22.02.2013 Aufrufe

Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

1 Zuständigkeit Senat (Linz) 2<br />

Senat (Linz) 2<br />

142<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten Abgabenbehörden und der in <strong>1.</strong>2<br />

genannten Sachgebiete, soweit nicht durch die <strong>Geschäftsverteilung</strong> ein anderer Senat mit<br />

einem Sachgebiet betraut ist.<br />

Weiters ist der Senat (Linz) 2 für die Erledigung von Devolutions- und Rechtsmittelverfahren<br />

zuständig, die nach Aufhebung von Bescheiden des Senates (Linz) 2 im fortgesetzten<br />

Verfahren wieder anhängig werden.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzämter<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Finanzamt Linz, hinsichtlich der in den Punkten <strong>1.</strong>2.2 und <strong>1.</strong>2.13 genannten<br />

Sachgebiete, sämtliche im Bundesland Oberösterreich gelegene Finanzämter<br />

hinsichtlich der in den Punkten <strong>1.</strong>2.1, <strong>1.</strong>2.3 bis <strong>1.</strong>2.12 angeführten Sachgebiete.<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Finanzamt Linz, für das Gebiet der Stadt Linz südlich der Donau und für den<br />

politischen Bezirk Linz-Land (Finanzämter im Sinne der Wirtschaftsraum-<br />

Finanzämter-Verordnung), hinsichtlich der in den Punkten <strong>1.</strong>2.2 und <strong>1.</strong>2.13<br />

genannten Sachgebiete, sämtliche im Bundesland Oberösterreich gelegene<br />

Finanzämter hinsichtlich der in den Punkten <strong>1.</strong>2.1, sowie <strong>1.</strong>2.3 bis <strong>1.</strong>2.12<br />

angeführten Sachgebiete.<br />

<strong>1.</strong>2 Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong> Abgabenverfahrensrecht im Zusammenhang mit den in den Punkten <strong>1.</strong>2.3 bis <strong>1.</strong>2.13<br />

aufgezählten Sachgebieten<br />

2. Einkommensteuer und Abgabenverfahrensrecht in Fällen, in denen die<br />

Berufungswerber/Antragsteller ausschließlich Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z. 4<br />

EStG erzielen (Arbeitnehmerveranlagung)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!