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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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4.5 Außenstelle Linz<br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

Vor dem Inkrafttreten einer Änderung der <strong>Geschäftsverteilung</strong> angefallene Rechtssachen<br />

gehören – soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist – weiterhin zum Geschäftskreis<br />

des bis zu diesem Zeitpunkt hiefür zuständigen Senates in der zum Zeitpunkt der<br />

Entscheidung gültigen Zusammensetzung, auch wenn die betreffende Angelegenheit nach<br />

der geänderten <strong>Geschäftsverteilung</strong> einem anderen Senat zukommt.<br />

1 Zuständigkeit Senat (Linz) 1<br />

Senat (Linz) 1<br />

Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung)<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

138<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten Finanzämter sowie der in <strong>1.</strong><strong>1.</strong>1<br />

aufgezählten Rechtsmittel und der in <strong>1.</strong>2 genannten Sachgebiete, soweit nicht durch die<br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong> ein anderer Senat mit einem Sachgebiet betraut ist.<br />

Weiters ist der Senat (Linz) 1 für die Erledigung von Devolutions- und Rechtsmittelverfahren<br />

zuständig, die nach Aufhebung von Bescheiden des Senates (Linz) 1 im fortgesetzten<br />

Verfahren wieder anhängig werden.<br />

<strong>1.</strong>1 Finanzämter<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Linz sowie nachstehende Rechtsmittel mit folgenden Geschäftszahlen:<br />

RV/1270-L/04 RV/1491-L/08 RV/0089-L/09<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Kirchdorf<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3 Perg<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>4 Steyr<br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong>5 Kirchdorf Perg Steyr für die politischen Bezirke Kirchdorf an der Krems, Perg und<br />

Steyr-Land sowie für das Gebiet der Stadt Steyr (Finanzämter im Sinne der

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