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Geschäftsverteilung 1. Oktober 2009 - Unabhängiger Finanzsenat

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4.4 Außenstelle Klagenfurt<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

Senat (Klagenfurt) 1<br />

1 Zuständigkeit Senat (Klagenfurt) 1<br />

Zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch Abgabenvorschriften<br />

übertragene Aufgaben hinsichtlich der im Bundesland Kärnten gelegenen Finanzämter<br />

(sowie für nach Punkt 3.2.7 übergegangene Rechtssachen hinsichtlich der außerhalb von<br />

Kärnten gelegenen Finanzämter) und der nachstehend genannten Sachgebiete.<br />

Sachgebiete<br />

<strong>1.</strong> veranlagte Einkommensteuer (ohne Arbeitnehmerveranlagungsbescheide und im Falle<br />

der Verletzung der Entscheidungspflicht zu erlassende<br />

Arbeitnehmerveranlagungsbescheide)<br />

2. Feststellung von Einkünften gemäß §§ 187, 188 BAO<br />

3. Umsatzsteuer (mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer) und Werbeabgabe<br />

4. Körperschaftsteuer<br />

5. Gewerbesteuer<br />

6. Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital<br />

7. Kapitalertragsteuer sowie Erstattungen von Kapitalertragsteuer gem. § 240 BAO,<br />

8. Normverbrauchsabgabe (soweit nicht der Senat (Klagenfurt) 7 zuständig ist),<br />

9. Energieabgaben und Energieabgabenvergütung (soweit nicht der Senat<br />

(Klagenfurt) 7 zuständig ist)<br />

10. Prämien gemäß §§ 108c, 108d, 108e und 108f EStG 1988<br />

1<strong>1.</strong> Bescheidberichtigungen (insbesondere Wiederaufnahme des Verfahrens gem. §<br />

303 BAO) betreffend die Sachgebiete 1 bis -10 soweit diese im Zusammenhang mit<br />

Berufungen betreffend die Sachgebiete 1 bis 10 angefochten sind,<br />

12. Bescheidaufhebungen gemäß § 299 BAO betreffend die Sachgebiete 1 bis 11<br />

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