistadt Rohrbach Urfahr (Finanzämter im Sinne der Wirtschaftsraum-Finanzämter-<br />

Verordnung)<br />

<strong>1.</strong>2 Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong> Abgabenverfahrensrecht, im Zusammenhang mit den in den Punkten <strong>1.</strong>2.2 bis <strong>1.</strong>2.7<br />

aufgezählten Sachgebieten;<br />

2. Stempel- und Rechtsgebühren;<br />

3. Erbschafts- und Schenkungssteuer;<br />

4. Grunderwerbsteuer mit Ausnahme der zwischen <strong>1.</strong><strong>1.</strong>1998 und 3<strong>1.</strong>12.2001 der<br />

Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vorgelegten Berufungsfälle, deren Erledigung<br />

von der Außenstelle Graz, Senat XI, übernommen wird;<br />

5. Versicherungssteuer;<br />

6. Feuerschutzsteuer;<br />

7. Kapitalverkehrssteuern bei nach dem 3<strong>1.</strong> Dezember 2004 beim Unabhängigen<br />

<strong>Finanzsenat</strong> einlangenden Rechtsmitteln und Devolutionsanträgen (vgl. Senat 9,<br />

Pkt. <strong>1.</strong>2.2).<br />

8. Stiftungseingangssteuergesetz (Schenkungsmeldegesetz 2008)<br />

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