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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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<strong>1.</strong>3 Zeitlicher Geltungsbereich<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Die Zuständigkeit betrifft Rechtsmittel, die beim Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> im Zeitraum<br />

<strong>1.</strong> Jänner 2007 bis 30. Juni 2008 (betreffend die Finanzämter Amstetten Melk Scheibbs,<br />

Gänserndorf Mistelbach, Hollabrunn Korneuburg Tulln, Waldviertel und Lilienfeld<br />

St. Pölten) und im Zeitraum <strong>1.</strong> Jänner 2008 bis 30. Juni 2008 (betreffend die Finanzämter<br />

Neunkirchen Wr. Neustadt und Bruck Eisenstadt Oberwart) einlangen. Die Zuständigkeit<br />

erstreckt sich auch auf ein allfälliges diese Rechtsmittel betreffendes Beschwerdeverfahren<br />

vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts.<br />

Für Rechtsmittel, die vor dem <strong>1.</strong> Jänner 2007 beim Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> eingelangt<br />

sind, ist jener Senat des Geschäftsbereiches Steuern und Beihilfen der Außenstelle Wien<br />

zuständig, welchem diese Rechtsmittel nach der dortigen <strong>Geschäftsverteilung</strong> zugewiesen<br />

sind.<br />

<strong>1.</strong>4 Verfahren<br />

Wenngleich Anbringen im Rechtsmittelverfahren bei jeder Außenstelle des Unabhängigen<br />

<strong>Finanzsenat</strong>es eingebracht werden können, wird gebeten, Poststücke an den Senat<br />

(Klagenfurt) 5 direkt an diesen zu adressieren.<br />

Akteneinsicht kann nach vorhergehender Vereinbarung sowohl an der Außenstelle<br />

Klagenfurt als auch an der Außenstelle Wien genommen werden.<br />

Mündliche Berufungsverhandlungen (§ 284 BAO) sowie Erörterungen der Sach- und<br />

Rechtslage (§ 279 Abs. 3 BAO) finden an der Außenstelle Wien statt.<br />

2 Zusammensetzung Senat (Klagenfurt) 5<br />

2.1 Vorsitzender<br />

Hofrat Dr. Walter ZEMROSSER<br />

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