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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

1 Zuständigkeit Senat (Linz) 4<br />

Senat (Linz) 4<br />

148<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten Finanzämter und der in <strong>1.</strong>2<br />

genannten Sachgebiete, soweit nicht durch die <strong>Geschäftsverteilung</strong> ein anderer Senat mit<br />

einem Sachgebiet betraut ist.<br />

Weiters ist der Senat (Linz) 4 für die Erledigung von Devolutions- und Rechtsmittelverfahren<br />

zuständig, die nach Aufhebung von Bescheiden des Senates (Linz) 4 im fortgesetzten<br />

Verfahren wieder anhängig werden.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzämter<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Gmunden Vöcklabruck, für die politischen Bezirke Gmunden und Vöcklabruck<br />

(Finanzämter im Sinne der Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung)<br />

hinsichtlich der Rechtsmittel und Devolutionsanträge, die beim Unabhängigen<br />

<strong>Finanzsenat</strong> nach dem 3<strong>1.</strong> Dezember 2005 einlangen (vgl. Senat 3).<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Kirchdorf Perg Steyr für die politischen Bezirke Kirchdorf an der Krems, Perg und<br />

Steyr-Land sowie für das Gebiet der Stadt Steyr (Finanzamt im Sinne der<br />

Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung) für Rechtsmittel und Devolutionsanträge,<br />

die beim Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> im Zeitraum<br />

<strong>1.</strong> September bis 3<strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> 2008 einlangen. In diesen Fällen erstreckt sich die<br />

Zuständigkeit auch auf ein allfälliges, die Rechtsmittel und Devolutionsanträge<br />

betreffendes Beschwerdeverfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts<br />

(vgl. Senat 8)<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3 Sämtliche im Bundesland Oberösterreich gelegenen Finanzämter<br />

in folgenden beim Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> anhängigen Fällen:<br />

RV/1080-L/05 RV/0006-L/07

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