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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

1 Zuständigkeit Senat (Linz) 9<br />

Senat (Linz) 9<br />

163<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten Abgabenbehörden und der in <strong>1.</strong>2<br />

genannten Sachgebiete, soweit nicht durch die <strong>Geschäftsverteilung</strong> ein anderer Senat mit<br />

einem Sachgebiet betraut ist.<br />

Weiters ist der Senat (Linz) 9 für die Erledigung von Devolutions- und Rechtsmittelverfahren<br />

zuständig, die nach Aufhebung von Bescheiden des Senates (Linz) 9 im fortgesetzten<br />

Verfahren wieder anhängig werden.<br />

<strong>1.</strong>1 Abgabenbehörden erster Instanz<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Sämtliche im Bundesland Oberösterreich gelegene Finanzämter hinsichtlich der in<br />

Punkt <strong>1.</strong>2 genannten Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong>2 Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong> Abgabenverfahrensrecht im Zusammenhang mit den in den Punkten <strong>1.</strong>2.2 bis <strong>1.</strong>2.17<br />

aufgezählten Sachgebieten;<br />

2. Kapitalverkehrssteuern bei vor dem <strong>1.</strong> Jänner 2005 beim Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong><br />

eingelangten Rechtsmitteln (vgl. Senat 10, Pkt. <strong>1.</strong>2.7);<br />

3. Bodenschätzung;<br />

4. Einheitsbewertung;<br />

5. Vermögensteuer;<br />

6. Erbschaftsteueräquivalent;<br />

7. Bodenwertabgabe;<br />

8. Grundsteuer;<br />

9. Landwirtschaftskammerumlage;<br />

10. Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung;<br />

1<strong>1.</strong> Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben;

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